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23.01.15 , 14:35 Uhr
SSW

Windenergie mit den vorhandenen rechtlichen Vorgaben weiter geordnet ausbauen

Presseinformation Kiel, den 23.01.2015

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 25C Konsequenzen aus dem Urteil des OVG Schleswig für den Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein Drs. 18/2652 (neu)

Wir wollen die Windenergie im Land weiter geordnet ausbauen und dies mit
den vorhandenen rechtlichen Vorgaben


Zugegeben, das Urteil des OVG Schleswig zur Teilfortschreibung der Regionalpläne bezüglich der
Ausweisung von Windeignungsflächen, hat mich überrascht. Für uns als SSW war es immer
wichtig, dass der Ausbau der Windenergie in geordneten Bahnen verläuft. Ich erinnere an die
Zeit, wo es eben keine klaren Reglungen hinsichtlich der Errichtung von Windkraftanlagen gab.
Das hat in manchen Teilen des Landes zu erheblichen Problemen geführt und für Unfrieden in
den betroffenen Gemeinden gesorgt. Aus diesem Grund haben wir immer begrüßt, dass das
Land das planerische Steuerungsinstrument nutzt und Eignungsflächen für Windkraftanlagen
ausweist. Neben den rechtlichen und planerischen Voraussetzungen war für uns wichtig – das
möchte ich gerne hervorheben – dass die Bürgerinnen und Bürger vor Ort darüber entscheiden
können, ob in der Gemeinde Eignungsflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen werden sollen. 2
Heute wissen wir, dass das OVG dies anders sieht. Gemeindebeschlüsse und
Bürgerbeteiligungen gegen Windkraft dürfen nicht als hartes Tabukriterium herangezogen
werden.
Für uns als SSW ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an solchen Planungen ein
wichtiger Bestandteil für die Energiewende. Die kann letztendlich nur gelingen, wenn die
entsprechende Akzeptanz in der Bevölkerung vorherrscht. Und wir wissen aus der
Vergangenheit: Je höher die Bürgerbeteiligung, desto höher ist auch die Akzeptanz der
Bürgerinnen und Bürger bei der Errichtung von Windkraftanlagen in den Kommunen.
Dieser Aspekt war parteiübergreifender Konsens, bei der Teilfortschreibung der Regionalpläne.
Daher ist es bedauerlich, dass das OVG Schleswig diesen Aspekt als unwirksam erklärt hat.
Aber es ist wie es ist. Und nun gilt es, das Urteil zu prüfen und zu bewerten, um daraus die
notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen.


Das bedeutet aber nicht, dass der Ausbau der Windenergie bei uns im Land zum Stillsand
verdonnert ist. Es bedeutet aber auch nicht, dass der Ausbau im rechts- und planungsleeren
Raum stattfinden wird. Es gibt klare Regelungen, die weiter ihre Anwendung finden. Hierzu zählt
der Runderlass „Grundsätze zur Planung und zur Anwendung der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung bei Windkraftanlagen“. Dadurch werden den Gemeinden und
Genehmigungsbehörden Entscheidungshilfen für die Bauleitplanung und für die Beurteilung der
bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von WKAs an Hand gegeben. Darüber hinaus gibt es klare
Regelungen zum Immissionsschutz, zum Bau- und Planungsrecht, zum Naturschutz, zum
Luftverkehr oder zum Denkmalschutz. Rechtliche Vorgaben sind also vorhanden, ob oder
inwieweit sie im Genehmigungsverfahren neu zu bewerten und auszulegen sind, sollte geprüft
werden.


Wer die Medien verfolgt, stellt fest, dass das Urteil landauf, landab für viel Unruhe sorgt. Bei den
Anlagen- sowie den Netzbetreibern, den Gemeinden, den Ämtern und Kreisen und letztendlich
bei den Bürgern. Insbesondere dort, wo man sich bewusst gegen die Errichtung von 3
Windkraftanlagen entschieden hat, herrscht Ungewissheit darüber, was das Urteil bedeutet. Das
ist nachvollziehbar. Daher gilt es, die Situation zu analysieren und zu bewerten.
Alles auf Null zu stellen, die Genehmigungsverfahren auf Eis zu legen und auf neue rechtliche
Grundlagen zu warten, kommt kurzfristig aus Sicht des SSW nicht in Frage. Das würde
mindestens zwei Jahre dauern. Diese Zeit haben wir nicht und für die Windenergiebranche wäre
eine solche Entscheidung fatal. Wir wollen die Windenergie im Land weiter geordnet ausbauen
und dies mit den vorhandenen rechtlichen Vorgaben.

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