Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Windenergie mit den vorhandenen rechtlichen Vorgaben weiter geordnet ausbauen
Presseinformation Kiel, den 23.01.2015Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 25C Konsequenzen aus dem Urteil des OVG Schleswig für den Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein Drs. 18/2652 (neu) Wir wollen die Windenergie im Land weiter geordnet ausbauen und dies mit den vorhandenen rechtlichen VorgabenZugegeben, das Urteil des OVG Schleswig zur Teilfortschreibung der Regionalpläne bezüglich derAusweisung von Windeignungsflächen, hat mich überrascht. Für uns als SSW war es immerwichtig, dass der Ausbau der Windenergie in geordneten Bahnen verläuft. Ich erinnere an dieZeit, wo es eben keine klaren Reglungen hinsichtlich der Errichtung von Windkraftanlagen gab.Das hat in manchen Teilen des Landes zu erheblichen Problemen geführt und für Unfrieden inden betroffenen Gemeinden gesorgt. Aus diesem Grund haben wir immer begrüßt, dass dasLand das planerische Steuerungsinstrument nutzt und Eignungsflächen für Windkraftanlagenausweist. Neben den rechtlichen und planerischen Voraussetzungen war für uns wichtig – dasmöchte ich gerne hervorheben – dass die Bürgerinnen und Bürger vor Ort darüber entscheidenkönnen, ob in der Gemeinde Eignungsflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen werden sollen. 2Heute wissen wir, dass das OVG dies anders sieht. Gemeindebeschlüsse undBürgerbeteiligungen gegen Windkraft dürfen nicht als hartes Tabukriterium herangezogenwerden.Für uns als SSW ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an solchen Planungen einwichtiger Bestandteil für die Energiewende. Die kann letztendlich nur gelingen, wenn dieentsprechende Akzeptanz in der Bevölkerung vorherrscht. Und wir wissen aus derVergangenheit: Je höher die Bürgerbeteiligung, desto höher ist auch die Akzeptanz derBürgerinnen und Bürger bei der Errichtung von Windkraftanlagen in den Kommunen.Dieser Aspekt war parteiübergreifender Konsens, bei der Teilfortschreibung der Regionalpläne.Daher ist es bedauerlich, dass das OVG Schleswig diesen Aspekt als unwirksam erklärt hat.Aber es ist wie es ist. Und nun gilt es, das Urteil zu prüfen und zu bewerten, um daraus dienotwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen.Das bedeutet aber nicht, dass der Ausbau der Windenergie bei uns im Land zum Stillsandverdonnert ist. Es bedeutet aber auch nicht, dass der Ausbau im rechts- und planungsleerenRaum stattfinden wird. Es gibt klare Regelungen, die weiter ihre Anwendung finden. Hierzu zähltder Runderlass „Grundsätze zur Planung und zur Anwendung der naturschutzrechtlichenEingriffsregelung bei Windkraftanlagen“. Dadurch werden den Gemeinden undGenehmigungsbehörden Entscheidungshilfen für die Bauleitplanung und für die Beurteilung derbauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von WKAs an Hand gegeben. Darüber hinaus gibt es klareRegelungen zum Immissionsschutz, zum Bau- und Planungsrecht, zum Naturschutz, zumLuftverkehr oder zum Denkmalschutz. Rechtliche Vorgaben sind also vorhanden, ob oderinwieweit sie im Genehmigungsverfahren neu zu bewerten und auszulegen sind, sollte geprüftwerden.Wer die Medien verfolgt, stellt fest, dass das Urteil landauf, landab für viel Unruhe sorgt. Bei denAnlagen- sowie den Netzbetreibern, den Gemeinden, den Ämtern und Kreisen und letztendlichbei den Bürgern. Insbesondere dort, wo man sich bewusst gegen die Errichtung von 3Windkraftanlagen entschieden hat, herrscht Ungewissheit darüber, was das Urteil bedeutet. Dasist nachvollziehbar. Daher gilt es, die Situation zu analysieren und zu bewerten.Alles auf Null zu stellen, die Genehmigungsverfahren auf Eis zu legen und auf neue rechtlicheGrundlagen zu warten, kommt kurzfristig aus Sicht des SSW nicht in Frage. Das würdemindestens zwei Jahre dauern. Diese Zeit haben wir nicht und für die Windenergiebranche wäreeine solche Entscheidung fatal. Wir wollen die Windenergie im Land weiter geordnet ausbauenund dies mit den vorhandenen rechtlichen Vorgaben.