Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Detlef Matthiessen zum Zwischenlager Brunsbüttel
PresseinformationEs gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 25 A – Castoren Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der energiepolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Detlef Matthiessen: Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 030.15 / 23.01.2015Die unendliche Geschichte … Die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde in Sachen Betriebsgenehmigung für das Zwischenlager in Brunsbüttel ist ein GAU für die Atompolitik.Ich möchte nicht missverstanden werden: Das Urteil ist, sowohl beim Oberverwaltungs- gericht Schleswig als auch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, nicht zu bean- standen. Ich halte die Entscheidung für richtig und geboten. Die Folgen sind jedoch gravierend.Die Weigerung der schwarz-gelben Bundesregierung, sich zu Sicherheitsfragen vor Ge- richt zu äußern, beschert uns heute ein entsorgungspolitisches Desaster.Der vormalige Bundesumweltminister Altmaier hätte vor Gericht Möglichkeiten, wie das In-Camera-Verfahren nutzen können, um das Sicherheitskonzept nachvollziehbar dar- zustellen und gleichzeitig, die für Sicherheitskonzepte dieser Dimension notwendige Vertraulichkeit zu wahren.Bei einem In-Camera-Verfahren, das in einem Verwaltungsrechtsstreit als besonderes Zwischenverfahren die Geheimhaltungsbedürftigkeit von Informationen überprüft, die für das Verfahren entscheidungserheblich sein können, legt in diesem Fall die beklagte Seite, nämlich die Bundesrepublik Deutschland bzw. das Bundesamt für Strahlen- schutz, die Gründe für eine Geheimhaltungsbedürftigkeit dar.Dabei hat die damalige Bundesregierung das in beiden In-Camera-Verfahren offenbar sehr rigide gehandhabt und alles für sehr geheim gehalten.Dieser sicherheitspolitische Offenbarungseid legt die Vermutung nahe, dass es neben der behaupteten Geheimhaltungsbedürftigkeit auch tatsächliche erhebliche Sicherheits- lücken gibt. Und, um es deutlich zu machen: Bei einer noch nicht bestandskräftigen Genehmigung Seite 1 von 2 ist ein festgestelltes Ermittlungs- und Bewertungsdefizit auch materiell rechtswidrig.Wie kann es nun weitergehen?In dem Zwischenlager befinden sich hochradioaktive Abfälle. Diese können nicht ein- fach woanders hin verbracht werden. Die Castoren stehen da, wo sie nicht stehen dür- fen, aber man kann sie schließlich nicht an die frische Luft auf die grüne Wiese hinter den Deich stellen.Ich habe bereits im Umweltausschuss in der letzten Woche das Problem angespro- chen, welche Folgen resultieren, wenn die Beschwerde abgewiesen würde. Das diese Frage so schnell vom Bundesgericht entschieden wurde, ist für alle Seiten überra- schend.Wir brauchen eine praktikable Lösung und das heißt, es bleibt - aus Mangel an Alterna- tiven - nur die rechtlich fragwürdige Lösung einer Duldungsverfügung. Die ist von der schleswig-holsteinischen Reaktoraufsicht erteilt worden.Die Zwischenlager an anderen Standorten sind fast alle baugleich oder ähnlich. Die norddeutschen Zwischenläger gelten sogar als sicherer als die in Süddeutschland. Die für das Zwischenlager am Standort Brunsbüttel festgestellten Ermittlungsdefizite gelten für alle Zwischenlager in Deutschland. Die Betriebsgenehmigung müsste also von Amtswegen für alle Zwischenlager neu überprüft werden. Der Bund sieht das offenbar anders.Es gibt auch einen Unterschied zu Brunsbüttel. Die Genehmigungen für die meisten anderen Standorte sind abgeschlossen und bestandskräftig. Das kann aber nicht dazu führen, Brunsbüttel als singulären Fall zu betrachten. Ich bin mir sicher, dass der Bund das bei eingehender Betrachtung auch so einsehen muss.Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie für alle Zwischenlager in Deutschland jeweils eine Betriebsgenehmigung neu beantragt und Sicherheitslücken schließt.Zwei abschließende Bemerkungen zu Brunsbüttel: Wenn noch nicht mal die Einlage- rung von „normalen“ Brennelementen statthaft ist, gilt dies erst recht für die Einlagerung radioaktiver Abfälle aus den Wiederaufbereitungsanlagen in Frankreich und England. Die Landesregierung hat in großer Verantwortung ihre Bereitschaft erklärt, einen Teil dieser deutschen Abfälle aus La Hague, Frankreich, und Windscale, England, in Schleswig-Holstein aufzunehmen. Dieser Weg ist nach dem Gerichtsurteil zunächst versperrt.Wir müssen klären, wie mit den im Kraftwerk im Abklingbecken vorhandenen abge- brannten Brennelementen umzugehen ist. Findet sich keine Lösung, hängt der Rück- bau und das kann niemand gut finden.2032 sollte die Endlagerlösung da sein. Ich zweifle, ob das zu erreichen ist. Die 40 Jah- re für die Zwischenlager reichen nicht. Ein realistischer Blick auf die Endlagersituation verlangt nach einer neuen Zwischenlagerlösung.Wir sind Gefangene von fatalen Entscheidungen in der Vergangenheit. Das Atompro- gramm hätte nie beschlossen werden dürfen. Entsorgung: Die unendliche Geschich- te… *** 2