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Katja Rathje-Hoffmann zum UKSH: Die Sozialministerin muss eine Ausdehnung der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz erlassen:
SozialpolitikNr. 042/15 vom 29. Januar 2015Katja Rathje-Hoffmann zum UKSH: Die Sozialministerin muss eine Ausdehnung der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz erlassen:Die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Katja Rathje-Hoffmann, hat angesichts der Keim-Krise am UKSH Sozialministerin Kristin Alheit aufgefordert, eine Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz zu erlassen:„Ministerin Alheit hat zu Recht als Problem erkannt, dass ihr Ministerium in so einem Fall nicht Teil der Meldekette ist. Dies betrifft jedes Krankenhaus im Land. Sie muss unverzüglich eine Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz erlassen, wie sie in Hessen längst existiert“, erklärte Rathje-Hoffmann in Kiel.In diesem Zusammenhang bezeichnete Rathje-Hoffmann die Kritik von SPD-Fraktionschef Ralf Stegner an der Informationspolitik von UKSH-Chef Scholz als offensichtliches Ablenkungsmanöver:„Ohne Frage war die Informationspolitik des UKSH in diesem Fall unzureichend – sie entsprach jedoch dem in Schleswig-Holstein für solche Fälle geltenden Regelwerk. Aufgabe der Regierung ist es, diese Regeln nach erkannten Fehlern für alle Krankenhäuser anzupassen. Es reicht nicht, dass die aufsichtsführende Ministerin Herrn Scholz bittet, er solle künftig so nett sein, sie anzurufen“so die CDU-Abgeordnete. Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/1