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19.02.15 , 15:04 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zur Wohnraumförderung

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 16 – Wohnraumförderung Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der wohnungsbaupolitische Sprecher Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Detlef Matthiessen: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 068.15 / 19.02.2015


Der öffentliche Wohnungsbau soll dort entlasten, wo es notwendig ist
Wohnungsbau ist nicht nur Privatsache, sondern auch öffentliche Aufgabe. Das Recht auf Wohnen gehört zwar nicht zu den Grundrechten, wohl aber zu den Grundbedürfnis- sen.
Es gerät in unserer saturierten Gesellschaft leicht mal aus dem Bewusstsein, dass es Grundbedürfnisse gibt und die Wirtschaft, die die Güter zur Befriedigung von Grundbe- dürfnissen erwirtschaftet, vom Staat besonders zu beobachten ist, dass Politik einen Rahmen zur Steuerung dieser Wirtschaft schaffen muss, ja, gegebenenfalls Märkte re- gulieren muss.
Dazu ist zu klären, das Wie? und Wo? der Bedarfe, welche werden nicht gedeckt, also niedrige Einkommen, Familien mit mehreren Kindern, alte und behinderte Menschen, städtische Zentren, Hamburger Rand oder auch woanders usw. Das Land hat es dann, mit finanzieller Förderung nach dem Wohnraumfördergesetz bzw. Programm zu steuern. Gesetzlich auf Bundesebene haben wir zusätzlich das In- strument Wohngeld und die Diskussion über eine Mietpreisbremse.
Was ist denn nun eine Kappung von Mietpreisen? Da wird eigentlich nicht der Mietpreis gekappt, sondern die Mieterhöhung.
Als "Kappungsgrenze" wird im Mietrecht die gesetzliche Regelung bezeichnet, gemäß derer die Miete innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren, um insgesamt nicht mehr als 20 Prozent erhöht werden darf. Dies bedeutet in der Praxis, dass ein Vermieter nicht nur die ortsüblichen vergleichbaren Mietpreise beachten, sondern auch noch die
Seite 1 von 2 Kappungsgrenze einhalten muss. Das gilt für bestehende Verträge. Die Mietpreisbrem- se soll dann für neue Verträge gelten, das ist aber noch Zukunftsmusik.
Der Spagat ist immer der zwischen den begrenzten finanzielle Ressourcen und dem, was nötig wäre zu tun. Ich habe Verständnis für Kritik z.B. des Mieterbundes. Natürlich gibt es gute Argumente, mehr zu tun. Das ist richtig. Richtig ist aber auch, das zeigt der Bericht, dass wir im Rahmen der Möglichkeiten eines Konsolierungslandes sehr viel tun.
Der Wohnungsmarkt ist vielfältig, und das ist gut so. Der selbst genutzte Wohnungsbau schafft auch ein Gegengewicht zum Mietssektor. Von der Stadtvilla über das Häuschen auf dem Lande bis zur Doppelhaushälfte am Stadtrand.
Der private Sektor, also die große Familie Haus und Grund, hat eine wichtige Ventil- funktion im Wechselspiel mit den großen und mittleren Wohnungsbaugesellschaften. Ein Problem ist die Veränderung der Wohnungsmärkte durch Großkonzer- ne/Heuschrecken, wenn ich das mal so plakativ ausdrücken darf.
Ich begrüße es sehr, wenn neben dem klassischen Markt auch andere Modelle, wie Genossenschaften und Stiftungen wieder Fahrt aufzunehmen.
Wir beobachten die Gentrifizierung ehemals günstiger Quartiere. StudentInnen finden nur schwierig Mietmöglichkeiten für ihr Portemonnaie. Hamburg-Rand und Inseln wer- den unbezahlbar.
Der öffentliche Wohnungsbau soll dort entlasten, wo es notwendig ist. Der öffentlich ge- förderte Wohnungsbau ist kein Selbstzweck. Er ist ein wichtiges Regulativ in dem kom- plexen Geflecht Wohnungsmarkt. Er hat so gesehen eine dienende Funktion in einer auf Wettbewerb und privatem Eigentum beruhenden Wohnungswirtschaft, die der öf- fentliche Sektor nach unserer Wirtschaftsordnung nicht ersetzen soll und die er auch nicht ersetzen kann.
Der öffentlich geförderte Wohnungsbau und die Vorhaltung von Wohnraum im öffentli- chen Besitz sind in der Vergangenheit vernachlässigt worden. Ein entspannter Woh- nungsmarkt und knappes öffentliches Geld bildeten den Hintergrund einer Entwicklung, die uns heute in Form von Mieten, die nicht mehr bezahlbar sind, auf die Füße fällt.
Auch wenn übers ganze Land gesehen die Lage nicht dramatisch ist, so gilt das eben nicht für die Brennpunkte der Mietpreisentwicklung. Klar ist: Wir müssen handeln.
Wir danken Minister Studt für den Bericht. Die Bilanz kann sich sehen lassen. Mit den bereits angekündigten Wohnungsaufsichtsgesetz und Zweckentfremdungsgesetz wer- den wir demnächst weitere Initiativen diskutieren. Die Botschaft lautet: Schleswig-Holstein nimmt seine Verantwortung im Wohnungsmarkt ernst. MieterInnen und VermieterInnen finden in der Küstenkoalition verlässliche Partner für ihre Interes- sen. ***



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