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19.02.15 , 17:26 Uhr
B 90/Grüne

Andreas Tietze zur Section Control-Technik bei Geschwindigkeitskontrollen

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 11 – Einsatz der Section Control-Technik bei Düsternbrooker Weg 70 Geschwindigkeitskontrollen 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt der verkehrspolitische Sprecher Fax: 0431 / 988 - 1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de Andreas Tietze: www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 069.15 / 19.02.2015



Noch Fragen offen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
an dem neuartigen Radarsystem Section Control auf deutschen Autobahnen scheiden sich die Geister. "Section Control" soll TemposünderInnen das Leben schwerer ma- chen. Dazu muss das System aber ausnahmslos jede und jeden FahrerIn auf Verdacht fotografieren.
Unschuldige AutofahrerInnen können unter Generalverdacht geraten. Eine verdachts- lose Datenerhebung ist problematisch und kann zu Missbrauch führen. Wie wir aus zahlreichen Erfahrungen wissen: Sind Daten erst vorhanden, dann entstehen Begehr- lichkeiten. Das hat die Erfahrung mit der LKW-Maut gezeigt und die LKW-Maut ist da- gegen wirklich harmlos, weil es sich nicht um Individualverkehr handelt, sondern jeder LKW heute sowieso durch die Spedition getrackt wird.
Es vergeht keine Woche, in der nicht irgendein konservativer Innenminister den Zugriff auf die Maut-Daten fordert. Da ist der Weg zu gläsernen AutofahrerInnen, von der staatlichen Datenerfassung zur staatlichen Überwachung nicht weit.
Insofern sind auch wir skeptisch. Doch es gibt auch noch einen anderen Aspekt.
Ein Recht auf zu schnelles Fahren gibt es nicht. Und wir haben ein massives Problem auf der Rader Hochbrücke. Um den Brücken-Verschleiß abzudrosseln, wurde unter an- derem ein Tempolimit von 60 Kilometern pro Stunde für alle LKW über siebeneinhalb Tonnen eingeführt – zudem ein Mindestabstand von 25 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug gefordert. Daran hält sich jedoch kaum jemand und das führt zu erheblichen Schäden und zwingt die Rader Hochbrücke früher in die Knie als erwartet.
Seite 1 von 2 Section Control soll nun sämtliche Fahrzeuge am Anfang der Brücke fotografieren, um Kennzeichen und FahrerIn zu ermitteln. Zusätzlich wird die Fahrtzeit auf der Brücke gemessen. Nach einer bestimmten Strecke wird erneut ein Foto gemacht. Dann kann das System ermitteln, ob die Strecke eventuell zu schnell gefahren wurde.
Wir fragen uns, ob es nicht andere Systeme mit fest installierten Radarfallen gibt, die das Gleiche leisten, den Datenschutz sicherstellen und zudem erheblich billiger sind.
In Österreich, den Niederlanden, Großbritannien und Italien sind Section Control- Anlagen bereits im Einsatz - mit Erfolg, resümiert zumindest eine ACE-Studie. Dem- nach hat sich im Bereich des Kaisermühlentunnels an der österreichischen A 22 das Unfallrisiko um über 40 Prozent verringert. In Italien soll die Zahl der Verkehrstoten auf den kontrollierten Abschnitten um 50 Prozent zurückgegangen sein.
Der entscheidende Unterschied aber zu den Anlagen im Ausland: Alle ausländischen Systeme erfassen lediglich das Autokennzeichen. In Deutschland dagegen gilt die Hal- terhaftung nur begrenzt - hier soll büßen, wer am Steuer sitzt. Und um das festzustel- len, müssen die Messanlagen die FahrerIn von vorne fotografieren.
Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert hat das System kritisiert und warnt vor Datenmissbrauch. Die erhobenen Daten dürfen ausschließlich für die Geschwindigkeitsüberwachung verwendet werden, eine Verknüpfung mit anderen Re- gistern und Daten ist für uns unzulässig. Der Datenschutzbeauftragte muss eingebun- den werden.
Wir wollen und heute auf keine grundsätzliche Ablehnung festlegen. Wir müssen das Thema Datenschutz und Verkehrssicherheit miteinander abwägen und brauchen mehr Informationen. Vor allem möchte ich aber klar stellen, wenn überhaupt, kommt für uns nur ein Streckenradar auf der Rader Hochbrücke in Frage.
Unsere Grundrechte, vor allem aber das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und das Grundrecht auf Datenschutz, sind wichtig. Eine alltägliche, anlasslose und lücken- lose Überwachungskultur lehnen wir ab.
Es sind noch wichtige Fragen offen, die wir genau beantwortet haben wollen, bevor meine Fraktion einem Section Control System zustimmen kann. Das Zusammenwirken von Transparenz, Verantwortung, Öffentlichkeit und Kontrolle - darauf muss es an- kommen.
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