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10.03.15 , 13:56 Uhr
B 90/Grüne

Marlies Fritzen zur Kritik des Bauernverbandes

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 101.13 / 09.03.2015


Der Bauernverband schwingt die Ideologiekeule
Zur Kritik des Bauernverbandes am Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Landesna- turschutzgesetzes sagt die umweltpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen:
Der Bauernverband schwingt die altbekannte Ideologiekeule. Er zeigt in seiner Stellung- nahme, dass er meilenweit entfernt ist von einer tatsächlichen Kooperation mit dem Na- turschutz.
 Warum sollte ein erweitertes Betretungsrecht, wie es bis auf Mecklenburg- Vorpommern und Schleswig-Holstein bereits alle Länder eingeführt haben, der Land- wirtschaft in Schleswig-Holstein schaden?  Wie kommt der Bauernverband zu der Aussage, die geplanten Änderungen bedeuten eine Abkehr vom kooperativen Naturschutz? Der Vertragsnaturschutz bleibt ein we- sentliches Instrument zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes.  Ein Vorkaufsrecht wird in Teilen wieder eingeführt. Niemand wird damit gezwungen, Flächen zu verkaufen. Es greift nur, wenn ein Flächenverkauf ohnehin beabsichtigt ist, und nur in einer bestimmten Gebietskulisse. Das ist weniger, als wir schon mal hatten.  Ebenso unwahr ist die Behauptung, der Grundsatz des 1:1 Ausgleichs für Eingriffe werde gestrichen. Dieser Grundsatz existiert nur in der Fantasie des Bauernverban- des. Ein solcher stünde auch in Widerspruch zu den Regelungen des Bundesnatur- schutzgesetzes (BNatSchG). Für die Festlegung des Ausgleichsbedarfs von Eingriffen gibt es naturschutzfachliche Verfahren und Beurteilungsrahmen, die mehr als nur die Flächengröße berücksichtigen.  Auch ist nicht vorgesehen, 15 Prozent der Landesfläche als Biotopverbund aus der Nutzung zu nehmen. Die Biotopverbundfläche beträgt bereits jetzt annähernd 14 Pro- zent, zudem sind viele Biotopverbundflächen in landwirtschaftlicher Nutzung, zum Bei- spiel als Vertragsnaturschutzflächen.
Seite 1 von 2  Mit der Änderung des Zeitraums für die Knickpflege wird zum einen ein Fehler der Vorgängerregierung behoben, die dazu eine nach Einschätzung vieler Rechtsexper- ten, unter anderem auch des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages verfas- sungswidrige Abweichung vom BNatSchG an dieser Stelle rückgängig macht. Zum anderen wird so vermieden, dass es unterschiedliche Regelungen in Bezug auf die Bedingungen für die Agrarzahlungen und dem Landesnaturschutzgesetz gibt. Das sollte auch im Interesse des Bauernverbandes sein.  Die vorgesehene Änderung im Jagdrecht zur jagdlichen Befriedung durch juristische Personen stellt eine notwendige Anpassung an EU-Recht dar.
Wenn es die zunehmenden Verluste an biologischer Vielfalt und die immer länger wer- denden Roten Listen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten nicht gäbe, bräuchten wir kein neues Landesnaturschutzgesetz. Aber die gibt es, und das zeigt uns, mit freiwilligen Maßnahmen allein ist es nicht getan, der Gesetzgeber muss handeln.
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