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19.03.15 , 12:18 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zum Psychischkranken- und Maßregelvollzugsgesetz

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 3– Änderung des Psychischkranken- und des Maßregel- vollzugsgesetzes Pressesprecherin Claudia Jacob
Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher von Landeshaus Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Burkhard Peters: Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 121.15 / 19.03.2015

Wir schaffen eine angemessene und rechtssichere Be- handlung von psychisch kranken Menschen Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Auch die eines behinderten oder psychisch kran- ken Menschen.
Man kann sogar sagen, behinderte und psychisch kranke Menschen sind in Hinblick auf Würdeverletzungen in besonderer Weise vulnerabel und schutzbedürftig.
Und jeder Mensch hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Das gilt für Ge- sunde und Kranke, für jeden und jede. Wenn unmittelbar Gefahr im Verzug ist, müssen die bedrohten und gefährdeten Menschen geschützt zu werden. Die Allgemeinheit muss zum Beispiel bei Terrorwarnungen geschützt werden, Einzelpersonen bei Stalking. In gleicher Weise müssen potentiell Betroffene, Familie, Freunde, Nachbarn und die psychisch er- krankte Person selbst geschützt werden, wenn durch sie unmittelbar Gefahr droht. Über ei- ne solche Gefährdung reden wir heute.
Stellen Sie sich vor, bei einer bipolaren Störung fordern Stimmen unabweislich, jemanden zu töten. Dann ist es notwendig, die erkrankte Person zwangsweise in einer geschlossenen Psychiatrie unterzubringen und zu behandeln. Unter welchen Voraussetzungen dies mög- lich ist, regelt das Psychisch-Kranken-Gesetz.
Ist ein Vergewaltiger aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht schuldfähig, kommt er nicht ins Gefängnis. Er wird in einer forensischen Klinik untergebracht und dort mit dem Ziel einer Besserung oder Heilung therapiert. Dies regelt das Maßregelvollzugsgesetz. Die Ge- setzgebungskompetenz liegt in beiden Fällen auf der Landesebene.
Die Rechtsgüterabwägung zwischen den Freiheitsrechten des Einzelnen und den Schutz- Seite 1 von 2 ansprüchen der BürgerInnen und Bürger ist kompliziert. Mit den berührten Menschenrech- ten und ihrer Einschränkung muss sorgfältig und sensibel umgegangen werden. Das Bun- desverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof haben sich 2011 und 2013 umfassend mit den Voraussetzungen und Grenzen der Zwangsbehandlung in Deutschland befasst.
Eine gewichtige Rolle spielten die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. Gegen- stand waren die Unterbringungsgesetze der Länder Rheinland-Pfalz und Baden- Württemberg. Die obersten deutschen Gerichte haben die bestehenden Regelungen als nicht grundrechtskonform bewertet und der (medizinischen) Zwangsbehandlung von psy- chisch kranken Menschen sehr enge Grenzen gesetzt. Die Entscheidungen der obersten deutschen Gerichte sind auf alle Ländergesetze über- tragbar. Sie haben auch für Schleswig-Holstein Relevanz. Deshalb mussten wir unsere Landesgesetze überarbeiten. Wir müssen sie im Interesse der psychisch kranken Men- schen und auf verfassungsrechtlich feste Beine stellen. Genau das tut der vorliegende Ge- setzentwurf. Das Gesetzgebungsverfahren hat eine ganze Weile in Anspruch genommen. Das liegt an der komplexen und schwierigen Materie.
Sozialausschuss und Innen- und Rechtsausschuss haben eine umfassende schriftliche An- hörung durchgeführt. Sehr, sehr viele Seiten waren zu lesen. Sehr viele Anregungen muss- ten geprüft und bewertet werden. Der federführende Sozialausschuss hat es sich mit seiner Beschlussfassung nicht leicht gemacht.
Ziffer für Ziffer sind die vorgelegten Änderungsvorschläge diskutiert und abgestimmt wor- den. Handlungsleitend war dabei nicht, von wem sie kamen, sondern allein das für und wi- der der gesetzlichen Regelungen.
Neben dem unmittelbaren Thema Zwangsbehandlung ist ein weiterer wichtiger Aspekt in die Novellierung eingeflossen. Das war uns Grünen und den Koalitionspartner ein wichtiges Anliegen. Mit der Durchführung des Maßregelvollzuges sind in Schleswig-Holstein zwei Kliniken beliehen, die diese Aufgabe schon seit vielen Jahren wahrnehmen. Das Gesund- heitsministerium übt die Fachaufsicht über den Maßregelvollzug aus und stellt demokrati- sche Legitimation dieser hoheitlichen Aufgabe sicher. Zusätzlich wird jetzt geregelt, dass Personalentscheidungen der forensischen Kliniken der Zustimmung des Ministeriums be- dürfen. So ist gewährleistet, dass die staatliche Legitimationskette in Bezug auf grund- rechtsinvasive Behandlungseingriffe gewährleistet ist.
Meine Kollegin Marret Bohn und ich sind uns einig, dass wir heute die Grundlage für eine angemessene und rechtssichere, zwangsweise Behandlung von psychisch kranken Men- schen in Schleswig-Holstein schaffen. Schleswig-Holstein bekommt zwei gute und vor allem praktikable Gesetze. Zukünftig werden die Rechte der betroffenen Menschen besser be- rücksichtigt und gewahrt. ***



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