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Im Dienst geschädigt zu werden ist nicht die Privatsache eines jeden Beamten
Presseinformation Kiel, den 19. März 2015 Es gilt das gesprochene WortTOP 4 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetz Drs. 18/2494(neu) „Wenn Menschen, hoheitliche Aufgaben ausführen und dann persönliche Schädigungen davon tragen, muss der Dienstherr zur Seite stehen“ Wir reden heute hier über eine Selbstverständlichkeit, die eigentlich nur noch der rechtlichen Niederlegung bedurfte. Wenn Menschen, die für den Staat hoheitliche Aufgaben ausführen und dann persönliche Schädigungen davon tragen, dann muss der Dienstherr zur Seite stehen. Ich glaube an diesem Grundsatz scheiden sich einmal nicht die Geister. Nach unserer Auffassung kann man bei einer Schädigung, die über der Summe von 250 Euro liegt, durchaus schon im Einzelfall von einer massiven Schädigung sprechen.. Wenn dann eine Forderung nicht eintreibbar ist, dann bleibt der Beamte bisher auf seinem Schaden sitzen. Die Bandbreite der Schädigungen reichen von schwersten körperlichen Schäden hin zu einem erlittenen finanziellen Schaden, der durchaus begrenzt sein kann. In allen Fällen ist es Aufgabe 2eines Dienstherrn, hier mit in die Verantwortung für einen Bediensteten zu gehen. Schließlichentstand der Schaden nicht aufgrund einer privaten Situation, sondern weil der jeweiligeBeamte für den Staat tätig war. In Ausübung seines Dienstes geschädigt zu werden, ist nichtdie Privatsache eines jeden Beamten.Deshalb sollen Polizeibeamte, Justizvollzugsbeamte und auch andere Beamte, zum BeispielVollstreckungsbeamte, durch das Land nicht alleine gelassen werden. Neben dem schon jetztgewährten Rechtsschutz im Verfahren für unsere Beamten, wird nun in Zukunft auch dafürSorge getragen, dass die Schäden, die in Ausübung des Dienstes erlitten wurden und diefinanziell mangels Liquidität des Schuldigers nicht abgegolten werden, in Zukunft im Rahmendes vorliegenden Gesetzes durch das Land getragen werden. Damit erhalten die Menschen dieSicherheit, die ihnen auch zusteht.Das bedeutet allerdings nicht für den Schuldiger, dass er nun fein raus ist. Die Schuld geht aufdas Land über und wir erwarten natürlich, dass das Land alles in die Wege leitet, um die Schuldauch einzutreiben. Ich sage das deshalb, weil mir durchaus wichtig ist, dass hier auch deutlichwird, dass nicht nur den betroffenen Beamten geholfen wird, sondern dass sich das Land auchnoch Verwaltungsaufgaben aufbürdet, die es sonst nicht hätte. Ganz konkret heißt das, dasswir formal den Arbeitsaufwand für die Verwaltung nicht verkleinern, sondern ausweiten. Wiralle werden mit Sicherheit sagen, dass dies für eine gute Sache geschieht, aber am Ende darf esdann auch nicht dazu kommen, dass der Verwaltungsaufwand hierfür kritisiert wird.Am Ende, meine Damen und Herren, muss man ehrlicherweise sagen, dass die körperlichenoder psychologischen Schädigungen für unsere Beamten manchmal schlimmer sind, als dererlittene finanzielle Schaden. Und trotzdem hilft unsere Regelung, die wir heute hierbeschließen, weiter. Die Betroffenen haben eine Sorge weniger, wenn ihnen etwas widerfährt.Und das beruhigt dann ja auch. Und deshalb ist die neue Regelung richtig.