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Lars Harms: Die neue Bauordnung stärkt Eigenverantwortung von Bauherren und Gemeinden
Presseinformation Kiel, den 20. März 2015 Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 7 Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung Drs. 18/2778 „Die neue Bauordnung stärkt Eigenverantwortung von Bauherren und Gemeinden“ In früheren Zeiten hat die Verwaltung bis zum letzten Ziegelstein streng kontrolliert. Dahinter stand das Verständnis von Bauherren, die, wenn von der Leine gelassen, schrecklichen Unfug anrichten würden. Das Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern zu ihren Behörden war von Misstrauen geprägt. Das ändert sich gerade. Es geht um Vertrauen, das man mündigen Bürgerinnen und Bürgern zumisst und das sich tausendfach bewährt. Die Menschen bauen in hohem Maße vernünftig. Darum ist es gut, dass die Bauordnung dazu übergeht, nur das Notwendigste zu regeln. Das entlastet die Behörden und die Gemeinden. Ich bin davon überzeugt, dass komplizierte Verfahren so manchen Bauherren dazu bringen, sein Vorhaben noch einmal zu überdenken. Das wollen wir aber nicht. Schließlich sollte die Landesbauordnung nicht zur Bauverhinderungsordnung mutieren. 2Die Gemeinden werden aber nicht nur entlastet, sie bekommen mehrGestaltungsmöglichkeiten. Im Sinne einer Stärkung der demokratischen Gegebenheiten vorOrt ist das ausdrücklich zu begrüßen. Wenn eine Gemeinde beschließt, Baulücken zu schließen,kann sie jetzt mit der neuen Bauordnung die Abstandsflächen neu in ihrer Satzung festlegen.Es ist nämlich überhaupt nicht einzusehen, warum diese Regelung zentral vorgegeben werdenmuss; schließlich sind die baulichen Gegebenheiten sehr unterschiedlich.Das gleiche gilt für die Stellplatzregelung. Auch hier haben die Gemeinden zukünftig einengrößeren Gestaltungsraum. Ich wünsche mir einen regen Gebrauch dieser Möglichkeiten. DerLandtag sollte sich mit einem gewissen zeitlichem Abstand über die Erfahrungen mit diesenneuen Möglichkeiten berichten lassen.Die neue Bauordnung berücksichtigt neue Entwicklungen. Es ist eben nicht alles in Steingemeißelt. Baustandards ändern sich - ebenso die Anforderungen an ökologisches undseniorengerechtes Bauen. Die Landesbauordnung muss damit Schritt halten und ich bin davonüberzeugt, dass die vorliegende Überarbeitung genau das tut.Aus den vielfältigen neuen Regelungen möchte ich einen Punkt besonders hervorheben undzwar den verfahrensfreien Bau von Kleinwindanlagen. Wenn man die B5 entlang fährt, siehtman bereits einige neue Kleinanlagen, meistens auf dem Gelände eines Bauernhofes. Dortlaufen sie wartungsarm und zuverlässig und betreiben Wasserpumpen oder sorgen für dieStallbeleuchtung. Die kleinen Anlagen kommen dabei unter anderem von einer Firma aus Leck.Es etabliert sich also ein neuer Markt, der auf die Eigenversorgung setzt, aber auch dieEinspeisung ins Netz vorsieht. Die kleinen Anlagen sind sehr robust und schnell montiert. Sieerzeugen Strom genau dort, wo er ge- und verbraucht wird. Leitungsprobleme haben dieKleinwindanlagen zumindest nicht. Der Bundesverband Kleinwindanlagen wartet bereits seitlängerem auf die Verfahrensfreistellung auch bei uns. Andere Länder, wie beispielsweiseNordrhein-Westfalen, haben nämlich nach der Verfahrensfreistellung einen regelrechtenBoom erlebt. Darum passt die geplante Verfahrensfreistellung in der Bauordnungausgesprochen gut zur Messe New Energy in Husum in zwei Wochen. Dort werden nämlichviele Abschlüsse gemacht werden; auch im Bereich Kleinwindanlagen. Bald kann jeder in 3bestimmten Lagen gleich den Bestellzettel ausfüllen und loslegen. Das ist ein gutes Zeichen fürdiesen Wirtschaftszweig.Das gleiche gilt für die Solaranlagen, deren Einrichtung verfahrensfrei gestellt werden. DieLandesregierung unterstützt ausdrücklich Investitionen in diese Technik, was sich auch in derBauordnung niederschlägt. In diesem Zusammenhang begrüße ich ausdrücklich dieKlarstellung in § 29, dass die Solaranlagen an Außenwänden schwer entflammbar sein müssen.Das war in der Vergangenheit nicht klar geregelt.Die Wärmedämmung an den Häusern wird auch verfahrensfrei gestellt werden. Darüberhinaus werden die Abstandregelungen an die neuen Dämmmaterialien angepasst. Eine guteDämmung kann bereits bei einer Dicke von zehn bis fünfzehn Zentimetern erbracht werden.Damit verändern sich natürlich die Außenmaße eines Gebäudes. Jetzt ist klar, dass dieAbstandsregelungen ebenfalls angepasst werden.Die neue Bauordnung erfährt neben vielen kleinen redaktionellen Änderungen auch eine neueWeichenstellung, weil sie die Eigenverantwortung von Bauherren und Gemeinden stärkt. Unddas ist sehr zu begrüßen.