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Burkhard Peters zur Demobeobachtung beim G7-Gipfel
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Es gilt das gesprochene Wort! Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 TOP 16 – Unabhängige Beobachtung der Demonstrationen gegen den G7-Gipfel in Lübeck ermöglichen presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.deDazu sagt der rechtspolitische Sprecher von Nr. 135.15 / 20.03.2015 Bündnis 90/Die Grünen,Burkhard Peters:Gut gemeint ist nicht gut gemacht Herr Präsident, meine Damen und Herren,Liebe Piraten,Ihr Antrag zeigt: Gut gemeint ist nicht gut gemacht! Die Landesregierung soll ohne jegliche Gesetzesgrundlage „neutrale und unabhängige“ Demonstrationsbeobachtung bei einem ausgewählten Ereignis zulassen. Sie soll Legitimationsausweise für diesen Zweck ausstel- len, der Demobeobachtung größtmögliche Bewegungsfreiheit und Schutz im Geschehen garantieren und darüber hinaus auch noch die Lizenz für Bild- und Tonaufnahmen verge- ben. Diese Dokumentationen sollen natürlich dann auch noch ohne Gesetzesgrundlage ei- ner Beschlagnahme entzogen sein.Meine Damen und HerrenWohlgemerkt, das alles in einem Zusammenhang, der wegen Grundrechtsbetroffenheit aus Art. 8 GG strikter gesetzlicher Regelung bedarf.Was Sie dort verlangen, ist schlechterdings unmöglich in einem Rechtsstaat, in dem die Exekutive in allem ihrem Handeln – erst recht wenn es um Grundrechte geht – dem Gesetz unterworfen ist. Derartig weitreichende Lizenzen – wie die für Ihre unabhängige Demonstra- Seite 1 von 3 tionsbeobachtung – können Regierungen ohne Gesetz nur in Diktaturen erteilen. Nicht in einem Rechtsstaat!So ganz nebenbei führen Sie mit der unabhängigen Demonstrationsbeobachtung in das Versammlungsrecht neben den VersammlungsteilnehmerInnen auf der einen Seite und der Versammlungsbehörde beziehungsweise Polizei auf der anderen Seite noch einen mit weit- reichenden Rechten und Befugnissen ausgestatteten dritten Akteur ein.Dass dieser Akteur dazu Bild- und Tonaufnahmen von allen Beteiligten ohne Rechtsgrund- lage machen darf, also auch noch unmittelbar in die ebenfalls grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte der Dokumentationsbetroffenen eingreifen darf, kommt noch hinzu. Sie wollen mit ihrem Antrag das Urhebergesetz und die mittelbare Drittwirkung von Grund- rechten nicht ernsthaft mit einem Handstreich aufheben? Und die Regelungen der StPO zur Beschlagnahme wollen Sie ebenfalls mithilfe eines einfachen Landtagsantrags aufheben? Meine lieben Piratenfraktion - da haben Sie sich tüchtig verhoben.Meine Damen und HerrenNun ist die Figur der unabhängigen Demonstrationsbeobachtung ja nicht ganz neu. Schon im Entwurf der Grünen Landtagsfraktion zu einem Schleswig-Holsteinischen Versamm- lungsgesetz in der 17. Wahlperiode tauchte sie auf. Auch im Koalitionsvertrag der Küsten- koalition wird die Demo-Beobachtung im Zusammenhang mit einem neuen Versamm- lungsfreiheitsgesetz erwähnt.Sie können mir glauben, wir Grünen haben uns über eine saubere gesetzliche Verankerung einer solchen neutralen Beobachtungs- und Dokumentationsstelle im Versammlungsrecht intensiv Gedanken gemacht und dazu auch viele Expertinnen und Experten befragt.Schon die Frage, wer soll es machen, kann nicht befriedigend gelöst werden. Was qualifi- ziert ihn oder sie für den Job? Kann er oder sie sich selbst zu einer neutralen Beobach- tungsinstanz berufen? Oder sollen sich die Interessentinnen und Interessenten akkreditie- ren lassen? Gegebenenfalls bei wem? Das hat die Humanistische Union im Anhörungsver- fahren zum Versammlungsgesetz selbst deutlich kritisiert.Wer gewährleistet, dass die ausgesuchten Personen tatsächlich neutral sind? Wollen Sie, dass Nazis die Antifa-Proteste kontrollieren und umgekehrt, um sich gegenseitig zu neutra- lisieren? Müssen die Demobeobachter vorher einen Gesinnungstest absolvieren? Wollen sie eine unbegrenzte Anzahl von Demonstrationsbeobachterinnen und -beobachtern? Fra- gen über Fragen! 2 Sie geben auf diese Fragen in Ihrem Antrag nicht eine einzige Antwort. Dass Sie das Gan- ze dann auch noch auf der Ebene einer Regierungsanweisung für ein singuläres Ereignis geregelt haben wollen, damit schießen Sie tatsächlich den Vogel ab.Wir haben uns nach den Beratungen zum Versammlungsrecht dafür entschieden, dass der oder die Polizeibeauftragte, die wir ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart haben, die ein- zige Institution ist, der man den gesetzlichen Auftrag für eine Demonstrationsbeobachtung geben kann.Im Übrigen, liebe Piraten, gibt es eine Demonstrationsbeobachtung gerade in Lübeck schon seit vielen Jahren. Ich selbst habe als Anwalt, bekleidet mit einer gelben Warnweste mit der Aufschrift „Demonstrationsbeobachtung“ zusammen mit einigen anderen von der Humanistischen Union anlässlich der Naziaufmärsche in Lübeck mehrfach den Demonstra- tionsbeobachter gegeben. Im Rahmen der Kooperationsbereitschaft und des Konfliktmana- gements der Landespolizei wurden wir wohlwollend geduldet und konnten gelegentlich al- lein durch unsere Anwesenheit konfliktmildernd wirken. Ich gehe davon aus, dass auf die- ser Ebene auch am 14. und 15. April während des G7-Gipfels in Lübeck wieder eine De- monstrationsbeobachtung stattfinden wird.Sollten Sie eine zündende Idee für eine tragfähige gesetzliche Lösung haben, lassen Sie es uns wissen. So wie in dem jetzt vorliegenden Antrag geht es auf jeden Fall nicht! *** 3