Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
24.04.15
13:22 Uhr
Landtag

Die Bürgerbeauftragte informiert: Landessozialgericht in Schleswig erklärt speziellen Mietrichtwert für unter 25-jährige Hartz IV-Beziehende für unzulässig

53/2015 Kiel, 24.04.2015


Die Bürgerbeauftragte informiert: Landessozialgericht in Schles- wig erklärt speziellen Mietrichtwert für unter 25-jährige Hartz IV- Beziehende für unzulässig
Kiel (SHL) – Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Samiah El Samado- ni begrüßt die Entscheidung des LSG Schleswig vom 14.11.2014, L 3 AS 92/12, zu den Sonderregelungen für unter 25-jährige SGB II-Leistungsbeziehende.

Von vielen Jobcentern werden für die Leistungsbeziehenden, die jünger als 25 Jahre sind, geringere Unterkunfts- und Heizkosten als für die der übrigen Hartz IV-Beziehenden an- erkannt. Begründet wird dies damit, dass der Wohnbedarf von jungen Erwachsenen sich nach den Wohngewohnheiten von Studierenden, Auszubildenden und Schülern mit gerin- gerem Einkommen richtet. Diese Auffassung teilt das Landessozialgericht nicht, denn bei dieser Gruppe liegen andere Umstände als bei Hartz IV-Empfängern vor. So haben er- wachsene Auszubildende und Studierende im Gegensatz zu Hartz IV- Beziehenden zum einen die Möglichkeit, eine Unterkunft im Studentenwohnheim günstig zu erhalten. Zum anderen bleibt oft neben den kleineren und günstigeren Unterkünften am Ausbildungsort die Unterkunft bei den Eltern bestehen. Hieraus darf nach Meinung des Senats kein Nachteil für die SGB II-Beziehenden unter 25 Jahren erwachsen.

Die Bürgerbeauftragte rät daher allen betroffenen Hartz IV-Beziehenden, die eine Ableh- nung für die Anmietung einer Unterkunft erhalten haben, weil diese nach den Richtwerten für unter 25-Jährige nicht angemessen sei, gegen diese vorzugehen. Gleiches gilt für die- jenigen unter 25-Jährigen, die einen Teil der Miete aus ihrem Regelbedarf zahlen. Gerne unterstützt das Team der Bürgerbeauftragten bei einer Überprüfung der Bescheide. Des Weiteren fordert sie die Kommunen auf, spezielle Richtwerte für unter 25-Jährige zu strei- chen. Das Urteil ist auf der Internetseite des Landessozialgerichts unter http://www.schleswigholstein.de/LSG/DE/Landessozialgericht/UrteileundBeschluesse/SG BII/3_AS_92_12__blob=publicationFile.pdf veröffentlicht.


Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de