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20.05.15 , 12:11 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 16: Inklusion in den Mittelpunkt stellen

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 20. Mai 2015


TOP 16: Große Anfrage „Umsetzung des Aktionsplans für Menschen mit Behinderung“ (Drs.18/2935)



Wolfgang Baasch:
Inklusion in den Mittelpunkt stellen

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Diese klare und eindeutige Aussage wurde 1994 als soziales Grundrecht in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland eingefügt. Seitdem beruhen unser alltägliches Leben, unsere Gesetzgebung und auch unsere Rechtsprechung nicht mehr allein auf dem Gedanken der Fürsorge und des guten Willens, wenn es um die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung geht, sondern die Gleichstellung in allen Bereichen des Lebens von Menschen mit Behinderung ist ein Grund- und Menschenrecht.
Seit 2009 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention auch für Deutschland. Sie bekräftigt dieses Menschenrecht und fordert von der Bundesrepublik wie von allen anderen Staaten, die die Behindertenrechtskonvention anerkennen, die Erfüllung und Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention und vor allem auch einen Nachweisbericht über den Stand der Umsetzung. Das heißt für die Aufgabe eines Aktionsplans für Menschen mit Behinderung, Inklusion in den Mittelpunkt zu stellen und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern und zu stärken. Dazu bedarf es, in allen Lebensbereichen und in allen gesellschaftlichen Bereichen Veränderungsprozesse in Gang zu setzen.
So müssen z.B. Schulen, Arbeitsstätten, Arztpraxen, der ÖPNV und insgesamt der öffentliche Raum barrierefrei werden. Die Pflege muss menschenwürdig ausgestaltet werden. Und auch die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung muss in alle politischen und 2



gesellschaftlichen Diskussionen einbezogen werden. Den Grundsatz „nicht ohne uns über uns“ haben die Regierungsfraktionen im Koalitionsvertrag verankert.
Mit der Initiative „alle inklusive“ wurde schon der Prozess in Schleswig-Holstein in Gang gesetzt und ein wichtiger Beitrag geleistet, Menschen mit und ohne Behinderung in Schleswig-Holstein bei der Umsetzung einer inklusiven Gesellschaft zu beteiligen. Das im Mai 2007 eröffnete und vom Landesverband der Lebenshilfe Schleswig-Holstein umgesetzte Inklusionsbüro leistet hierbei einen wichtigen Beitrag zu einem Gesamtkonzept der Initiative „alle inklusive“.
Mit der Fertigstellung des Aktionsplans von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein werden wir die Diskussion über Inklusion und inklusive Projekte nicht nur heute, sondern auch in den nächsten Landtagssitzungen führen. Das ist gut so, denn über die Umsetzung des Menschenrechts auf Teilhabe für jeden in dieser Gesellschaft können wir gar nicht oft genug debattieren.

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