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Flemming Meyer: Wir werden im Rahmen unserer Möglichkeiten die Mehrgenerationenhäuser weiter unterstützen
Presseinformation Kiel, den 20.05.2015Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 37 + 40 Zukunft der Mehrgenerationenhäuser Drs 18/2965 und 18/2968In vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens haben sich die Voraussetzungen in den letztenJahrzehnten erheblich verändert und sind in weiten Teilen komplexer geworden. DieHerausforderungen des Berufs- und des Alltagslebens sind gestiegen, und beides unter einenHut zu bringen ist zum Teil nur mit einem hohen organisatorischen Aufwand zu managen.Generationsübergreifende Familien unter einem Dach gibt es kaum noch - so dass dieGroßeltern eben nicht mehr helfend einspringen können.Auf der anderen Seite gibt es den Wunsch nach familiären Zusammenhalt, nach stabilenBeziehungen und nach Gemeinschaft. Diesem Grundgedanken folgend wurde in 2006 dasAktionsprogramm „Mehrfamilienhäuser I“ vom Bund ins Leben gerufen. Es wurden seinerzeit500 soziale Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet ausgewählt, die das Zusammenleben derGenerationen fördern soll. Die MGH’s sind Begegnungsstätten für Jung und Alt. Dort trifft mansich im öffentlichen Raum, um die Begegnung der Generationen zu ermöglichen. Der Austauschvon Erfahrungen, Interessen und Kompetenzen wird zum generationenübergreifenden Gebenund Nehmen. 2Mit der Einrichtung der dieser Häuser wurde ein bundesweites Netzwerk von sozialenDienstleistungszentren aufgebaut für Menschen aller Generationen. Bundesweit wurde innahezu jedem Landkreis oder jeder kreisfreien Stadt mindestens ein Mehrgenerationenhausetabliert. Die finanzielle Unterstützung erfolgt durch das Bundesfamilienministerium, derkommunalen Ebene und anderen Trägern.Bereits in 2011 hat es hier im Landtag Anträge zum Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäusergegeben. Die Intention der damaligen Anträge ging durchaus in die gleiche Richtung. Alle warensich seinerzeit einig, dass das Programm „Mehrgenerationenhäuser“ erfolgreich ist und mansich für den Erhalt und die Weiterentwicklung einsetzt. Ein gemeinsamer Antrag war jedochnicht hinzubekommen und letztendlich haben die Regierungstragenden Fraktionen ihremAntrag zugestimmt. Auf einen Punkt des damaligen Antrages (Drucksache 17/1415) von CDU undFDP möchte ich nochmal hinweisen. Dort ist nachzulesen: „Auf Grund der Haushaltssituation istes dem Land Schleswig-Holstein nicht möglich eine Reduzierung der Bundesförderung derMehrgenerationenhäuser in Schleswig-Holstein zu kompensieren.“Heute wissen wir, dass die Finanzierung durch den Bund auch nach 2011, also für dasAktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II gesichert ist. Die ursprüngliche Deadline für dasAktionsprogramm II war für Ende 2014 vorgesehen, doch der Bund hat das Programm bis Ende2015 verlängert.Das heißt, wir stehen heute vor einer ähnlichen Situation wie in 2011. Also, wie geht es weiternach 2015? Für den SSW möchte ich sagen, dass sich die Vorzeichen im Prinzip nicht sogravierend geändert haben. Wir reden immer noch über ein erfolgreiches Programm das vomBund initiiert wurde. Die Rahmenbedingungen seinerzeit waren klar. Die Finanzierung derMehrgenerationenhäuser erfolgt aus Bundesmitteln und aus Mitteln der Standortkommune,denn dort sind sie Teil des sozialen Netzwerks. Schleswig-Holstein ist immer noch einKonsolidierungsland. An diesen grundlegenden Voraussetzungen hat sich seit 2011 aus meinerSicht nichts geändert. 3Nun wissen wir, dass auf Bund-Länderebene Gespräche stattfinden, wie das Aktionsprogrammauch nach 2015 fortgeführt werden kann. Hier sehe ich weiterhin vor allem den Bund in derPflicht. Wir werden aber im Rahmen unserer Möglichkeiten die Mehrgenerationenhäuser hier imLand weiter unterstützen.