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20.05.15 , 12:50 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Wir werden im Rahmen unserer Möglichkeiten die Mehrgenerationenhäuser weiter unterstützen

Presseinformation Kiel, den 20.05.2015

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 37 + 40 Zukunft der Mehrgenerationenhäuser Drs 18/2965 und 18/2968

In vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens haben sich die Voraussetzungen in den letzten
Jahrzehnten erheblich verändert und sind in weiten Teilen komplexer geworden. Die
Herausforderungen des Berufs- und des Alltagslebens sind gestiegen, und beides unter einen
Hut zu bringen ist zum Teil nur mit einem hohen organisatorischen Aufwand zu managen.
Generationsübergreifende Familien unter einem Dach gibt es kaum noch - so dass die
Großeltern eben nicht mehr helfend einspringen können.
Auf der anderen Seite gibt es den Wunsch nach familiären Zusammenhalt, nach stabilen
Beziehungen und nach Gemeinschaft. Diesem Grundgedanken folgend wurde in 2006 das
Aktionsprogramm „Mehrfamilienhäuser I“ vom Bund ins Leben gerufen. Es wurden seinerzeit
500 soziale Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet ausgewählt, die das Zusammenleben der
Generationen fördern soll. Die MGH’s sind Begegnungsstätten für Jung und Alt. Dort trifft man
sich im öffentlichen Raum, um die Begegnung der Generationen zu ermöglichen. Der Austausch
von Erfahrungen, Interessen und Kompetenzen wird zum generationenübergreifenden Geben
und Nehmen. 2
Mit der Einrichtung der dieser Häuser wurde ein bundesweites Netzwerk von sozialen
Dienstleistungszentren aufgebaut für Menschen aller Generationen. Bundesweit wurde in
nahezu jedem Landkreis oder jeder kreisfreien Stadt mindestens ein Mehrgenerationenhaus
etabliert. Die finanzielle Unterstützung erfolgt durch das Bundesfamilienministerium, der
kommunalen Ebene und anderen Trägern.


Bereits in 2011 hat es hier im Landtag Anträge zum Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser
gegeben. Die Intention der damaligen Anträge ging durchaus in die gleiche Richtung. Alle waren
sich seinerzeit einig, dass das Programm „Mehrgenerationenhäuser“ erfolgreich ist und man
sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung einsetzt. Ein gemeinsamer Antrag war jedoch
nicht hinzubekommen und letztendlich haben die Regierungstragenden Fraktionen ihrem
Antrag zugestimmt. Auf einen Punkt des damaligen Antrages (Drucksache 17/1415) von CDU und
FDP möchte ich nochmal hinweisen. Dort ist nachzulesen: „Auf Grund der Haushaltssituation ist
es dem Land Schleswig-Holstein nicht möglich eine Reduzierung der Bundesförderung der
Mehrgenerationenhäuser in Schleswig-Holstein zu kompensieren.“


Heute wissen wir, dass die Finanzierung durch den Bund auch nach 2011, also für das
Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II gesichert ist. Die ursprüngliche Deadline für das
Aktionsprogramm II war für Ende 2014 vorgesehen, doch der Bund hat das Programm bis Ende
2015 verlängert.
Das heißt, wir stehen heute vor einer ähnlichen Situation wie in 2011. Also, wie geht es weiter
nach 2015? Für den SSW möchte ich sagen, dass sich die Vorzeichen im Prinzip nicht so
gravierend geändert haben. Wir reden immer noch über ein erfolgreiches Programm das vom
Bund initiiert wurde. Die Rahmenbedingungen seinerzeit waren klar. Die Finanzierung der
Mehrgenerationenhäuser erfolgt aus Bundesmitteln und aus Mitteln der Standortkommune,
denn dort sind sie Teil des sozialen Netzwerks. Schleswig-Holstein ist immer noch ein
Konsolidierungsland. An diesen grundlegenden Voraussetzungen hat sich seit 2011 aus meiner
Sicht nichts geändert. 3
Nun wissen wir, dass auf Bund-Länderebene Gespräche stattfinden, wie das Aktionsprogramm
auch nach 2015 fortgeführt werden kann. Hier sehe ich weiterhin vor allem den Bund in der
Pflicht. Wir werden aber im Rahmen unserer Möglichkeiten die Mehrgenerationenhäuser hier im
Land weiter unterstützen.

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