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Serpil Midyatli zu TOP 37 + 40: Der Bund steht in der Pflicht zum Erhalt der Mehrgenerationenhäuser!
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 20. Mai 2015TOP 37 + 40: Zukunft der Mehrgenerationenhäuser / Arbeit der Mehrgenerationenhäuser für die Zukunft sichern (Drs. 18/2965 und 18/2968)Serpil Midyatli:Der Bund steht in der Pflicht zum Erhalt der Mehrgenerationenhäuser!Sehr geehrte Familienministerin Alheit, vielen Dank für den Bericht. Dass die Mehrgenerationshäuser eine großartige Arbeit leisten, dürfte unbestritten sein. Gerade ihre Ausrichtung an den Bedürfnissen vor Ort macht die Mehrgenerationenhäuser zu ganz besonderen Einrichtungen. Alles, was früher wie selbstverständlich unter Nachbarschaft lief, ist leider heutzutage nur noch wenig vorhanden. Menschen brauchen aber nach wie vor den Austausch und die Begegnung. Dass dieses nicht nur ehrenamtlich, sondern auch gerade durch eine professionelle Unterstützung geschieht, hat die Mehrgenerationenhäuser auch zum Erfolg geführt. Die Angebote reichen von Kinderbetreuung über offenen Treffs für Jung und Alt bis hin zu Dienstleistungen und sogar kulturellen Angeboten. Durch die vielfältigen Veränderungen unserer immer älter und bunter werdenden Gesellschaft werden generationsübergreifende Orte immer wichtiger. Buntheit und Vielfalt können wir Tag für Tag in den Mehrgenerationenhäusern erleben.Das Modell der Mehrgenerationenhäuser ist seit 2006 am Start, zunächst für fünf Jahre gefördert, und wurde dann nach der Neuausrichtung und konzeptionellen Erweiterung der Arbeit in einem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II verlängert. 2014, nach dem Auslaufen der ESF-Mittel, hat der Bund seine Mittelzusage für ein Jahr verlängert. 2Seit der Errichtung der Mehrgenerationenhäuser ist die Finanzierung nie langfristig gesichert gewesen. Dabei spielt die Farbenlehre hier keine Rolle. Ministerin Alheit will nun für den Landeshaushalt der Linie der Vorgängerregierung folgen. Dieses dürfte gerade Sie, meine Damen und Herren Antragsteller, besonders freuen.Bereits bei der Errichtung der Mehrgenerationenhäuser kam die Diskussion auf, was nach dem Auslaufen des ersten Aktionsprogramms mit der weiteren Förderung passiert. Ich weiß das daher so genau, weil ich diese Frage als Kommunalpolitikerin bei der Errichtung des MGH in Kiel selbst gestellt habe. Ich bekam keine Antwort und nun soll ich die Antwort selber geben. Die Antwort lautet: Der Bund steht hier in der Pflicht, den 449 Mehrgenerationenhäusern in Deutschland und den 11 vom Bund geförderten in Schleswig-Holstein Planungssicherheit zu geben und diese Häuser endlich langfristig auf stabile Beine zu stellen.Wenn etwas so gut läuft und alle Beteiligten davon überzeugt sind, dann sollten wir auch an dem Finanzierungsmodell festhalten und den Bund nicht aus seiner Verantwortung lassen. Die Kommunen tragen hier ihren Anteil sehr vorbildlich.Ministerin Alheit hat gerade ausführlich aufgezeigt, dass wir als Land auch unseren Beitrag leisten und weiter leisten werden, zum Beispiel bei der Weiterentwicklung zu Familienzentren. Hier stehen die Fördertöpfe des Landes bereit.Ich gehe fest davon aus, dass die Bundesregierung an ihrem Koalitionsvertrag festhält und ihre Zusage mit Mitteln unterfüttern wird. Dass morgen nun die Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung stattfindet, lässt mich hoffen. Daher halte ich den Antrag der CDU von der Realität eingeholt und beantrage, diesen abzulehnen.Uns, SPD, Grünen und SSW, ist klar, dass wir die Mehrgenerationshäuser erhalten wollen, damit auch weiterhin die Menschen in unserem Land für den Wandel in Gesellschaft und Nachbarschaft gerüstet sind.Ein ganz besonderer Dank geht an alle Ehrenamtlichen, die sich hier vorbildlich für das Gemeinwesen einsetzen und dazu beitragen, dass Schleswig-Holstein weiterhin ein lebens- und liebenswertes Land bleibt.