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Flemming Meyer: Politik für und mit Menschen mit Behinderungen
Presseinformation Kiel, den 20.05.2015Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 43 Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz Drs. 18/2971 „Politik für und mit Menschen mit Behinderungen“Mich freut, dass wir heute schon zum zweiten Mal über die UN-Behindertenrechtskonventionund ihre konkrete Umsetzung sprechen. Auch in der vorherigen Debatte habe ich für meinePartei deutlich gemacht, wie wichtig uns ein Zusammenleben in Vielfalt ist. Doch viel zu oftsieht es auch hier in Schleswig-Holstein noch ganz anders aus. Statt Inklusion sehe und erlebeich häufig Exklusion. Etwa die Hälfte aller Arztpraxen hier in Kiel ist zum Beispiel bis heutenicht barrierefrei. Dabei haben Menschen mit Behinderung mit der UN-Konvention ein Rechtdarauf, ihre Menschenrechte in vollem Umfang wahrnehmen zu können. Sie sollten also nichtnur ihren Arzt frei wählen können, sondern sie haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabein allen Lebensbereichen. Ein Recht auf menschenwürdige Arbeit, auf Bildung und aufgleichwertige Lebensverhältnisse.Dieser Anspruch wird sicher von allen hier geteilt. Doch auch wenn Inklusion ein Daueraufgabeist und bleibt, müssen wir zugeben, dass wir diesem Anspruch mitunter hinterher hinken. Wir 2alle wollen, dass Menschen mit Behinderung möglichst autonom und selbstbestimmt ihrLeben leben können. Gar keine Frage. Vielen ist auch klar, dass wir dafür eine umfangreicheReform der Eingliederungshilfe und damit einen echten Paradigmenwechsel brauchen. Nursind wir heute, bald 10 Jahre nach Beschluss der UN-Konvention durch dieGeneralversammlung, eben noch lange nicht am Ziel. Deshalb kann ich den Unmut von somanchem verstehen. Und deshalb ist es aus Sicht des SSW auch höchste Zeit für dieVerabschiedung des angekündigten Bundesteilhabegesetzes.Für uns gibt es hier keinen Zweifel: Wir müssen die Eingliederungshilfe endlichweiterentwickeln und zu einem zeitgemäßen Teilhaberecht kommen. Existierende Hilfenmüssen in ein Sozialgesetzbuch zusammengeführt und damit Hilfe aus einer Hand ermöglichtwerden. Das Persönliche Budget muss endlich wirkungsvoll gefördert werden. Und dasWunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung muss grundsätzlich spürbar gestärktwerden. Auch wenn diese Dinge in erster Linie auf Bundesebene zu regeln sind, sehen wir unsals Koalition in der Pflicht, möglichst viel Einfluss auf diesen Prozess zu nehmen. Denn eins istklar: Dieses wichtige Thema darf weder verschleppt noch in irgendeiner Form verwässertwerden.Wie Sie dem Antrag entnehmen können, haben wir neben der klaren zeitlichen Vorgabe undder gerade erwähnten Punkte auch eine ganze Reihe weiterer wichtiger Forderungen an dasBundesteilhabegesetz. Hierzu zählt die Abschaffung der Einkommens- undVermögensvorbehalte, die Gleichstellung in der gesetzlichen Pflegeversicherung oder auch dieWahlfreiheit zwischen Werkstatt und erstem Arbeitsmarkt. Hier brauchen wir wirklichdringend eine unbürokratische Rückkehroption, die den Betroffenen die Angst vor diesemwichtigen Schritt nimmt. Unser übergeordnetes Ziel ist also eine Politik für und mit Menschenmit Behinderung, die ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Ausgangspunktdieser Politik müssen natürlich die Menschen mit Behinderung selbst sein. Ihre Bedarfe für eine 3umfassende Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen müssen maßgeblich sein. Nur sowerden wir zu dem modernen Teilhaberecht kommen, das uns allen vorschwebt.Für den SSW steht fest, dass jeder Mensch die Möglichkeit haben muss, sich vollständig undgleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen. Dabei ist es völlig egal,welche individuellen Fähigkeiten er oder sie mitbringt. Dieser Anspruch gilt unabhängig vomsozialen oder ethnischen Hintergrund und unabhängig vom Geschlecht oder vom Alter. Allehaben ein Recht auf umfassende Teilhabe. Und mit dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention und unseren klaren Anforderungen an das Bundesteilhabegesetz schaffen wir diehierfür notwendigen Rahmenbedingungen.