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20.05.15 , 17:25 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn zu den Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Es gilt das gesprochene Wort! 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 TOP 43 – Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion presse@gruene.ltsh.de Bündnis 90/Die Grünen, www.sh.gruene-fraktion.de

Marret Bohn: Nr. 205.15 / 20.05.2015

Teilhabe ist ein Menschenrecht Die Situation der Menschen mit Behinderung entspricht bei Weitem nicht den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention. Das gilt für Schleswig-Holstein ebenso wie für den ganzen Bund. Alle politischen Ebenen sind aufgefordert, das Menschenrecht auf Teilhabe für jeden und jede zu verwirklichen – auch und gerade für Menschen mit Behinderung. Die sogenannte Eingliederungshilfe muss zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden. Deshalb brauchen wir ein Bundesteilhabegesetz. Und ich freue mich sehr darüber, dass die CDU sich in die richtige Richtung bewegt hat und jetzt auch mit an Bord ist bei dieser For- derung. Für uns Grüne ist und bleibt das Ziel eine gleichberechtigte Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben für alle. Meine Damen und Herren, Mit dem Bundesteilhabegesetz wollen wir erreichen, dass die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt und das Wunsch- und Wahlrecht besser umgesetzt werden. Wir wol- len, dass sich die Unterstützungsleistungen an den Bedarfen und Bedürfnissen der Men- schen ausrichten. Deshalb fordern wir Träger unabhängige Beratungsstellen und bundes- weit einheitliche Standards. Zum Recht auf Teilhabe gehört die Entwicklung eines vielfältigen und bedarfsgerechten Leistungsangebots in den Regionen. Besonders wichtig sind dabei inklusive Sozialräume und Quartiere. Ein besonderes Anliegen ist uns die weitere Förderung des persönlichen Budgets, damit Menschen mit Behinderung mehr selbst entscheiden können. Aber auch die persönliche Assistenz Schulbegleitung und Schulassistenz sind wichtig für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Sie können wesentlich dazu beitragen, die Selbstbestimmung durch individuelle, auf die Be- troffenen ausgerichtete Unterstützung zu stärken. Und sinnvoll sind aus meiner Sicht Hilfen Seite 1 von 2 aus einer Hand, damit Menschen mit Behinderung nicht von einem Träger zum nächsten geschickt werden. Meine Damen und Herren, ein ganz zentraler Lebensbereich für uns alle ist das Erwerbsleben. Von seiner eigenen Arbeit leben zu können, ist ein wichtiger Baustein für Unabhängigkeit, Selbstvertrauen und soziale Kontakte. Das ist für Menschen mit Behinderung ganz genauso wichtig, wie für jeden anderen Menschen auch. Deshalb wollen wir, dass mehr Menschen mit Behinderung im ersten Arbeitsmarkt tätig sein können. Wir Grüne haben mit unseren Koalitionspartnern die parlamentarische Initiative für das Budget für Arbeit auf den Weg gebracht. Auch dies ist aus meiner Sicht ein wichtiger Bau- stein für mehr Teilhabegerechtigkeit. Zu einem inklusiven Arbeitsmarkt gehören neben dem Budget für Arbeit und den Integrationsfirmen auch „Werkstätten für Menschen mit Behinde- rung“. Der Wechsel zwischen einer Werkstatt und dem offenen Arbeitsmarkt muss erleichtert und flexibilisiert werden – in beide Richtungen. Nur dann wird der Mut zur Veränderung nicht mit dem Verlust von Unterstützung bestraft. Zwei weitere Aspekte sind uns Grünen ein besonderes Anliegen: Zurzeit sind Menschen mit Behinderung, die pflegebedürftig werden, Menschen ohne Be- hinderung nicht gleichgestellt. Das ist ein Unding, liebe Kolleginnen und Kollegen, und wir wollen das ändern. Das gleiche gilt für Kinder und Jugendliche. Wir wollen, dass die Basis für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche künftig das Jugendhilferecht wird. Kinder sind in erster Linie Kinder. Wir wollen, dass Schluss ist mit der Stigmatisierung! Meine Damen und Herren, Teilhabe ist ein Menschenrecht. Bund, Länder und Kommunen müssen sich gemeinsam engagieren, damit Menschen mit Behinderung nicht aus außen vor bleiben. Schleswig- Holstein steht zur Inklusion. Der Bund muss das auch! Ich freue mich auf Zustimmung zu unserem Antrag.



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