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21.05.15 , 12:37 Uhr
SPD

Dr. Kai Dolgner zu TOP 17: Wir brauchen bundesweite, rechtssichere Anbauverbote

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 21. Mai 2015


TOP 17, Kein Flickenteppich in Deutschland beim Gentechnik-Opt-out! (Drs. 18/2807)



Dr. Kai Dolgner:
Wir brauchen bundesweite, rechtssichere Anbauverbote

Heute ist sicher nicht der Zeitpunkt, erneut über das für und wider der Agro-Gentechnik zu streiten. In der Bevölkerung, im Bundesrat und auch in diesem Landtag ist die Mehrheit gegen den Anbau genveränderter Pflanzen in der Landwirtschaft. Auch in Europa waren 19 von 28 Ländern gegen die Zulassung des Gen-Mais 1507. Leider hat die Enthaltung von Angela Merkel Anfang 2014 dazu geführt, dass dieser erste Damm gebrochen ist, den Anbau europaweit zu unterbinden. Die nächste Deichlinie war die Ermöglichung eines nationalen Anbauverbotes durch das sogenannte opt-out. Die Übersetzung aus dem Englischen ist so einfach wie sie in einer Demokratie eigentlich selbstverständlich sein sollte. Wenn wir in Deutschland keinen Anbau zulassen wollen, dann müssen wir das auch nicht.
Sicherstellen sollte das eigentlich eine entsprechende EU-Richtlinie. So ein Verbot darf natürlich nicht willkürlich sein, deshalb muss jeder Staat zwingende Gründe für das opt-out finden. Und hier ist dann die nächste Deichlinie gebrochen. Statt des Umweltrechts soll hier das Binnenmarktrecht Anwendung finden. Da nun bekanntermaßen die meisten Argumente gegen die Agro-Gentechnik sich nicht aus markt-, sondern aus umweltschutzpolitischen Aspekten ergeben, ist diese Entscheidung schon ein schwerer Schlag gegen die Kritiker.
Auch die vorgesehene Verhandlungsphase mit den Unternehmen erhöht nicht gerade die Chancen auf rechtssichere Verbote. 2



Nun schlägt Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt mit Verweis auf die bessere Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten eine Verlagerung der Entscheidung von Anbauverboten bzw. Beschränkungen auf die Länder vor. „Das ist ja vigelinsch“, würden wir Norddeutschen sagen. Erst ermöglicht die Bundesregierung überhaupt den Anbau, dann setzt die den Regierungen nahestehende Kommission gegen den Willen des EU-Parlaments ein relativ zahnloses Instrument im Kampf gegen die wirtschaftlichen Interessen der Agro-Genindustrie durch und nun sollen sich die Länder in den Grabenkampf mit milliardenschweren multinationalen Konzernen verschleißen. Und wenn dann, zum Beispiel in Hessen, eine Zulassung erfolgen sollte, dann hätte das benachbarte Rheinland-Pfalz wohl kaum noch eine Möglichkeit, den Anbau rechtssicher zu unterbinden.
Das Argument der besseren Kenntnis der regionalen Gegebenheiten halte ich, mit Verlaub, für vorgeschoben, denn erstens: im Bundesbergrecht – „Stichwort Fracking“ – interessiert das im Bund ja nun auch nicht sonderlich und zweitens sind die Landesbehörden, wie in anderen Fällen ja auch, sicher bereit und in der Lage, dem Bundesministerium mit den notwendigen regionalen Kenntnissen auszuhelfen.
Natürlich sind, wenn man denn der Agro-Gentechnik skeptisch gegenübersteht, möglichst große Anbauverbotsflächen sinnvoll, insofern wäre der europäische Deich der höchste und beste gewesen. Ein deutschlandweites Anbauverbot unter rechtlich schwierigen Bedingungen ist schon nur noch eine Hochwasserwand. Ein lückenhaftes Stückwerk an kleinen Wänden ist halt kein Deich und am Ende hat man nasse Füße. Die wollen wir nicht, deshalb würde ich mich über Ihre Zustimmung freuen.

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