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21.05.15 , 12:44 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Wir wünschen großflächige Regelungen bei der Gentechnik

Presseinformation Kiel, den 21.05.2015

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 17 Kein Flickenteppich in Deutschland beim Gentechnik-Opt-out Drs 18/2807

Nach jahrelangem Tauziehen wurde von der EU die sogenannte Opt-out Richtlinie erlassen, um
künftig den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen, die in der EU zugelassen sind, in
einzelnen Mitgliedsstaaten zu regeln. Damit wurde von Seiten der EU der Weg geebnet für
nationale Anbauverbote oder Anbaubeschränkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen.
Die Opt-out Regelung ist ein politischer Kompromiss, der auf EU-Ebene getroffen wurde. Für die
einen ist es der große Wurf, für die anderen ein krummer Deal, der letztendlich mehr Gentechnik
auf den Äckern zulässt.
Richtig ist, die Entscheidung, ob der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zulässig ist,
treffen die einzelnen Mitgliedsstaaten. Damit wurde die Selbstbestimmungshoheit der Länder
gestärkt. Die entsprechende EU-Richtlinie muss nun in nationales Recht umgesetzt werden. Und
damit sind wir beim vorliegenden Antrag.


Die Zuständigkeit für die Umsetzung in nationales Recht liegt beim
Bundeslandwirtschaftsminister. Der Entwurf aus Haus von Christian Schmidt sieht nun vor, die
Anbauverbote oder -beschränkungen den einzelnen Bundesländern zu überlassen. Begründet 2
wird dies mit den unterschiedlichen Agrarbetriebsstrukturen und Anbaubedingungen der
einzelnen Länder sowie des starken regionalen und/oder lokalen Bezugs der Opt out-Gründe, die
am besten von den Ländern rechtssicher erfüllt werden können. So ist es auf der Homepage des
Bundeslandwirtschaftsministeriums nachzulesen. Mit anderen Worten, die Länder kennen die
konkreten Anbau- und Umweltbedingungen vor Ort besser als der Bund und können daher
sachnäher und bürgernäher handeln.
Im Prinzip befürworte ich durchaus eine solche Art der Aufgabenübertragung, weil es die Länder
stärkt. In diesem Fall ist die Situation jedoch eine andere. Wenn es um Anbauverbote oder -
beschränkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen geht, brauchen wir bundesweit
rechtssichere Vorgaben. Die Übertragung der Verbotsentscheidung auf die Länder führt zu
einem Flickenteppich der nicht gewollt sein kann, denn es ist davon auszugehen, dass es
Bundesländer geben wird, die den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zulassen
werden. Mit der Übertragung auf die Länder schaffen wir 16 unterschiedliche
Entscheidungsmöglichkeiten – mit dem dazugehörigen Bürokratieaufwand.
Je unterschiedlicher die Länder in dieser Sache agieren und je unterschiedlicher die
Verbotsgründe sind, desto angreifbarer sind die Regelungen. Darin sehe ich die Gefahr vieler
Rechtsstreitigkeiten. Denn ein klagewilliger Konzern würde sich auf jede Lücke stürzen und die
Argumentationen der Länder gegeneinander ausspielen und vor Gericht anfechten.


Eine bundesweit unterschiedliche Handhabung im Umgang mit GVO erhöht die Gefahr der
Verunreinigung. Bundesländer die sich gegen den Anbau von gentechnisch verändertem
Saatgut entscheiden, können sich nicht gegen Verunreinigung wehren, wenn der Nachbar sich
für den Anbau von GVO entscheidet. Pollenflug lässt sich nicht kontrollieren – auch nicht über
Ländergrenzen hinweg. Gentechnik in der Landwirtschaft findet eben nicht in einem
geschlossenen System statt - es sind Freilandversuche oder Freilandaussaaten.
Der größte Teil unserer Landwirte will gentechnikfrei bleiben. Diese Wahlfreiheit müssen wir
akzeptieren. Sie ist aber in dem Augenblick genommen, sobald der Nachbar nicht mitspielt und 3
es zu einer unkontrollierten Ausbreitung kommt. Mit anderen Worten: Es gibt kein
harmonisches Nebeneinander.
Der Schutz der Landwirte die gentechnikfrei bleiben möchten - und letztendlich auch der Schutz
der Verbraucher - erfordern großflächige Regelungen, die den Anbau verbieten. Nur so
minimieren wir die Gefahr der unkontrollierten Verbreitung gentechnisch veränderter
Organismen.

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