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Flemming Meyer: Wir wünschen großflächige Regelungen bei der Gentechnik
Presseinformation Kiel, den 21.05.2015Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 17 Kein Flickenteppich in Deutschland beim Gentechnik-Opt-out Drs 18/2807Nach jahrelangem Tauziehen wurde von der EU die sogenannte Opt-out Richtlinie erlassen, umkünftig den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen, die in der EU zugelassen sind, ineinzelnen Mitgliedsstaaten zu regeln. Damit wurde von Seiten der EU der Weg geebnet fürnationale Anbauverbote oder Anbaubeschränkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen.Die Opt-out Regelung ist ein politischer Kompromiss, der auf EU-Ebene getroffen wurde. Für dieeinen ist es der große Wurf, für die anderen ein krummer Deal, der letztendlich mehr Gentechnikauf den Äckern zulässt.Richtig ist, die Entscheidung, ob der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zulässig ist,treffen die einzelnen Mitgliedsstaaten. Damit wurde die Selbstbestimmungshoheit der Ländergestärkt. Die entsprechende EU-Richtlinie muss nun in nationales Recht umgesetzt werden. Unddamit sind wir beim vorliegenden Antrag.Die Zuständigkeit für die Umsetzung in nationales Recht liegt beimBundeslandwirtschaftsminister. Der Entwurf aus Haus von Christian Schmidt sieht nun vor, dieAnbauverbote oder -beschränkungen den einzelnen Bundesländern zu überlassen. Begründet 2wird dies mit den unterschiedlichen Agrarbetriebsstrukturen und Anbaubedingungen dereinzelnen Länder sowie des starken regionalen und/oder lokalen Bezugs der Opt out-Gründe, dieam besten von den Ländern rechtssicher erfüllt werden können. So ist es auf der Homepage desBundeslandwirtschaftsministeriums nachzulesen. Mit anderen Worten, die Länder kennen diekonkreten Anbau- und Umweltbedingungen vor Ort besser als der Bund und können dahersachnäher und bürgernäher handeln.Im Prinzip befürworte ich durchaus eine solche Art der Aufgabenübertragung, weil es die Länderstärkt. In diesem Fall ist die Situation jedoch eine andere. Wenn es um Anbauverbote oder -beschränkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen geht, brauchen wir bundesweitrechtssichere Vorgaben. Die Übertragung der Verbotsentscheidung auf die Länder führt zueinem Flickenteppich der nicht gewollt sein kann, denn es ist davon auszugehen, dass esBundesländer geben wird, die den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zulassenwerden. Mit der Übertragung auf die Länder schaffen wir 16 unterschiedlicheEntscheidungsmöglichkeiten – mit dem dazugehörigen Bürokratieaufwand.Je unterschiedlicher die Länder in dieser Sache agieren und je unterschiedlicher dieVerbotsgründe sind, desto angreifbarer sind die Regelungen. Darin sehe ich die Gefahr vielerRechtsstreitigkeiten. Denn ein klagewilliger Konzern würde sich auf jede Lücke stürzen und dieArgumentationen der Länder gegeneinander ausspielen und vor Gericht anfechten.Eine bundesweit unterschiedliche Handhabung im Umgang mit GVO erhöht die Gefahr derVerunreinigung. Bundesländer die sich gegen den Anbau von gentechnisch verändertemSaatgut entscheiden, können sich nicht gegen Verunreinigung wehren, wenn der Nachbar sichfür den Anbau von GVO entscheidet. Pollenflug lässt sich nicht kontrollieren – auch nicht überLändergrenzen hinweg. Gentechnik in der Landwirtschaft findet eben nicht in einemgeschlossenen System statt - es sind Freilandversuche oder Freilandaussaaten.Der größte Teil unserer Landwirte will gentechnikfrei bleiben. Diese Wahlfreiheit müssen wirakzeptieren. Sie ist aber in dem Augenblick genommen, sobald der Nachbar nicht mitspielt und 3es zu einer unkontrollierten Ausbreitung kommt. Mit anderen Worten: Es gibt keinharmonisches Nebeneinander.Der Schutz der Landwirte die gentechnikfrei bleiben möchten - und letztendlich auch der Schutzder Verbraucher - erfordern großflächige Regelungen, die den Anbau verbieten. Nur sominimieren wir die Gefahr der unkontrollierten Verbreitung gentechnisch veränderterOrganismen.