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Lars Harms: Bestehende traditionelle Ferienhausstruktur unterstützen (zu Protokoll gegeben)
Presseinformation Kiel, den 22.05.2015Zu Protokoll gegebenLars Harms TOP 58 Bundesratsinitiative zur Nutzung von Ferienwohnungen Drs. 18/2219 und 18/2993 „Viele Gemeinden wollen Ferienwohnungen in Mischgebieten ausgesprochen gern genehmigen; sie begrüßen nämlich ausdrücklich den Wohnungsmix.“Schleswig-Holstein sollte die Bundesratsinitiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern zurÄnderung der Baunutzungsverordnung für Ferienwohnungen positiv begleiten, deshalb stellenwir einen entsprechenden Antrag.Es ist nicht vorgesehen, dass innerhalb eines Hauses dauerhaftes Wohnen und Ferienwohnenmöglich ist. Tatsächlich ist so eine Mischung vielerorts der Fall und das keineswegs zumNachteil des Quartiers. So hat mancher Urlauber sein Feriendomizil gekauft und zieht um inden Norden. Und mit einmal entsteht eine ungesetzliche Mischung. Inzwischen gibt esGerichtsurteile gegen einen Nutzungsmix von zeitweiligem Wohnen zu Erholungszweckeneinerseits und dauerhaftem Wohnen andererseits. In Rerik in Mecklenburg-Vorpommernstehen nach einer entsprechenden Klage viele Ferienwohnungen leer. Das droht auch den 2Ferienwohnungen in Schleswig-Holstein, die in Mischgebieten bislang stillschweigendgeduldet wurden. Es gesteht also akuter Handlungsbedarf.Die entsprechende Problematik entsteht durch die Baunutzungsverordnung (BauNVO), in derFerienwohnungen schlichtweg nicht vorkommen. In der Verordnung wird lediglich dieFestsetzung von Ferienhausgebieten, in denen Ferienhäuser zulässig sind, geregelt. Das war es.Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Ferienwohnungen in den anderen Gebietenbauplanungsrechtlich nicht zulässig sind. Eine Mischung von Ferien- und Dauerwohnen konnteman wohl 1962 noch gar nicht vorstellen – so lange gibt es nämlich schon dieBaunutzungsverordnung.Der einzige legale Weg für Ferienwohnungen sind demnach reine Ferienhausgebiete. Solchereinen Ferienhausgebiete sind aber immer noch relativ selten bei uns.. Da würde es dann auchnicht helfen, händeringend nach Investoren zu suchen. Das wäre sicherlich der falsche Weg.Vielmehr muss auch und gerade die bestehende traditionell Ferienhausstruktur unterstütztwerden. Und dann reden wir eben auch über die Zulässigkeit von solchen Ferienwohnungen inWohnquertieren.Auch in Sachen Vermarktung wird es schwierig. Eigentlich darf ein Vermieter gar nicht für eineFerienwohnungen werben, wenn sie in einem gemischt genutzten Gebiet liegt. Schließlich istsie rechtlich gar nicht zulässig. Damit verstoßen Werbung und Vermietung gegenherrschendes Recht, da keine Genehmigung für die Ferienwohnnutzung erteilt wurde.Dabei würden viele Gemeinden Ferienwohnungen in Mischgebieten ausgesprochen gerngenehmigen; sie begrüßen nämlich ausdrücklich den Wohnungsmix. Wir müssen ihnen daherschnellstmöglich die bauplanungsrechtlichen Instrumente an die Hand geben, damit sie dieMischstrukturen legalisieren und in Zukunft deren Einrichtung bzw. Bau steuern können. Mitder Neuregelung könnten die Gemeinden überall dort, wo gewohnt wird, also in allenWohngebieten, Ferienwohnungen ausnahmsweise oder allgemein zuzulassen. 3Der Bund zeigt sich bereit, Änderungsvorschläge bei der anstehenden Baugesetzbuch-Novellezu prüfen. Von daher hat eine Bundesratsinitiative gute Chancen zur schnellen Umsetzung. Diesteigen natürlich, je mehr Bundesländer ein gemeinsames Ziel verfolgen. Schleswig-Holsteinsollte mit an Bord sein.