Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

22.05.15 , 15:27 Uhr
SSW

Lars Harms: Bestehende traditionelle Ferienhausstruktur unterstützen (zu Protokoll gegeben)

Presseinformation Kiel, den 22.05.2015

Zu Protokoll gegeben



Lars Harms TOP 58 Bundesratsinitiative zur Nutzung von Ferienwohnungen Drs. 18/2219 und 18/2993

„Viele Gemeinden wollen Ferienwohnungen in Mischgebieten ausgesprochen gern genehmigen; sie begrüßen nämlich ausdrücklich den Wohnungsmix.“

Schleswig-Holstein sollte die Bundesratsinitiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur
Änderung der Baunutzungsverordnung für Ferienwohnungen positiv begleiten, deshalb stellen
wir einen entsprechenden Antrag.


Es ist nicht vorgesehen, dass innerhalb eines Hauses dauerhaftes Wohnen und Ferienwohnen
möglich ist. Tatsächlich ist so eine Mischung vielerorts der Fall und das keineswegs zum
Nachteil des Quartiers. So hat mancher Urlauber sein Feriendomizil gekauft und zieht um in
den Norden. Und mit einmal entsteht eine ungesetzliche Mischung. Inzwischen gibt es
Gerichtsurteile gegen einen Nutzungsmix von zeitweiligem Wohnen zu Erholungszwecken
einerseits und dauerhaftem Wohnen andererseits. In Rerik in Mecklenburg-Vorpommern
stehen nach einer entsprechenden Klage viele Ferienwohnungen leer. Das droht auch den 2
Ferienwohnungen in Schleswig-Holstein, die in Mischgebieten bislang stillschweigend
geduldet wurden. Es gesteht also akuter Handlungsbedarf.


Die entsprechende Problematik entsteht durch die Baunutzungsverordnung (BauNVO), in der
Ferienwohnungen schlichtweg nicht vorkommen. In der Verordnung wird lediglich die
Festsetzung von Ferienhausgebieten, in denen Ferienhäuser zulässig sind, geregelt. Das war es.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Ferienwohnungen in den anderen Gebieten
bauplanungsrechtlich nicht zulässig sind. Eine Mischung von Ferien- und Dauerwohnen konnte
man wohl 1962 noch gar nicht vorstellen – so lange gibt es nämlich schon die
Baunutzungsverordnung.


Der einzige legale Weg für Ferienwohnungen sind demnach reine Ferienhausgebiete. Solche
reinen Ferienhausgebiete sind aber immer noch relativ selten bei uns.. Da würde es dann auch
nicht helfen, händeringend nach Investoren zu suchen. Das wäre sicherlich der falsche Weg.
Vielmehr muss auch und gerade die bestehende traditionell Ferienhausstruktur unterstützt
werden. Und dann reden wir eben auch über die Zulässigkeit von solchen Ferienwohnungen in
Wohnquertieren.


Auch in Sachen Vermarktung wird es schwierig. Eigentlich darf ein Vermieter gar nicht für eine
Ferienwohnungen werben, wenn sie in einem gemischt genutzten Gebiet liegt. Schließlich ist
sie rechtlich gar nicht zulässig. Damit verstoßen Werbung und Vermietung gegen
herrschendes Recht, da keine Genehmigung für die Ferienwohnnutzung erteilt wurde.
Dabei würden viele Gemeinden Ferienwohnungen in Mischgebieten ausgesprochen gern
genehmigen; sie begrüßen nämlich ausdrücklich den Wohnungsmix. Wir müssen ihnen daher
schnellstmöglich die bauplanungsrechtlichen Instrumente an die Hand geben, damit sie die
Mischstrukturen legalisieren und in Zukunft deren Einrichtung bzw. Bau steuern können. Mit
der Neuregelung könnten die Gemeinden überall dort, wo gewohnt wird, also in allen
Wohngebieten, Ferienwohnungen ausnahmsweise oder allgemein zuzulassen. 3
Der Bund zeigt sich bereit, Änderungsvorschläge bei der anstehenden Baugesetzbuch-Novelle
zu prüfen. Von daher hat eine Bundesratsinitiative gute Chancen zur schnellen Umsetzung. Die
steigen natürlich, je mehr Bundesländer ein gemeinsames Ziel verfolgen. Schleswig-Holstein
sollte mit an Bord sein.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen