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Sandra Redmann: Neues Hundegesetz beachtet Prävention und Tierschutz
Kiel, 10. Juni 2015 Nr. 167 /2015Sandra Redmann:Neues Hundegesetz beachtet Prävention und Tierschutz Zum Beschluss des Umweltausschusses über das Hundegesetz erklärt die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Sandra Redmann:Schleswig-Holstein erhält nun ein zeitgemäßes Hundegesetz, mit dem der Sicherheit der Menschen und gleichzeitig dem Tierschutz Rechnung getragen wird. Wesentliche Änderung zum bisherigen Gefahrhundegesetz ist die Abschaffung der Rasseliste. Denn Hunde sind nicht allein aufgrund ihrer Rasse gefährlich. Der Präventionsgedanke wird jetzt wirklich umgesetzt.Hunde müssen künftig ein elektronisches Kennzeichen tragen, Halter sollen eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund abschließen. Zum Schutz vor Hunden, die als gefährlich eingestuft werden, gibt es zahlreiche Maßnahmen, die die Halter zu erfüllen haben. Neu im Gesetz ist auch, dass Verunreinigungen durch Hunde künftig zur Anzeige gebracht werden können.Der von der FDP eingebrachte Gesetzentwurf wurde auf fachlicher Ebene intensiv gemeinsam beraten. Mit dem Ergebnis sind wir sehr zufrieden.