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19.06.15 , 11:39 Uhr
B 90/Grüne

Rasmus Andresen zum Vergütungsoffenlegungsgesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Es gilt das gesprochene Wort! Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 TOP 6 – Vergütungsoffenlegungsgesetz Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher www.sh.gruene-fraktion.de der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Nr. 266.15 / 19.06.2015 Rasmus Andresen:
Akzeptanz für angemessene Bezahlung wird gestärkt Herr Präsident, meine Damen und Herren,
Das Vergütungsoffenlegungsgesetz ist ein großer Wurf für Schleswig-Holstein. Zukünftig werden die Gehälter von Vorständen öffentlicher Unternehmen transparent gemacht. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, zu erfahren, wie öffentliche Gelder einge- setzt werden!
Unser Vergütungsoffenlegungsgesetz ist eine Transparenzoffensive. Mehr Transparenz bedeutet bessere Kontrolle und mehr Akzeptanz.
Für BeamtInnen, RichterInnen, die Landesregierung und auch uns Abgeordnete ist die Transparenz über die Bezüge eine Selbstverständlichkeit.
Wir haben im Anhörungsverfahren noch einige Änderungen eingebracht. Es wird eine zent- rale Veröffentlichung der Bezüge auf der Internetseite des Finanzministeriums geben. Das ist uns wichtig, damit die Informationen für alle zugänglich sind und schnell gefunden wer- den können. Hamburg ist dafür ein gutes Vorbild.
Zudem haben wir eine Anregung der Piraten aufgegriffen. Es soll auch Transparenz darü- ber hergestellt werden, welche Voraussetzungen im Fall einer vorzeitigen Beendigung ei- nes Vertrags für Abfindungen vereinbart wurden. Es besteht zum Beispiel ein öffentliches Interesse daran, ob Zahlungen auch bei Kündigung wegen schlechter Leistung fließen.
Zudem stellen wir durch unsere Änderungen klar, dass die vertragliche vereinbarte Alters- grenze für Abfindungszahlungen veröffentlicht werden muss. In einem dritten Punkt fassen wir die Transparenzregelungen noch etwas weiter als im Gesetzesentwurf. Es geht um Un- ternehmen, die vom Land gefördert werden. Das ist nicht ganz einfach zu verstehen. In der Seite 1 von 2 Presse wurde das missverständlich dargestellt.
Es gibt institutionelle Zuwendungsempfänger, die unternehmerisch tätig sind. Nur die sind von dem Gesetz betroffen, nicht gemeinnützige Vereine oder Stiftungen. Wenn das Land 25 % oder mehr von der Unternehmensförderung trägt, müssen die Bezüge von Vorstän- den und Aufsichtsräten zukünftig veröffentlicht werden. Darunter fällt zum Beispiel die TASH.
Der ursprüngliche Gesetzesentwurf hat eine höhere Grenze von 50 % vorgesehen. Wir greifen mit der Änderung einen Vorschlag von Transparency aus der Anhörung auf. Wir schaffen damit einen guten Ausgleich zwischen Verwaltungsaufwand und mehr Informatio- nen.
An der Regelung zu den Unternehmensbeteiligungen ändern wir nichts. Das können wir auch gar nicht. Auch wenn dieser Schritt wünschenswert wäre. Darüber wurde falsch be- richtet.
Für Beteiligungen gilt die Hinwirkungspflicht. Privatrechtliche Unternehmen fallen unter das Bundesrecht. Deswegen gibt es den Umweg über die öffentlichen Träger mit der Hinwirkungspflicht. Die Hinwirkungspflicht gilt auch für die kommunalen Träger öffentlich- rechtlicher Sparkassen.
Die Transparenz über Gehälter in öffentlichen Unternehmen muss mit einem Landesgesetz geschaffen werden. Einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung sehe ich nicht. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, wenn einige Kommunen eigene Transparenzkodizes einfüh- ren, aber eine einheitliche und wirksame Regelung gibt es nur mit diesem Vergütungsoffen- legungsgesetz.
Wie nötig das ist, zeigen auch die Erfahrungen aus Lübeck. Im Mai haben die Lübecker Nachrichten berichtet, dass gerade einmal vier von elf Geschäftsführerinnen und Ge- schäftsführern ihr Jahresgehalt veröffentlichen – trotz Transparenz-Kodex der Stadt. Mit dem Gesetz wird die angemessene Bezahlung von Tätigkeiten mit hoher Verantwortung nicht verhindert, sondern gestärkt.
Es geht nicht um Neiddebatten. Im Gegenteil: Die Akzeptanz in der Gesellschaft wird durch die Offenlegung eher noch erhöht. Gute Leis- tung darf auch gut bezahlt werden. Die Behauptung, dass durch das Gesetz ein Wettbe- werbsnachteil entsteht, kann nicht untermauert werden. Aus Nordrhein-Westfalen, wo das Transparenzgesetz unter Jürgen Rüttgers eingeführt wurde, sind keine schlechten Erfah- rungen bekannt.
Jedenfalls fiel es den Kritikern unserer Transparenz offensive in der Ausschussanhörung schwer konkrete Beispiele für ihre Behauptungen zu finden. Wir Grüne hätten uns auch noch weitergehende Regelungen zum Beispiel bei den Kammern oder für bestehende Ver- träge vorstellen können. Doch auch so, wie der Gesetzesvorschlag jetzt ist, ist es ein Riesenschritt in die richtige Richtung.
Mit dem Vergütungsoffenlegungsgesetz beschließen wir eine Transparenzoffensive.
Wir Grüne freuen uns. Vielen Dank! *** 2

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