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17.07.15 , 10:50 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peteres zum Strafvollzug

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort. Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 8 – Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe in SH und Schaffung eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der innenpolitische Sprecher Landeshaus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Burkhard Peters: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 318.15 / 17.07.2015


Wir wollen moderne Standards für den Strafvollzug
Erlauben Sie mir ein paar grundsätzliche Bemerkungen zur Strafhaft. Freiheitsstrafe ist das schärfste Schwert unseres Rechtssystems. Die Idee ist: Ein Quantum Böses soll mit einem möglichst äquivalenten Zeitquantum Freiheitsverlust bezahlt werden. Ein Übel wird mit einem anderen Übel aufgewogen. Seit der Aufklärung heißt die Gleichung nicht mehr: Auge um Auge und Zahn um Zahn, sondern im Sinne der austeilenden Ge- rechtigkeit „jedem das Seine“ an Freiheitseinbuße.
Der erzwungene Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt ist ein Übel. Das wissen alle, die schon einmal die Gelegenheit hatten, eine Haftanstalt von innen zu sehen. Ku- schelvollzug für VerbrecherInnen ist dort wahrlich nicht angesagt.
Hässliche Gebäude innerhalb von hohen Mauern, mit Stacheldrahtrollen gesichert, en- ge Zellen mit Latrinen hinter einem Paravent; ein durchgetakteter Tagesablauf, kaum Rückzugsraum, ständige Kontrollen, Zwangsgemeinschaft mit Menschen, denen man sich nur bei Zelleneinschluss entziehen kann, ein rüder Umgangston und der bis auf wenige Stunden im Monat reduzierte Kontakt mit vertrauten Menschen. Die Liste der Einschränkungen und Widrigkeiten ist damit noch lange nicht vollständig.
Strafhaft ist der fast vollständige Verlust persönlicher Autonomie. Sie ist ein Zustand weitgehender Entmündigung. Selbstverantwortliches Handeln geht verloren. Und genau darin liegt das Dilemma der Strafhaft.
Wer will, dass Haft nicht nur „Wegschließen“ ist, sondern auch Raum für Besinnung und die Erarbeitung eines straflosen Lebens in Freiheit sein soll, der muss der persönli- chen Autonomie und Selbstverantwortung auch in der Haft mehr Raum geben. Sonst bleibt der Ansatz der Resozialisierung auf der Strecke. Denn Änderungen der persönli- chen Handlungsoptionen und der Aufbau individueller Zukunftsperspektiven können nur sehr schlecht unter reinen Zwangsbedingungen reifen. Seite 1 von 2 In der Psychologie spricht man von intrinsischer Motivation. Die ist deswegen beson- ders tragfähig, weil sie sich aus innerer Überzeugung speist, nicht aus extern gesetzten Faktoren. Deswegen verhindert die Aufhebung von Autonomie und die Reduzierung der Selbstverantwortung in der Haftzeit eher die Resozialisierung.
Ich habe als Strafverteidiger Menschen kennengelernt, die durch Haft so deformiert wurden, dass sie sich insgeheim in die fremdbestimmte Welt des Gefängnisses zurück- sehnten. Wenig überraschend sind sie häufig genau dort wieder gelandet. Das kann nicht der Sinn von Haft sein!
Dies vorausgeschickt komme ich zu dem Ergebnis: Der heute vorliegende Entwurf ist ein großer Fortschritt. Und zwar weil es ihm daran gelegen ist, das soeben beschriebe- ne Dilemma so gut es geht abzumildern. Er füllt den Satz aus unserem Koalitionsver- trag mit Leben: „Wir wollen einen modernen Standard für den Strafvollzug“.
Die entscheidenden Ansatzpunkte dazu lauten: Mehr Sozialtherapie, Stärkung des of- fenen Vollzugs und des Wohngruppenvollzugs. Mehr schulische, mehr berufliche Bil- dung und Weiterbildung, ein familienorientierter Vollzug.
Der letzte Punkt ist sehr wichtig: Jeder zweite Strafgefangene in den sechs Haftanstal- ten des Landes hat minderjährige Kinder. Es liegt auf der Hand, dass nicht nur die Kin- der und PartnerInnen durch die Haft ihrer Väter leiden müssen. Auch die Gefangenen selber werden dadurch destabilisiert. Denn das Zerbrechen der Beziehungen zu Kin- dern und PartnerInnen durch die Haft führt zu einer weiteren schweren Hypothek für die Zeit nach der Haftentlassung. Und damit zur Erhöhung des Rückfallrisikos.
Gelingt es dagegen, im Laufe der Haft die familiären Bindungen so weit wie möglich aufrecht zu erhalten, zum Beispiel durch mehr Langzeitbesuche oder durch zusätzliche familienunterstützende Angebote (vorgesehen in Paragraph 24 des GE), bleibt ein wichtiger stabilisierender Faktor in der rückfallproblematischen Zeit nach der Entlas- sung erhalten. Das verbessert nicht nur die individuelle Situation der Betroffenen. Es wird im Idealfall für eine größere Sicherheit für die ganze Gesellschaft gesorgt. Denn jede gelungene Resozialisierung, jeder verhinderter Rückfall ist auch unbestreitbar ein Gewinn für die Gesellschaft.
Dieser Leitgedanke der Resozialisierung zieht sich wie ein roter Faden durch den ge- samten Gesetzesentwurf. Ich danke Ministerin Spoorendonk und ihrem Haus für den gelungenen Entwurf. Auch die Betonung der Täter-Opfer-Orientierung, der sozialen Hil- fen und die intensive Vorbereitung der Wiedereingliederung im Rahmen des Über- gangsmanagements gefallen uns sehr.
Wir werden die Details im Innen- und Rechtsausschuss noch intensiv beraten. Viel- leicht gelingt es, an der einen oder anderen Stelle noch eine Schippe drauf zu legen, z.B. bei der Zulassung der Internetnutzung in der Haft oder bei den Haftlockerungen. Schon jetzt kann ich aber sagen, die Richtung stimmt uneingeschränkt!
Ich freue mich auf die Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss.
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