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17.07.15 , 11:40 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zu Stromsperren

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Es gilt das gesprochene Wort! 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 TOP 24 – Stromsperren verhindern Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Dazu sagt der energiepolitische Sprecher der presse@gruene.ltsh.de Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, www.sh.gruene-fraktion.de

Detlef Matthiessen: Nr. 319.15 / 17.07.2015


Stromsperren: ein relevantes Problem Herr Präsident, meine Damen und Herren,
Stromsperren ist für Versorger die Ultima Ratio, also die letzte Maßnahme, wenn Kunden ihre Rechnung nicht bezahlen.
Gleichzeitig ist so eine Stromsperre auch ein sozialpolitisches Alarmsignal, zum einen, weil die Einschränkung der Lebensmöglichkeiten erheblich ist: Kochen, Handy aufladen, Radio, Fernsehen, Licht, Staubsaugen, alles funktioniert nicht mehr. Zum anderen ist die Strom- sperre Indikator einer sehr zugespitzten sozialen Notlage. Dazu sagt der Kollege Baasch nachher sicher noch mehr.
Kommen wir zunächst zu den Zahlen. Wir haben das für Schleswig-Holstein recherchiert und es ist nicht einfach, weil dazu keine Statistik geführt wird. Man hört und liest immer wieder von Stromsperren, wenn man aber bei der Verbraucherzentrale anfragt oder Schuldnerberatungen: Fehlanzeige. Auch die Landesregierung erhebt keine Zahlen. Die Versorger geben sehr unterschiedlich Auskunft und wissen oftmals selber nichts Genaues.
Letztlich wurden wir beim Monitoringbericht der Bundesnetzagentur fündig. Die erheben bundesweit Daten zur Stromversorgung. Ich habe das für SH auf der Basis der Einwohner- zahlen runtergerechnet. Danach gibt es in SH jährlich 210 Tausend Androhungen einer Un- terbrechung, also dritte Mahnbriefe, bis dahin bleibt man höflich, 42 tausend Beauftragun- Seite 1 von 2 gen und etwas mehr als 11 Tausend tatsächliche Stromabschaltungen.
Das ist deutlich mehr, als ich erwartet habe und das werden Sie sicher auch so empfinden.
In Relation zu den Leistungsempfängern gesetzt, wären etwa 4 Prozent betroffen, wenn man von etwas mehr als 2 Personen pro Haushalt resp. Zähler ausgeht. Bei aller Zahlen- hexerei bleibt auf jeden Fall: Wir haben es mit einem relevanten Problem zu tun.
Kommen wir zu den Rechtsgrundlagen: Einschlägig ist die Stromgrundversorgungsverord- nung (StromGVV).
§ 19 Abs. 2 regelt Unterbrechungen, die erst bei sehr nachhaltiger Säumnis vorgenommen werden dürfen. Es gibt mehrere Mahnungen und die Abschaltungsandrohung, der Zah- lungsrückstand muss 100 Euro dauerhaft überschreiten usw.
Der Gesetzgeber macht es dem Versorger also nicht einfach. Eben weil die Folgen der Stromsperre so gravierend sind, setzt der Verordnungsgeber hohe Hürden.
Als Land haben wir keine direkten Handlungsmöglichkeiten. Der Bund hat die Gesetzge- bungskompetenz. Die Länder können trotzdem viel tun, NRW macht da eine ganze Menge z.B. mit dem Wuppertaler Modell und das Land plant für November einen Fachkongress Energiearmut 2015. Wir schlagen als Einstieg einen Runden Tisch vor, zu dem die relevan- ten Akteure eingeladen werden.
Wir haben auch mit den Verbänden im Vorlauf zu unserem Antrag Gespräche geführt. Da- raus habe ich zwei Eindrücke gewonnen: Erstens blicken wir auf eine äußerst heterogene Praxis bei Stromsperren. Zweitens gibt es auch in Schleswig-Holstein sehr gute Praxisbei- spiele, Vorbilder, von denen man lernen kann.
Idealerweise sollte es gar keine Abschaltungen mehr geben. Vorauszahlungssysteme kön- nen da eine Alternative sein. Es sollte Anlass für eine Schulden- und eine Energiever- brauchsberatung sein und weitere Maßnahmen, z.B. sind Kinder mitbetroffen etc.
Gleichzeitig ist der Datenschutz zu wahren. Stigmatisierung ist zu vermeiden. Klar ist: Wir müssen etwas tun. Fangen wir an mit dem Runden Tisch Stromsperren in SH. Ich bin für Abstimmung in der Sache mit Ihrem Einverständnis und eine Berichterstattung zu dem Thema in den Ausschüssen.
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