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04.08.15 , 14:08 Uhr
CDU

Hans-Jörn Arp: Einen Verstoß gegen das europäische Gleichheitsprinzip darf es nicht geben

Verkehrspolitik
Nr. 358/15 vom 04. August 2015
Hans-Jörn Arp: Einen Verstoß gegen das europäische Gleichheitsprinzip darf es nicht geben
Der Parlamentarische Geschäftsführer und verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp, hat heute (4. August 2015) eine drohende Ungleichbehandlung von Temposündern auf der Rader Hochbrücke kritisiert.
„Wenn auf der Rader Hochbrücke tatsächlich nur inländische LKW-Fahrer für überhöhte Geschwindigkeiten zur Rechenschaft gezogen und mit Bußgeldern belangt werden, dann verfehlen die Blitzer eindeutig ihr Ziel.“
Ein Grund hierfür läge in der Verjährungsfrist von drei Monaten, so der Abgeordnete. Fahrer von LKWs, die im Ausland registriert werden, könnten nur belangt werden, wenn sich der Halter des LKW kooperativ zeige und die Identität des Fahrers innerhalb der vorgegebenen Frist den deutschen Behörden übermittele. Weigere er sich, so sei die Chance für den ausländischen LKW-Fahrer groß, dass er überhaupt nicht zur Rechenschaft gezogen werde.
„Eine solche Ungleichbehandlung inländischer LKW-Fahrer und ihrer Speditionen ist ein ganz klarer Verstoß gegen das europäische Gleichheitsprinzip. Es liegt in der Verantwortung von Verkehrsminister Meyer sicherzustellen, dass alle LKW-Fahrer auch tatsächlich zur Kasse gebeten werden. Daran wird er gemessen. Ein Mittel könnten zusätzliche
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Personenkontrollen sein. Dafür müsste das Land aber mehr Polizistinnen und Polizisten auf der A7 einsetzen, die gezielt Temposünder aus dem Ausland aus dem Verkehr ziehen“, so Arp.



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