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Eka von Kalben zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Die Frage derzeit lautet: Nr. 364.15 / 09.09.2015 „Wie kann ich helfen?“ und nicht „Wer ist zuständig?“Zur heutigen (9.9.2015) Diskussion im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen sagt die Fraktionsvorsitzende und flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Eka von Kalben:Ich begrüße den heutigen Bericht der Staatssekretärin Söller-Winkler zur medizinischen Versorgung der Flüchtlinge. Es wurde deutlich, dass das Innenministerium vor allem zwei Punkte im Blick hat: Erstens, dass wir eine sofortige Lösung für die vielen Men- schen finden, die im Moment zu uns kommen. Und zweitens, dass wir perspektivisch die medizinische Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen noch verbessern.Es bleiben immer noch Möglichkeiten, die ausgeschöpft werden können, beispielsweise könnten syrische Flüchtlinge mit medizinischen Kenntnissen in der Erstversorgung schneller eingesetzt werden. Auch die Kapazitäten des Sanitätsdienstes der Bundes- wehr könnten wir noch besser nutzen. Und wir sollten bei allen jungen Menschen, die sich in einer medizinischen Ausbildung befinden, sei es im Medizinstudium oder in der Ausbildung zum Rettungssanitäter, darum werben - zusätzlich zum fabelhaften Enga- gement des Deutschen Roten Kreuzes - am Wochenende die medizinische Versorgung mit zu unterstützen.Nur wenn wir alle diese Kapazitäten gemeinsam in den Blick nehmen und bürokratische Hürden über Bord werfen, schaffen wir es, den Flüchtlingen eine gute medizinische Erstversorgung zu garantieren. Wir können in der derzeitigen Situation die Sicherheits- standards nicht noch höher hängen – nicht jeder Wachmann, der ein Pflaster ausgeben will, muss vorher ein Gesundheitszeugnis vorlegen. Die Frage derzeit lautet: „Wie kann ich helfen?“ und nicht „Wer ist zuständig?“. *** Seite 1 von 1