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16.09.15 , 13:06 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 28: Ergebnis des EU-Verfahrens abwarten

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 16. September 2015


TOP 28, Zukunft der HSH Nordbank (Drs. 18/3351)



Thomas Rother:
Ergebnis des EU-Verfahrens abwarten

Die HSH Nordbank hat dazu beigetragen, das regionale Medien-Sommerloch zu füllen. Dies erfolgte aus eigener Verantwortung der Bank aufgrund des Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung und der daraufhin vereinbarten Strafzahlung. Hinzu kam, dass wir im Schleswig-Holstein Magazin die Abbildung als „streng vertraulich“ gekennzeichneter Unterlagen zur Ausrichtung der Beteiligung der Länder an der HSH Nordbank erblicken konnten. Das ist ärgerlich und nicht akzeptabel, vielleicht auch kaum zu vermeiden – sollte aber ein Nachspiel haben und ich bitte die Finanzministerin, Konsequenzen für weitere Informationsverfahren daraus zu ziehen.
Bei der Vorstellung der Halbjahresbilanz der Bank kam es nun zu der Äußerung des Vorstandsvorsitzenden in Bezug auf eine Altlastenübertragung auf die Haupteigentümer. Denn die Kernbank ist ja geschäftlich gesund. Und daher ist die Äußerung von Herrn von Österreich gar nicht so sensationell, sondern aus seiner Position heraus sogar ganz verständlich. 2



Hier – ganz öffentlich – und auch im Beteiligungsausschuss wurde mehrfach berichtet, dass es im Herbst zu einer Entscheidung auf EU-Ebene zum Beihilfeverfahren kommen soll. Dieses Beihilfeverfahren hat uns die Fehlentscheidung der Bank und des damaligen Vorstandsvorsitzenden Lerbinger zur Reduzierung der Garantie von 10 auf 7 Mrd. Euro eingebrockt. Die Garantie war eigentlich trotz der schwierigen Situation der Bank kein schlechtes Geschäft für die Länder. Über die Avalgebühr konnte die Eigenkapitalerhöhung finanziert werden. Auch eine mögliche Inanspruchnahme der Bürgerschaft ließ sich auf diesem Wege finanzieren – ob vollständig, ist natürlich eine ganz andere Frage. Eine Überbelastung der Bank konnte durch einen vorläufigen Forderungsverzicht in Bezug auf die Gebühr bzw. Teile der Gebühr vermieden werden.
Dieses nicht schöne, aber funktionierende Gebäude wurde nun ins Wanken gebracht. Eine nachhaltige Neuausrichtung und Stabilisierung der Bank war allerdings dadurch sowieso nicht möglich. Dafür ist das Marktgeschehen maßgeblich.
Welche Konsequenzen aus dieser Situation erwachsen können, wissen wir letzten Endes erst, wenn wir die Ergebnisse des EU-Verfahrens und die Haltung der Aufsichtsbehörden kennen. So lange können wir natürlich nicht mit Geld, sondern über Szenarien spekulieren. Diese reichen von einer Abwicklung der Bank über eine Eigenkapitalerhöhung bis zu der Übernahme von Altlasten. Dazu gehören Bewertungsfragen dieser Altlasten, die Zukunft der Standorte, die Gestaltung der Garantie, Fragen nach dem Personal, die Beteiligung der Geld einlegenden Kunden an den Lasten der Bank und und und.
Es reicht also je nach Neigung und Aufmerksamkeitsbedürfnis vom Befreiungsschlag bis zum Horrorszenario. Und über allem stehen die Regelungen der Schuldenbremse und die Vereinbarungen mit der Freien und Hansestadt Hamburg.
Frau Heinold hat deutlich gemacht, dass die Landesregierung auf rasche Entscheidungen zur Stabilisierung der Bank und zum Schutz des Landesvermögens an dieser Stelle und vorbereitet ist. Wir müssen es auch sein und dazu bereit sein, diese Entscheidungen zu treffen. Doch dazu müssen wir erst wissen, wie die Rahmenbedingungen sind. Daraus wird sich das weitere Verfahren ergeben.

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