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Modernisiertes Landesbeamtenrecht entspringt dem Wunsch vieler Beamtinnen und Beamte
Presseinformation Kiel, den 16. September 2015Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 3 Gesetzentwurf zur Modernisierung des Landesbeamtenrechts Drs. 18/3154 „Die neue Regelung entspringt dem Wunsch vieler Beamtinnen und Beamte.“Nachdem Otto von Bismarck 1849 einer der ersten Berufspolitiker Deutschlands geworden war,schrieb er einem Abgeordneten-Kollegen: „ Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten lässtsich immer noch regieren. Bei schlechten Beamten aber helfen uns die besten Gesetze nichts.“Gesetze müssen nämlich umgesetzt werden; und das tun keine Maschinen, sondern echteMenschen. Von ihrer Einsatzbereitschaft hängt unser Gemeinwesen ab. Schlechte Beamte sindkeine schlechten Menschen, sondern sie leisten schlechte Arbeit, wenn sie unmotiviert oderunzufrieden sind. Wir sind also als Gesetzgeber gut beraten, sowohl bei der Auswahl derBeamten umsichtig zu sein, als auch im Laufe des Berufslebens Rahmen zu schaffen, die dieBeamten unterstützen und ihre Sorgen ernst nehmen. Das tut der Innenminister und legt einganzes Bündel von Maßnahmen vor. 2Die Modernisierung des Beamtenrechts hat auch etwas mit der demografischen Entwicklungzu tun. Der öffentliche Dienst konkurriert jetzt um wenige Neueinsteiger, während gleichzeitigtausende Beamte aus Altersgründen ausscheiden werden. Die Decke wird also dünn. Darum istes gut, dass der Gesetzentwurf an beiden Punkten ansetzt und Maßnahmen vorstellt, umeinerseits Nachwuchskräfte zu rekrutieren und andererseits die Potenziale ältererBeschäftigter besser zu nutzen. Darüber hinaus ist die Flexibilisierung und Vereinfachung desBeamtenrechts längst überfällig. Die Zahl der Beamtenratgeber wächst ins Unermessliche, weildie Leistungsregelungen immer komplizierter werden. Das muss sich ändern.Viele Regelungen im komplizierten Beamtenrecht sind in Wirklichkeit Verbote. Darum werdenunter anderem die Hinzuverdienstregelungen für Verwendungen im öffentlichen Dienst durchdas vorliegende Gesetz verbessert. Dass ein Beamter im Ruhestand nicht als Mentor eingesetztwerden kann, hängt doch genau mit diesem Regelungen zusammen. Da lassen wir aus Prinzipmanches Engagement brach liegen und verschwenden Potenziale. Das hätte eigentlich schonviel früher optimiert werden müssen – aber es ist gut, dass es jetzt angepackt wird.Teilzeit ist eine Form der Beschäftigung, mit der sich viele Vorgesetzte immer noch schwer tun.Teilzeit im Team heißt für den Chef Mehrarbeit, weil der Koordinierungsaufwand steigt,andererseits ist Teilzeit für den betreffenden Beamten, vor allem wenn sie aus familiärenGründen nur vorübergehend ist, ein enormer Gewinn an Lebensqualität. Die Familienpflegezeitist dabei eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung, die jetzt fest im Beamtenrecht desLandes Schleswig-Holstein verankert wird. Ob die entsprechende Vorschrift so detailliert seinmuss, sei dahin gestellt. Aber das neue Recht bietet Pflegepersonen eine erheblicheUnterstützung. Wer sich einmal um einen pflegebedürftigen Angehörigen gekümmert hat,weiß, welcher enorme zeitliche Aufwand damit verbunden ist. Das ist in den seltensten Fällenmit einer Vollzeitbeschäftigung zu verbinden. Darum ist die Erweiterung desLandesbeamtengesetzes um den Anspruch auf Pflegezeit für Beamtinnen und Beamten einegute Idee. Das neue Gesetz entlastet den Pflegenden und erhält gleichzeitig dem öffentlichenDienst einen engagierten Beschäftigten. Neu und gut ist dabei, dass ein Anspruch besteht. DasGesetz verzichtet darauf, den Pflegenden auch noch zum Bittsteller zu degradieren. 3Das findet unsere ausdrückliche Unterstützung. Ich würde mir wünschen, dass auch vieleMänner diese Möglichkeit nutzen.Da Teilzeit nicht nur wegen familiärer Gründe zum Tragen kommt, ist das neueAltersteilzeitmodell 63plus ausdrücklich zu loben. Die neue Regelung entspringt dem Wunschvieler Beamtinnen und Beamte, sich weiterhin beruflich zu engagieren. Außerdem lehnen vieleeinen abrupten Wechsel von 100 % auf Null ab. Der gleitende Übergang ist also im Interesseder Beschäftigten und entlastet gleichzeitig den Arbeitgeber, der langfristiger und etwasentlasteter planen kann. Allerdings sollten wir die Entwicklung genau beobachten, um zusehen, ob die Modelle, zwischen denen der Beamte wählen kann, tatsächlich auch denWünschen entsprechen. Alles in allem ist aber das neue wird das neue Beamtenrecht modernerund entspricht dann auch mehr der Lebenswirklichkeit.