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17.09.15 , 11:41 Uhr
CDU

Heike Franzen zum TOP 10: Die Landesverordnung der Gymnasien entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben

Bildungspolitik
Nr. 410/15 vom 17. September 2015
Heike Franzen zum TOP 10: Die Landesverordnung der Gymnasien entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort!
Der von der FDP vorgelegte Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Schulartempfehlung und zur Förderung der Durchlässigkeit zwischen Gymnasien und Gemeinschaftsschulen geht in die richtige Richtung. Allerdings finden wir als CDU, dass man einen solchen Schritt nicht als Einzelmaßnahme beschließen muss. Dazu gehört aus unserer Sicht ein bildungspolitisches Konzept, bei dem die Schulartempfehlung sowie die Durchlässigkeit im Bildungssystem ein fester Bestandteil sind.
Dazu gehört die klare und gesonderte Aufgabenbeschreibung von Gymnasien und Gemeinschaftsschulen sowie die Möglichkeit von differenziertem Unterricht. Dazu gehören Lehrpläne, die sich an den unterschiedlichen Anforderungen der entsprechenden Schulabschlüsse orientieren und dazu gehören klare Maßgaben für die Leistungsbewertung von Schülerinnen und Schülern. Also ein schlüssiges Bildungskonzept. Unsere konkreten Vorstellungen dazu haben wir bei der Diskussion zur Änderung des Schulgesetzes deutlich gemacht. Das alles findet sich in den jetzigen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht wieder.
In der derzeitigen Schullandschaft, die diese Landesregierung nach ihren
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 ideologischen Vorstellungen aufgebaut hat, ist eine Schulartempfehlung ebenso unerwünscht, wie eine transparente Leistungsbewertung aus Schulnoten in Kombination mit einem Leistungsbericht. Die individuelle Betrachtung eines Kindes und die Berücksichtigung dessen Fähigkeiten sind zu Gunsten einer Gleichmacherei aller Kinder in den Hintergrund getreten. Und deswegen bin ich auch davon überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf bei den regierungstragenden Fraktionen nicht die geringste Chance auf Erfolg hat.
„Das Gymnasium vermittelt nach Begabung und Leistung geeigneten Schülerinnen und Schülern im Anschluss an die Grundschule eine allgemeine Bildung, die den Anforderungen für die Aufnahme eine Hochschulstudiums und einer vergleichbaren Berufsausbildung entspricht.“ Das ist der gesetzliche Auftrag der Gymnasien aus Ihrem Schulgesetz. Tatsächlich müssen die Gymnasien aber genauso arbeiten, wie die Gemeinschaftsschulen. Sie müssen alle Schülerinnen und Schüler aufnehmen unabhängig von ihren Fähigkeiten – eine Schulartempfehlung gibt es ja nicht mehr. Sie sollen ihre Schülerinnen und Schüler möglichst nicht mehr an die Gemeinschaftsschulen abgeben und somit sind sie doch faktisch gezwungen auf alle drei Schulabschlüsse vorzubereiten.
Die Landesverordnung der Gymnasien entspricht also nicht der gesetzlichen Vorgabe. Die Rahmenbedingungen an den schleswig-holsteinischen Gymnasien sind laut dem letzten Bildungsmonitor - insbesondere bei der Unterrichtsversorgung - die schlechtesten in ganz Deutschland. Unter diesen Rahmenbedingungen ist es verantwortungslos von ihnen zu verlangen, dass sie nicht nur ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen, sondern darüber hinaus auch noch alle anderen Schulabschlüsse vermitteln sollen. Hier muss erkannt werden, dass die Landesregierung über das Ziel hinausgeschossen ist. Und deswegen ist es auch im Sinne der Kinder eine Schulartempfehlung auszusprechen und für mehr Durchlässigkeit zwischen den Schulen zu sorgen. Das gilt nicht nur von den Gymnasien an die Gemeinschaftsschulen, sondern auch umgekehrt. Und das nicht nur für Gemeinschaftsschulen ohne eigene Oberstufe, so wie die FDP es will.
Wir in der CDU sind übrigens der Meinung – und das geht über den Gesetzentwurf der FDP hinaus – dass eine Klassenkonferenz auch nach der 7. Klasse noch die Möglichkeit haben muss eine Schrägversetzung in eine andere Schulart zu beschließen, wenn das im Interesse des Kindes liegt. Ich freue mich auf die Beratungen im Bildungsausschuss, auch wenn mir das Ergebnis bereits klar ist.



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