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17.09.15 , 17:04 Uhr
SPD

Olaf Schulze zu TOP 24 + 43: Die Energiewende weiter voranbringen

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 17. September 2015



TOP 24 und 43, Vermiedene Netzentgelte streichen und Referenzertragsmodell beibehalten / Anwendbarkeit des Erlasses zu Windenergie evaluieren (Drs. 18/3347 und 18/3266)



Olaf Schulze:
Die Energiewende weiter voranbringen


„Die Legende lebt – und wie sie lebt“, so der Ministerpräsident Torsten Albig am Dienstag zur Eröffnung der Husumer Windmesse. Willkommen zu Hause; zu Hause im Heimatland der Windenergie. Schleswig-Holstein ist Vorreiter beim Ausbau der Windenergie. Dabei war uns immer wichtig, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Errichtung von Windkraftanlagen und damit für die Energiewende insgesamt gegeben ist.
Auch wenn das Oberverwaltungsgericht Schleswig im Januar dieses Jahres die Teilfortschreibung der Regionalpläne I und III und damit die Ausweisung von Windeignungsflächen für unwirksam erklärt hat, wodurch die Planungsgrundlagen für den weiteren Ausbau wegfielen, bleiben für uns die Akzeptanz in der Bevölkerung, aber auch die ausreichende Berücksichtigung der Belange des Natur-, Arten- und Denkmalschutzes Maßstab.
Die Landesregierung hat schnell und besonnen auf das Urteil des OVG reagiert und alle Beteiligten einbeziehend eine Übergangsregelung geschaffen, die den weiteren Ausbau der 2



Windkraft bis zur Erarbeitung neuer Regionalpläne ermöglichen, gleichzeitig aber einen Wildwuchs dabei verhindern soll.
Der Bericht der Landesregierung zeigt, dass das neue Verfahren trägt. So sind 317 Anträge in der Prüfung und das zeigt, dass wir in Schleswig-Holstein weiter auf Windenergie setzen können. Jetzt müssen die Anträge ordentlich abgearbeitet und alle Interessen abgewogen werden. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass die Anwendung praktikabel ist.
Ich begrüße es sehr, dass ein dritter Windgipfel des Ministerpräsidenten am 04.11.2015 geplant ist, wo noch einmal ausführlich über den Verfahrensstand informiert und diskutiert wird. Ich hoffe, dass wir schnellstmöglich wieder regionalplanerische Grundlagen schaffen können, mit denen wir die Energiewende und gerade den weiteren Ausbau der Windenergie voranbringen können.
Ich gehe davon aus, dass auch die CDU mit ihrem Antrag die Energiewende voranbringen möchte. Der Antrag greift die Diskussion über den Umgang mit vermiedenen Netzentgelten auf. Es ist gut, wenn die CDU sich jetzt auch den Forderungen der Landesregierung anschließt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat in seinem Weißbuch zu dieser Frage vorgeschlagen, für alle dezentralen Anlagen, die ab 2021 in Betrieb gehen, vermiedene Netzentgelte abzuschaffen.
Insgesamt sind die Überlegungen des BMWi zu einem künftigen Strommarktdesign aber sehr viel umfassender. So behandelt das Weißbuch z.B. auch die Frage der Umstellung auf ein Ausschreibungsmodell. Ich würde mich freuen, wenn die CDU auch hier klar Stellung bezieht und sich gegen ein solches Modell ausspricht.
Zudem sollten wir auch diskutieren, wie wir anstelle des Abschaltens der Windräder die Entwicklung von Speichermöglichkeiten voranbringen. Diese Frage wurde ja auch gerade auf der Husum Wind von dem Vorsitzenden des Bundesverbandes Windenergie, Herrn Albers, angesprochen.
Das Thema ist also sehr viel komplexer als der Antrag der CDU. Deshalb sollten wir dies alles noch einmal gemeinsam vertieft im Ausschuss diskutieren und dann sehen, ob wir uns auf einen gemeinsamen Antrag einigen können.

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