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Flemming Meyer: Der Bürgerwille ist uns wichtig, wenn es um Windenergie vor Ort geht
Presseinformation Kiel, den 17.09.2015Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 24 + 43 Antrag und Bericht zur Windenergie Drs. 18/3347 + Drs 18/3266 Für den SSW sind Bürgerwille und die Gewichtung von Gemeindebeschlüssen wichtig, wenn es um Windenergie vor Ort gehtDas Urteil des OVG Schleswig zu den Teilfortschreibungen der Regionalpläne bezüglich derAusweisung von Windeignungsflächen, hat zugegebenermaßen überrascht. Für uns als SSW wares immer wichtig, dass der Ausbau der Windenergie in geordneten Bahnen verläuft. Ebenso istklar, dass dies von übergeordneter Stelle koordiniert werden muss. Von daher war dieAusweisung von Eignungsflächen, ein gutes und praktikables Steuerungsinstrument, um denWildwuchs von Windkraftanlagen zu verhindern. Für uns war in diesem Zusammenhang immerwichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger vor Ort darüber entscheiden können, ob in derGemeinde Eignungsflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen werden sollen. Denn klar istdoch, nur wenn die Bürgerinnen und Bürger mitgenommen und beteiligt werden, kann dieEnergiewende gelingen.Mit dem Urteil wurde deutlich, dass das OVG dies anders bewertet. Gemeindebeschlüsse undBürgerbeteiligungen gegen Windkraft dürfen nicht als hartes Tabukriterium herangezogen 2werden. Die sachliche Abwägung hat damit Vorrang vor dem Bürgerwillen oder dem Beschlusseiner gewählten Gemeindevertretung.Damit der Ausbau der Windenergie weiter vorangebracht werden kann und nicht planlos vonstatten geht, hat die Landesregierung zügig gehandelt. Sie hat sich mit Vertretern derkommunalen Ebene und Vertretern der Windenergie-Branche getroffen. Dies war auch gut so,denn das weitere Vorgehen musste kommuniziert und abgestimmt werden.Daraufhin wurden die rechtlichen Grundlagen geschaffen – Änderung desLandesplanungsgesetzes und der Planungserlass. Mit diesen Instrumenten läuft nunmehr derAusbau der Windenergie in Schleswig-Holstein. Und ich danke der Landesregierung, denkommunalen Partnern sowie den Vertretern der Windbranche, dass dieses Vorgehen so möglichgemacht wurde.Der Bericht macht deutlich, dass die gewählten Verfahren praktikabel sind. Es zeigt sich, dass dieAnwendung der Ausnahmeprüfung und die Zulassung von Ausnahmen ein gangbarer Weg ist,um Anträge zu genehmigen. Dies ist aber nur eine Übergangslösung, die erarbeitet wurde, umden Ausbau der Windenergie in geordneten Bahnen weiter zu führen.Auch wenn das Verfahren anwendbar ist, ist es aber nur eine Behelfskrücke. Daher ist es wichtig,dass alles dafür getan wird, dass wir auf diese Krücke verzichten können. Soll heißen, dieLandesplanungsbehörde muss für den Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne dasThema Windenergie neu erarbeiten. Dies geschieht bereits und hier befindet sich dieLandesplanungsbehörde auch im engen Kontakt mit der kommunalen Ebene.Laut Bericht der Landesregierung strebt die Landesregierung an, einen ersten Entwurf derRegionalpläne Mitte 2016 zu veröffentlichen.Sobald die Planentwürfe fertiggestellt sind, durchlaufen sie die planerischen Verfahren, mitentsprechenden Informationsveranstaltungen sowie Anhörungs- und Beteiligungsverfahren. 3Für den SSW mache ich deutlich, dass es für uns wichtig ist, Bürgerwille und Gemeindebeschlussin der Nachfolgeregelung zu implementieren, wenn es um Windenergie vor Ort geht. Auch wenndies nicht einfach sein wird, muss hier nach tragbaren Lösungen gesucht werden.Fazit: Nach bekannt werden des Urteils, hat die Landesregierung die richtigen und notwendigenSchritte unternommen, damit die Energiewende in Schleswig-Holstein weiter umgesetztwerden kann. Dafür möchte ich mich bedanken.Noch kurz zum Antrag der CDU. Die Streichung der vermiedenen Netzentgelte und derbundesweiten Umlage wird bereits von der Landesregierung auf Bundesebene verfolgt.Der Ansatz zum Referenzertragsmodell im Antrag der CDU geht durchaus in die richtigeRichtung. Jedoch ist dieses Thema so umfangreich, dass wir es gerne im Ausschuss ausführlicherörtern wollen.