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17.09.15 , 17:15 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zu Netzentgelten und Windergieausbau

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Es gilt das gesprochene Wort! Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 24 + 43 – Vermiedene Netzentgelte streichen Zentrale: 0431 / 988 – 1500 und Referenzertragsmodell beibehalten + Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Anwendbarkeit des Erlasses zu Windenergie evaluieren Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de Dazu sagt der energiepolitische Sprecher www.sh.gruene-fraktion.de der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Nr. 385.15 / 17.09.2015 Detlef Matthiessen:
Geschlossen für „Power to the Bauer!“
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren.
Der Antrag der CDU geht in die richtige Richtung. Vermiedene Netzentgelte als Gut- schrift für dezentrale Stromerzeugung hatten mal ihre Berechtigung. Inzwischen wird die Stromerzeugung in Deutschland zu einem Drittel aus Erneuerbaren abgedeckt. Eine Entlastung der übergelagerten Netzebenen: Das war einmal. Heute bauen wir das Höchstspannungsnetz aus.
Allerdings muss die Landesregierung nicht zum Jagen getragen werden. Sie hat sich bereits auf Bundesebene dafür eingesetzt. Es bedarf keines Antrages der CDU im Landtag. Es hätte eines Anrufes bei der Landesregierung bedurft, bevor hier ein sol- cher Antrag gestellt wird.
“What shall’s, says the Englishman.”
Wichtiger und ebenfalls von der Landesregierung bereits auf die Tagesordnung ge- setzt, ist das Thema Referenzertrag. Ja, die Energiepolitik ist geprägt von vielen Ge- heimnissen. Da gibt es Leistungüberschreitungspreise. Da gibt es amtlich festgestellte Höchstlastzeitfenster nach Regelzonen. Es gibt die berühmte Anreizregulierungsver- ordnung. Das Referenzertragsmodell zur Vergütung von Windstrom gehört ohne Zwei- fel zu diesem dicken Buch Energiepolitik mit seinen mehr als Sieben Siegeln.
Also: Lebenslanges Lernen, in einer Minute sind Sie schlauer und große Experten des Referenzertragsmodels.
Windenergieanlagen an Land werden unterschiedlich vergütet. Ist das gerecht? Ant- wort: Ja.
Seite 1 von 2 Zunächst wurden Windenergieanlagen [WEA] an den Küsten gebaut. Das Stromein- speisegesetz war sehr erfolgreich. Der Gesetzgeber wollte dann auch an windschwä- cheren Standorten im Binnenland Windanlagen ermöglichen. Der Ertrag einer Wind- mühle E verhält sich zur durchschnittlichen Windgeschwindigkeit v ihres Standortes nach der Formel: E = v³
Der Ertrag im Binnenland fällt also gegenüber den windhöffigen Küstenstandorten stark ab. Dieser Nachteil wird durch die differenzierte Vergütung abgemildert. Es gibt eine erste höhere Vergütung und eine zweite niedrigere Stufe der Vergütung.
Der Referenzstandort hat eine bestimmte Windgeschwindigkeit in 30 Metern Höhe und eine bestimmte Verwirbelung, also Turbulenz aufgrund einer bestimmten Rauhigkeit der Umgebung.
Gemessen an diesem nur in der Theorie existierenden Standort liefern die verschiede- nen Leistungskurven der verschiedenen Hersteller eine über fünf Jahre gemittelte Ar- beit von 100 Prozent. Wenn eine Binnenlandmühle den 100-Prozent-Ertrag nach fünf Jahren nicht schafft, dann bleibt sie desto länger in der ersten Stufe der Vergütung, je geringer der Ertrag war. Alle anderen bekommen weniger Stromgeld aus der zweiten Stufe der Vergütung.
Dieses Vergütungssystem soll auch beibehalten werden, wenn die Vergabe der neuen Standorte in Zukunft über Ausschreibungen erfolgen soll. Aber es soll geändert werden. Schlechtere Standorte werden nach den Vorschlägen aus Berlin dann wirtschaftlicher als gute Standorte in SH.
Der Geestbauer kriegt mehr Geld für seinen geringeren Weizenertrag vom Hektar als der Marschbauer für seinen höheren Ertrag. Das ist nicht mehr ein Nachteilsausgleich sondern eine Besserstellung des Schlechteren gegenüber dem von der Natur begüns- tigten Standort und damit volkswirtschaftlicher Blödsinn. Kubicki würde sagen, das ist allokationstheoretisch verkehrte Welt. Hier sollten wir mit schleswig-holsteinischer Ge- schlossenheit in Berlin aufklären, die Landesregierung, unsere Bundestagsabgeordne- ten.
Das gleiche gilt für die Ausschreibung selbst. Das wird die Kosten nicht senken, son- dern in die Höhe treiben, weil ein großer Teil genehmigter Projekte nicht den Zuschlag bekommen wird. Das erhöht den Transaktionsaufwand und damit die volkswirtschaftli- chen Kosten. Und adieu Bürgerwindpark, adieu Akteursvielfalt, Adieu Akzeptanzpara- dies Schleswig-Holstein.
Berlin beruft sich dabei auf wettbewerbsrechtliche Vorschriften der EU, vergisst aber, das die Kommission selber eine De-Minimis-Regelung akzeptieren würde und dabei von sechs Anlagen spricht. Sechs mal sechs ist 36 Megawatt und entspricht damit un- seren Bürgerwindparks.
Kämpfen wir also auf allen Ebenen dass es so bleibt mit „Power to the Bauer!“ in Schleswig-Holstein.
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