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Burkhard Peters und Rasmus Andresen zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Ungültigkeit des Datenschutzabkommens zwischen Europa und den USA
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 408.15 / 06.10.2015Das heutige EuGH-Urteil wir auch Auswirkungen auf den Rechtstreit des ULD gegen Fanpagebetreiber haben!Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum „Safe Harbor“- Abkommen sagen der Sprecher für Datenschutz der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters, und der netzpolitische Sprecher, Rasmus Andresen:Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Ungültigkeit des Datenschutzab- kommens zwischen Europa und den USA (Safe-Harbor-Abkommen) wird Einfluss auf die ausstehende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Rechtsstreit zwi- schen dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) und BetreiberInnen von Facebook-Fanpages in Schleswig-Holstein haben.In diesem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob schleswig-holsteinische BetreiberInnen von Facebook-Fanpages für Datenschutzverstöße, die bei der Benutzung der Seite stattfinden, nicht verantwortlich sein sollen. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat- te die Rechtsansicht des ULD in einem Urteil im Jahr 2014 zwar nicht geteilt, aber die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen, weil entscheidende Rechtsfragen bisher nicht höchstrichterlich entschieden worden sind. Die Entscheidung des Bundes- verwaltungsgerichts wird für Dezember 2015 erwartet.Das zentrale Argument des ULD, nämlich dass das Betreiben einer Fanpage ein recht- lich und technisch einheitlicher Vorgang ist, bei dem sich BetreiberIn und Facebook ge- genseitig ergänzen und voneinander abhängig sind, hat durch das heutige Urteil des EuGH eine bedeutsame Unterstützung erhalten.Institutionen in Deutschland können ihre datenschutzrechtliche Verantwortung nicht mehr deswegen verneinen, indem sie sich auf das Safe-Harbor-Abkommen mit den Seite 1 von 2 USA berufen. Schon seit den Snowden-Enthüllungen, spätestens aber mit dem heuti- gen Urteil muss jeder/m FanpagebetreiberIn klar sein, dass die Übermittlung von per- sonenbezogenen Daten an Dienstleister wie Facebook in den USA massiv gegen deut- sches und europäisches Datenschutzrecht verstößt.Der vorherige Landesdatenschutzbeauftragter Thilo Weichert ist in der Vergangenheit für seine Beanstandung gegenüber öffentlichen Institutionen in Schleswig-Holstein, die Fanpages bei Facebook betreiben, als ein Don Quichote des Datenschutzes bezeich- net worden. Vielleicht gilt auch für ihn im Dezember der schöne Satz: Wer zuletzt lacht, lacht am besten! *** 2