Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

13.10.15 , 15:23 Uhr
CDU

Astrid Damerow: Die notwendige Gesundheitskarte für Flüchtlinge darf keine Ausweitung der Leistungen beinhalten

Integrationspolitik
Nr. 452/15 vom 13. Oktober 2015
Astrid Damerow: Die notwendige Gesundheitskarte für Flüchtlinge darf keine Ausweitung der Leistungen beinhalten
Die flüchtlingspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, hat die bevorstehende Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung begrüßt. Entscheidend bleibe, dass diese nicht mit einer Ausweitung der Leistungen verbunden sei.
„Mit der Gesundheitskarte können Flüchtlinge unbürokratischer als bislang versorgt werden“, sagte Damerow heute (13. Oktober 2015) in Kiel.
Sie betonte, dass die Kosten nicht zu Lasten der Beitragszahler gehen, sondern vom Land übernommen werden. Auch werde das Leistungsniveau nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beibehalten. Dieses stellt auf die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen ab.
„Es geht um eine Vereinfachung der Verfahren, nicht um zusätzliche Einreiseanreize“, stellte die CDU-Abgeordnete klar.



Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/1

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen