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14.10.15 , 13:23 Uhr
CDU

Petra Nicolaisen: Alle Konsolidierungsverträge stehen unter dem Vorbehalt der Flüchtlingskosten

Innenpolitik
Nr. 458/15 vom 14. Oktober 2015
Petra Nicolaisen: Alle Konsolidierungsverträge stehen unter dem Vorbehalt der Flüchtlingskosten
Die kommunalpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Petra Nicolaisen, hat den Abschluss der Ergänzungsverträge zur Konsolidierungshilfe zwischen Land und Kommunen vor einer eindeutigen Aussage zur Verteilung der Bundesmittel für die Flüchtlingskosten kritisiert:
„Das ist Augenwischerei. Jeder weiß, dass die betroffenen Kommunen diese Vereinbarungen nur unter der Voraussetzung erfüllen können, dass ihnen die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anfallenden Kosten für die Flüchtlinge erstattet werden. Der Innenminister hätte vor der Unterzeichnung der Verträge für Klarheit sorgen müssen“, sagte Nicolaisen heute (14. Oktober 2015) in Kiel.
Das Land erhalte vom Bund 670 Euro pro Monat und Flüchtling. Die Kommunen wüssten bis heute nicht, welche Mittel sie erhielten.
„Die Albig-Regierung lässt die Kommunen im Blindflug ihre Haushalte aufstellen. Das ist verantwortungslos“, so die CDU-Abgeordnete.
In Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und dem Saarland würden die Kommunen vollständig von den Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz freigestellt. Damit bliebe ihnen die Möglichkeit,
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 andere Aufgaben, wie beispielsweise die Unterbringung und Integration zu organisieren und zu finanzieren. „Dieses Modell fordern wir auch für Schleswig-Holstein“, so Nicolaisen.



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