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16.10.15 , 12:02 Uhr
B 90/Grüne

Andreas Tietze zu Schwertransporten

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 19 – Keine Zentralisierung der Erlaubnisbehörde Landeshaus für Schwertransporte Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Bündnis 90/Die Grünen, Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Andreas Tietze: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 426.15 / 16.10.2015


Die Verursacher der Kosten sollen diese auch tragen
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie groß ein Fahrzeug auf der Straße sein darf, regelt die Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung (StVZO) in Paragraph 32. Das reicht auch für die meisten Transporte.
Früher selten, aber nun immer öfter werden die Transportgüter deutlich größer. Täglich 20 Schwertransporte gab es 2013. Tendenz steigend. Dazu ist dann eine Ausnahme- genehmigung nach den Paragraphen 29, 46 und 70 StVZO notwendig, die man bei der zuständigen Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde (EGB), wie zum Beispiel den Land- kreisen, beantragen kann. Entsprechende Anleitungen hierzu gibt es für Unternehme- rInnen auf den Internetseiten der Landkreise. In Nordfriesland zum Beispiel kann man sich direkt die entsprechenden Formulare herunterladen.
Inzwischen gibt es mit dem Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertrans- porte auch eine entsprechende Online-Variante. Doch auch dieses reduzierte die im- mensen Personalkosten bei den Behörden nicht wesentlich.
So konstatierte unser Landesrechnungshof 2012: “Der hohe Personalaufwand für die Genehmigung von Transporten mit außergewöhnlichen Maßen und Gewichten wird nicht durch Gebühreneinnahmen gedeckt. Nur wenige EGB nehmen mehr Gebühren ein als sie Ausgaben haben.“ Über alle Behörden gerechnet bleibt ein Defizit von zwei Millionen Euro pro Jahr. Das Land hängt da zu einem Viertel mit drin.
Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben mit einer zentralen EGB seit Jahren gute Erfahrungen mit einer zentralen Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde gemacht. Ob die dortigen Modelle bei uns sinnvoll sind, oder wir eine andere Lösung finden sollten, müssen wir im Ausschuss beraten.
Seite 1 von 2 Lassen Sie mich aber die Gelegenheit nutzen, noch andere Aspekte der Schwertrans- porte zu erörtern. Der Landesrechnungshof hat in seinen Prüfungen und Berichten mehrfach auf den substanzschädigenden Einfluss des Schwerverkehrs hingewiesen. Dabei geht es nicht nur um die Oberfläche. Schwere Transporte wirken auch auf den gesamten Straßenkörper bis tief in den Untergrund hinein.
Auch die Kosten für die Polizei zur Sicherung der Transporte sind hoch. 30 bis 40 Be- amtInnen sind praktisch ständig dafür nötig. Auch wenn es Initiativen gibt, hierfür auch private Sicherungsunternehmen zuzulassen: Die Kosten bleiben.
Wichtig ist, dass wir am Ende Lösungen finden, die es den Betrieben, unter Wahrung der Interessen der Allgemeinheit ermöglichen, zuverlässig und zügig die notwendigen Transporte durchzuführen.
Lassen Sie mich klarstellen: Wir wollen diese Transporte ermöglichen. Sie sind oftmals Teil der Erfolgsstory Energiewende. Sie sollen aber auch die Kosten tragen, die sie verursachen.
Für die Volkswirtschaft kostendeckende Gebühren sind für die Wirtschaft deutlich güns- tiger, als Transporte nicht planmäßig durchführen zu können. Und das ist derzeit schon bei jedem siebten Transport der Fall.
Auch wenn viele Ziele wie Windparks nur per LKW erreichbar sind, sollten für die lan- gen Streckenteile gerne auch Schiffe und Züge stärker genutzt werden. Sie sind sys- tembedingt deutlich günstiger.
Wie genau wir das Thema Schwertransporte, deren Genehmigungen und Kosten ge- stalten sollten: Hierüber sollten wir im Ausschuss beraten.
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