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Anke Erdmann zum Handyverbot in Schulen
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin TOP 22 Handys und digitale Speichermedien an Schulen zu-Claudia Jacob lassen – Medienpädagogischen Lern- und Lehrkonzepte für al-Landeshaus le Schulen Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt die bildungspolitische Sprecherin Zentrale: 0431 / 988 – 1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Anke Erdmann: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 454.15 / 18.11.2015Handyverbot an Schulen: Klare Grenze, Freiraum für Regeln Manchmal denkt man, das Smartphone sei irgendwie am Handteller festgewachsen, so sehr gehört es zum Alltag vor allem junger Menschen. Viele Jugendliche fühlen sich ohne Handy irgendwie unvollständig. Und hier im Saal geht das einigen möglicherweise nicht an- ders. Ein komplettes Handyverbot an den weiterführenden Schulen wäre also unrealistisch und auch nicht zu überprüfen .Pädagogisch muss klar sein: In den Pausen geht es um echte, persönliche Begegnungen, nicht um virtuelle. Zu lernen, auch mal unerreichbar zu sein, ist sicher ein wichtiges medi- enpädagogisches Ziel, genauso wie der verantwortungsvolle Umgang mit Internet, Kamera und sozialen Netzwerken. Und übrigens sind Lehrkräfte nicht selten von Eltern genervt, die mitten im Unterricht anrufen. Auch Eltern müssen lernen, dass ihre Kinder nicht jederzeit für sie erreichbar sind.Der wissenschaftliche Dienst hat klargestellt: Ein generelles Handy-Verbot an Schulen ist unverhältnismäßig. Dabei wird unterschieden, ob SchülerInnen ihr Gerät dabei haben oder ob sie es auch nutzen. Ein generelles Verbot wäre ein zu starker Eingriff in die Rechte der Jugendlichen. Mitbringen muss erlaubt sein - wie man die Handys aber nutzt, das kann die Schulordnung durchaus regeln.Wie die Schulen die Handynutzung regeln, das hängt von vielen Faktoren ab. Zum einen gibt es durchaus Schulen, die die elektronischen Geräte der SchülerInnen in den Unterricht integrieren. Dort können die Geräte dann – unter dem Ansatz „bring your own device“ – z.B. für inhaltliche Recherchen genutzt werden. Eine viel größere Frage ist aber, welche Regeln der privaten Handynutzung an Schulen gelten sollen: Wann darf man mit „Mutti“ telefonie- ren, darf man in den Pausen bei Facebook abhängen oder „Clash of Clans“ spielen? Wie wird mit Kamera und den neuen Mobbing-Varianten umgegangen? Was passiert, wenn das Handy im Unterricht klingelt und stört? Seite 1 von 2 Das Gutachten zeigt, wo das Handyverbotverbot greift – eine klare Grenzziehung, gleich- zeitig gibt es viel Raum für das Aushandeln konkreter Regeln im Schulalltag. Welchen Schwerpunkt eine Schule setzen will, welche Jahrgänge Freiheiten bekommen, welche Ausnahmen gelten, ob Handyzonen für ältere Jugendliche eingerichtet werden und unter welchen Bedingungen das Smartphone im Unterricht eine Rolle spielen kann: Das können am allerbesten die Schulen selber ausloten und zwar mit breiter Beteiligung der SchülerIn- nen. Das ist Medienpädagogik pur. Wie viele Schulen diesen Weg ohnehin schon gehen, darüber haben wir keinen Überblick. Der Antrag der Piraten geht darum in die richtige Richtung. Über die Zeitspanne und die Beteiligungsformen von vielen Schülerinnen und Schülern soll- ten wir im Ausschuss noch einmal reden. Wenn man es richtig machen will, können das Schulen nicht mal einfach hopplahopp machen. *** 2