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Thomas Rother zu TOP 32: Eine personelle Verstärkung in der Justiz ist bereits geplant
Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html Kiel, 20. November 2015TOP 32, Bestandsabbau ermöglichen – Belastungsspitzen abfedern (Drs. 18/3558)Thomas Rother:Eine personelle Verstärkung in der Justiz ist bereits geplantEs ist das gute Recht aller Fraktionen, so ziemlich alles Mögliche zu beantragen und hier zu beraten. Dennoch ist es schon etwas irritierend, dass ein Sachverhalt, der bereits im Ausschuss erörtert wurde und dort sinnvollerweise weiter aufzuklären wäre, im Landtag diskutiert wird. Hinzu kommt, dass die CDU Fraktion die Einrichtung einer zusätzlichen großen Strafkammer fordert – wenn auch nur zeitlich befristet – mit zusätzlichem Personal – und das mitten im Haushaltsverfahren. Wenn es Ihnen denn so ernst damit ist, bleibt unverständlich, warum Sie nicht schlicht und ergreifend einen entsprechenden Antrag – hoffentlich mit Deckungsvorschlag – zum Haushalt 2016 stellen.Das Thema selbst ist eben kein neues. Und dass die bereits zu Beginn dieses Jahres eingeleiteten Maßnahmen zur Bewältigung der Arbeitsrückstände offenbar noch nicht durchgetragen haben, ist aus der Kleinen Anfrage der Kollegin Ostmeier aus dem Oktober ersichtlich. Nur wäre es hilfreich, wenn es eine Ursachenanalyse geben würde und nicht einen Schnellschuss aus der CDU-Fraktion. 2Die Grundlagen der Verfahrensverteilung im Bezirk des Landgerichts Kiel sind ähnlich wie in Lübeck, Flensburg oder Itzehoe. Dieses System berücksichtigt auch die so genannten Großverfahren. Und in Lübeck, Flensburg und Itzehoe kommt man mit diesem Verteilmechanismus zu vertretbaren Bearbeitungszeiten. Damit besteht in der Justiz aber nicht nur ein Verteil-, sondern auch so etwas wie ein betriebswirtschaftliches Benchmark-System.Daher stellt sich eben eher die Frage, warum das, was an anderen Landgerichten funktioniert, nicht beim Landgericht in Kiel funktioniert. Und das, zumal bereits vor zwei Jahren die Mittel für die Einrichtung einer zusätzlichen Wirtschaftsstrafkammer zur Verfügung gestellt wurden.Somit stellt sich auch die Frage, ob selbst mit einer schlichten personellen Verstärkung zur Abarbeitung der Bestandsverfahren auf ein übliches Maß nicht nach der Auflösung der geforderten zeitlich befristeten zusätzlichen großen Strafkammer sich nach und nach der alte Zustand wieder einstellen würde. Denn diese Situation scheint nach den bisherigen Erkenntnissen weniger im Umfang und der Komplexität der Verfahren, sondern in den organisatorischen Abläufen des Landgerichts Kiel begründet zu sein. Daher wären an dieser Stelle Veränderungen erforderlich, die sich schlicht an der Organisation beziehungsweise den Abläufen der anderen Landgerichte orientierten könnten.Und es ist doch richtiger, dass die organisatorischen Maßnahmen, die bereits im Landgericht Kiel erarbeitet wurden, auch umgesetzt werden, damit die Situation tatsächlich und dauerhaft verbessert werden kann.Eine zusätzliche Kammer würde zudem wie die Belohnung einer nicht erfolgten Anpassung der Organisationsstrukturen und -abläufe und wie eine Benachteiligung derjenigen, die es mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und dem zur Verfügung stehenden Personal hinbekommen, wirken.Und wenn Sie in den Haushaltsentwurf schauen, werden Sie sehen, dass es eine personelle Verstärkung im Bereich der Justiz geben wird.Der Antrag ist an dieser Stelle also schlicht überflüssig.