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Dr. Kai Dolgner: Die regelmäßige Evaluation des Finanzausgleichs steht im Gesetz
Kiel, 1. Dezember 2015 Nr. 293 /2015Kai Dolgner:Die regelmäßige Evaluation des Finanzausgleichs steht im Gesetz Zu den Pressemitteilungen von Dr. Heiner Garg (FDP) und Petra Nicolaisen (CDU) zur turnusmäßigen Evaluation des FAG erklärt der kommunalpolitische Sprecher der SPD- Landtagsfraktion, Dr. Kai Dolgner:Nicht alles, was man nicht versteht, ist unerklärlich oder das Wirken dunkler Mächte. Offenbar sind die Kollegen in völliger Unkenntnis, was denn in dem von ihnen so scharf kritisierten Gesetz wirklich steht. Die Evaluation 2016 wurde im Gesetz in § 4 FAG beschlossen. Auch kann nicht das Kabinett das FAG ändern, sondern das ist uns, dem Gesetzgeber, vorbehalten. Die Regierung unterbreitet einen Vorschlag auf Grundlage der Evaluation. Das Ergebnis der Evaluation wurde auch nicht in Hinterzimmern diskutiert, sondern öffentlich – u.a. vom Gemeindetag Stormarn (vergl. Hamburger Abendblatt vom 13.11.); aus dem Artikel geht auch hervor, dass der CDU-Finanzpolitiker Tobias Koch anwesend war. Die Kommunen wurden mit Schreiben vom 20.11. informiert; der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat bereits am 24.11. seine Haushaltsunterlagen entsprechend geändert.Entweder klappt die Kommunikation der kommunalpolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion weder mit den eigenen Fraktionskollegen noch den eigenen Kommunalpolitikern oder wir haben hier einen schweren Fall von „politischer“ Überraschheit. Das ist aber wahrlich kein Grund für eine Pressemitteilung. Ich glaube, das Land täte gut daran, das FAG auch zukünftig jährlich zu evaluieren und die Finanzzuweisungen entsprechend zeitnah anzupassen und nicht wieder 40 Jahre zu warten, bis die Zuweisungen an die Realität angepasst werden.