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Beate Raudies: Mehr Gerechtigkeit beim Schullastenausgleich
Kiel, 16. Dezember 2015 Nr. 313 /2015Beate Raudies:Mehr Gerechtigkeit beim Schullastenausgleich Zu den heute vom Landtag im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes verabschiedeten Änderungen des Schulgesetzes erklärt die Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion für Kommunalfinanzen, Beate Raudies:Wenige Dinge sind so schwer zu regeln wie die Verpflichtung von Gemeinden, Ausgleichsleistungen an andere kommunale Schulträger zu leisten, die Schülerinnen und Schüler aufnehmen, deren Wohnsitz in der „abgebenden“ Gemeinde liegt.Diese Schulkostenbeiträge werden seit einigen Jahren spitz gerechnet, weil Pauschalierungen in der Vergangenheit immer wieder zu unbefriedigenden Ausgleichszahlungen geführt haben. Dazu gehören die „laufenden Kosten“, also die Ausgaben für Verwaltungs- und Hilfspersonal und für den Sachbedarf der Schulen, sowie die Verwaltungskosten, die durch den Wechsel eines Schülers entstehen.Zusätzlich fallen natürlich auch Kosten für bauliche und andere Investitionen an, die bisher im Schulgesetz mit 250 Euro pro Schüler veranschlagt sind. Wir haben seinerzeit ins Schulgesetz geschrieben, diesen Betrag im Laufe des Jahres 2015 zu überprüfen.Wir sind dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser Betrag nicht mehr auskömmlich ist, und haben ihn deshalb jetzt auf 325 Euro erhöht. Gleichzeitig setzen wir die nächste Überprüfung für das Jahr 2017 an. Ein fairer Investitionskostenansatz wird auch dazu beitragen, dass die Gemeinden in ihren Schulverbänden bleiben.Die Schulträger müssen die Möglichkeit haben zu investieren, weil die Inklusion, der Ausbau der Betreuungs- und Ganztagsangebote sowie die minderjährigen Flüchtlinge höhere Anforderungen an die Schulgebäude stellen. Auch wenn die Neuregelung bei den „abgebenden“ Kommunen nicht nur auf Begeisterung stoßen wird, schafft sie mehr Gerechtigkeit in unserem Bildungswesen.