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17.12.15 , 11:01 Uhr
B 90/Grüne

Rasmus Andresen zum Hochschulgesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 2 – Hochschulgesetz Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und 24105 Kiel hochschulpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Grünen, Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Rasmus Andresen: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 507.15 / 17.12.2015


Gute Hochschulen lassen alle mitbestimmen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren.
Unser Land braucht moderne Hochschulen. Hochschulen sind weit mehr als Ausbil- dungsinstitutionen oder Wirtschaftsmotoren. Starke Hochschulen können auch gesell- schaftliche Debatten fördern und unsere Gesellschaft mündiger machen. Das ist unser Bild von modernen Hochschulen.
Deshalb haben wir bereits kurz nach Regierungsantritt 2012 einen Dialog mit allen Mit- gliedergruppen der Hochschulen begonnen. Dazu gab es Hochschulkonferenzen, seit einem Jahr die Hochschulkommission und unzählige weitere Veranstaltungen. Insge- samt dauert dieser Dialog bereits drei Jahre.
Das reine parlamentarische Anhörungsverfahren zum Hochschulgesetz läuft seit fünf Monaten. Alle Punkte, die wir als Änderungen hier und heute beantragen, sind aus Stellungnahmen von Studierenden, Gewerkschaften und Verbänden hervorgegangen. Ähnlich übrigens wie der Antrag der Union, auch dieser Antrag beinhaltet grundsätzli- che Änderungen, die von Teilen der Präsidien, Personalvertretungen und Studierenden abgelehnt werden.
Sie beantragen zum Beispiel als Ergebnis aus der Anhörung die Dienstherrenfähigkeit komplett auf die Hochschulen zu übertragen. Obwohl das in der Anhörung von der Eu- ropa Universität Flensburg und vielen Fachhochschulen abgelehnt wird. Eine Anhörung zu dieser gravierenden Änderung haben Sie aber nie beantragt. Diese Forderung kam erst in Bezug auf unsere Anträge und der Presseberichterstattung. Glaubwürdig ist das nicht.


Seite 1 von 3 Nein, aus unserer Sicht geht es um etwas anderes. Kann es sein, dass es politische Themen gibt, die nicht im Konsens zu lösen sind? Es gibt in vielen Grundsatzfragen an den Hochschulen keine Einstimmigkeit. Eine zweite Anhörung löst dieses Problem nicht.
Die Kommunikation unserer Koalitionsänderungsanträge ist schlecht gelaufen, zugege- ben. Aber wir haben danach dort nachgesteuert, wo es Missverständnisse gegeben hat. Auch wenn dies leider von einigen Akteuren anders dargestellt wird. Dies gilt bei- spielsweise für die Ethikkommission. In der Anhörung ist die neue Ethikkommission von vielen Anzuhörenden begrüßt worden. Es besteht der Bedarf über ethische Grenzen von Forschungsprojekten an unseren Hochschulen zu diskutieren. Das gilt beispiels- weise für Rüstungsforschung oder auch für Tierversuche.
Sollen Hochschulen an allem forschen dürfen, was gesetzlich erlaubt ist, oder gibt es moralische Grenzen? Darüber muss gesprochen werden. Es gibt keine Berichtspflicht, wie behauptet, aber es gibt das Recht für die Kommission sich Forschungsprojekte an- zuschauen. Ohne dieses Recht wäre die Kommission wirkungslos.
Für uns ist unbestritten, dass Wissenschaft von dem Austausch zwischen Studierenden und Dozenten lebt. Hochschulen sollen eigenständiges Lernen und die kritische Ausei- nandersetzung fördern. Eine Anwesenheitspflicht, die auf Zwang statt auf gegenseiti- gem Interesse beruht, ist dafür aber kontraproduktiv.
Die Uni ist keine Grundschule. Mit Anfang 20 muss man von Studierenden erwarten können, selbst zu entscheiden, ob sie an einer Veranstaltung teilnehmen oder nicht. Gleichzeitig müssen immer mehr Studierende neben dem Studium durch Nebenjobs ihr Leben finanzieren. Außerdem nimmt die Anzahl an psychischen Erkrankungen durch Stress massiv zu und auch studentisches Engagement beispielsweise für Geflüchtete wird behindert.
Es ist doch Wahnsinn, dass bei einigen DozentInnen inzwischen eine Krankschreibung als unentschuldigtes Fehlen gewertet wird. Die Studierendenvertretungen haben in der Anhörung mehrfach deutlich gemacht, dass Ihnen eine Lockerung bei der Anwesen- heitspflicht helfen würde. Wir geben den Studierenden mehr Freiheit und Eigenverant- wortung. Gute Hochschulen lassen alle mitbestimmen. Wir Grüne haben immer wieder deutlich gemacht, dass wir bei der paritätischen Mitbestimmung liefern werden. Auf Parteitagen, im Koalitionsvertrag und mehrfach hier im Plenum. Das kann nicht ernst- haft jemanden überraschen.
Studierende und Personal wünschen sich mehr Mitbestimmung, da sind wir in der Pflicht. Die Opposition hier im Haus tritt die Rechte und Wünsche der Studierenden und dem Personal hingegen mit den Füßen und kaschiert es durch Verfahrensdebatten. Ich finde das ungeheuerlich. Denn welche Modelle liegen auf dem Tisch? Es gibt das Mo- dell von CDU und FDP, indem die Hochschulen die Gremienbesetzung komplett selbst entscheiden sollen. So wie in Nordrhein Westfalen. Doch hat das Modell zu mehr Mit- bestimmung für Personal und Studierende geführt?
An den aller meisten Hochschulen nicht, die Konflikte werden komplett an die Hoch- schulen verlagert. Studierende und Personal haben keine starke Verhandlungsposition. Na, herzlichen Glückwunsch an alle, die sich für mehr Mitbestimmung in den Hoch- schulen engagieren! CDU und FDP lassen nicht nur die bestehenden Entscheidungs- kompetenzen beim Hochschulrat, sondern machen den Hochschulrat darüber hinaus zur obersten Dienstbehörde.
2 Wir hingegen wollen, dass der Senat gestärkt wird. Deshalb werden die Entwicklungs- planung und Grundsätze der Finanzplanung in unserem Modell zukünftig auch vom Senat beschlossen. Wir rücken wichtige Entscheidungen wieder zurück in die gewähl- ten Hochschulgremien. Das stärkt nicht zuletzt die vielen engagierten ProfessorInnen, die sich ehrenamtlich im Senat engagieren.
Wir glauben, dass stärkere Mitbestimmung für Studierende und Personal etwas Positi- ves ist. Es macht unsere Hochschulen stärker und es entspricht unserem demokrati- schen Selbstverständnis, dass Studierende und Personal gleichberechtigt mitbestim- men dürfen. Der erweiterte Senat ist dafür ein gutes Gremium. Der erweiterte Senat sitzt immer mit am Tisch, stimmt aber nicht immer mit ab. Dadurch werden alle gleich- berechtigt beteiligt, aber die verfassungsrechtliche Freiheit von Forschung und Lehre bleibt unberührt. Das wird im Kern auch vom Wissenschaftlichen Dienst nicht ange- zweifelt. Die Bedenken zur Besetzung der Findungskommission haben wir in einem Änderungsantrag heute Morgen aufgegriffen.
Bei der Zuständigkeit über den Verhaltenskodex kommt es auf die Ausgestaltung an. Nur unser rot-grün-blaues Modell garantiert mehr Mitbestimmung für alle Mitglieder- gruppen an den Hochschulen. So sehen es auch die Gewerkschaften, die ihre Vor- schläge durch den Entwurf weitgehend umgesetzt sehen. Die Studierendenvertretun- gen haben unseren Entwurf auch gelobt. Sie sprechen von einer modernen und selbst- bestimmten Struktur, weniger 70er. Mehr Zukunft.
Wir betreten mit der Ausweitung der Mitbestimmung Neuland. Deshalb kann es auch zu Veränderungen bei der Umsetzung kommen. Das ist für uns selbstverständlich. Aller- dings ist für uns die Ausweitung der Mitbestimmung nicht verhandelbar. Es gibt keine Aufweichung durch Verfahrensdebatten.
Wir haben immer gesagt, dass demokratischere Hochschulen die Grundlage für mehr Freiheit vom Land sein müssen. Deshalb freut es uns auch, dass wir mit der Verab- schiedung Heute den Hochschulen mehr Freiheiten beim Bau geben. Die Hochschulen können zukünftig selbstständiger und mit weniger bürokratischen Aufwand Bauprojekte durchführen. Das ist dringend notwendig und ein großer Erfolg für die Hochschulpräsi- dien.
Ähnlich verhält es sich bei der Dienstherreneigenschaft und der Personalkostenober- grenze. Hier setzen wir auf die Verhandlungen zwischen Landesrektorenkonferenz und Gewerkschaften. Wir würden das Gesetz danach anpassen. Unsere Hochschulland- schaft verändert sich stark. Immer mehr Menschen mit Migrationshintergrund, unter- schiedlicher Sexualität oder auch aus Nicht Akademiker Familien kommen an unsere Hochschulen. Das ist gut so. Allerdings sind unsere Hochschulen auch nach eigenen Aussagen auf diese Entwicklung noch nicht perfekt vorbereitet.
Auch wenn diese Aspekte in der großen Debatte etwas untergehen ist es gut und rich- tig, dass unsere Hochschulen zukünftig mit einem Diversitybeauftragten auf die Vielfalt an unseren Hochschulen reagieren können und dass wir den Zugang für Geflüchtete an unsere Hochschulen öffnen. Wir Grüne bedanken uns bei allen, die daran teilge- nommen haben und freuen uns auf die Umsetzung.

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