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20.01.16 , 16:32 Uhr
B 90/Grüne

Rede Rasmus Andresen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung glückspielrechtlicher Vorschriften

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung glückspielrechtli- 24105 Kiel cher Vorschriften Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher Mobil: 0172 / 541 83 53 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Rasmus Andresen Nr. 022.16 / 20.01.2016

Spielerschutz und Suchtprävention werden gestärkt Auch wenn wir für eine ungewöhnlich lange Zeit keine Debatte mehr zum Thema Glücks- spiel hatten, ist nach wie vor Dampf im Kessel.
Die Gesetzesänderungen, über die wir heute sprechen, sind allerdings nicht grundsätzlicher Natur. Es geht darum, bestehende Regelungslücken zu schließen.
Spielerschutz und Suchtprävention werden gestärkt.
Das Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag und das Glückspielgesetz werden an bestehende Regelungen angepasst, die bisher nur in der Sportwettvertriebsverordnung verankert sind:
1) Es muss ein Mindestabstand von 100 Metern zwischen Wettbüros und Bildungseinrichtun- gen eingehalten werden.
2) Sportwetten dürfen nicht in Gebäuden angeboten werden, in denen sich eine Spielhalle befindet.
3) Verbot von Geldspielgeräten und Alkoholausschank in Sportwettbüros.

Zudem wird für einen Verstoß gegen diese und andere Regelungen ein Ordnungswidrig- keitstatbestand im Glücksspielgesetz verankert. Im Glücksspieländerungsstaatsvertrag ist ein solcher Tatbestand bereits enthalten. Verstöße gegen die Glückspielgesetze können mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
Die Änderungen sind aus meiner Sicht unstrittig.
Niemand, dem Suchtprävention am Herzen liegt, kann ernsthaft etwas gegen diese Anpas- Seite 1 von 2 sungen haben.
Außer vielleicht harte LobbyvertreterInnen, die einseitig ohne den Schutz für Jugendliche, Sportwetten verticken wollen. Im Ernst, es spricht nichts dagegen, den Abstand zu Bil- dungseinrichtungen und die anderen Regelungen auch gesetzlich zu verankern. Es schafft mehr Klarheit.
Zudem soll zur Suchtgefahr durch Glückspiel nicht gleichzeitig die Suchtgefahr durch Alko- hol und Daddelautomaten kommen. Auch das ist unstrittig.
Strittiger wird es aber dann, wenn wir uns grundsätzlich mit dem Glücksspielstaatsvertrag beschäftigen.
Wir doktern mit Homöopathie an einem Patient herum, der schon halbtot ist.
Die Lizenzvergabe an SportwettenanbieterInnen ist gescheitert. Das hat die EU den Länder in einem blauen Brief konstatiert und es wurde mit dem Urteil des hessischen Verwaltungs- gerichtshofs besiegelt.
Glücksspielregulierung ist eine Frage des Verbraucherschutzes. Sie muss pragmatisch sein und sich an der Suchtprävention ausrichten. Verbote machen keinen Sinn, wenn Sie wir- kungslos sind.
Wir Grüne haben das immer gesagt und setzen deshalb auf die vorgeschriebene Evaluati- on der geltenden Bestimmungen zum Glücksspiel.
Ein Verbot von Online-Glücksspiel ist wirkungslos. Es ist nicht durchsetzbar und Spieler- schutz wird damit nicht erreicht.
Aus Hessen gibt es bereits konkrete Vorschläge für eine Neuordnung. Alle Länder müssen sich an einen Tisch setzen und europarechtlich konforme Regelungen ausarbeiten, die da- für sorgen, dass die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags wirklich erreicht werden. Glücksspielstaatsverträge machen nur dann Sinn, wenn alle mit dabei sind. Deshalb be- grüßen wir die hessische Initiative im Rahmen der Bundesländer zu realitätsnäheren Lö- sungen zu kommen.
Der Glücksspielstaatsvertrag gehört umfassend auf den Prüfstand, aber das hat nichts mit den kleinen und sinnvollen Veränderungen im Glücksspielrecht zu tun, die jetzt vorgenom- men werden.
Wir stärken den Spielerschutz und erhöhen die Suchtprävention. Ich bitte um Zustimmung zu den Gesetzesänderungen.
Vielen Dank!
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