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Burkhard Peters zum Bericht der Härtefallkommission
Presseinformation Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort: Schleswig-Holstein TOP 12 – Bericht der Härtefallkommission Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der innenpolitische Sprecher von Landeshaus Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Burkhard Peters: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 027.16 / 21.01.2016Konzentration auf die Kernarbeit Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren. Sehr geehrter Herr Innenminister, vielen Dank für den Bericht.Schon als ich den Antrag las, dachte ich mir: Gibt es zurzeit nichts Wichtigeres für die Härtefallkommission zu tun, als Berichte über abgeschlossene Fälle zu schreiben?Bereits im August hat die Landesregierung auf die entsprechende kleine Anfrage der Kollegin Beer geantwortet, dass ein Bericht bisher wegen Arbeitsüberlastung der Ge- schäftsstelle noch nicht erstellt werden konnte. Man muss schon blind die Realität ver- weigern, um die enorme Belastung nicht wahrzunehmen. Mir jedenfalls ist sie plausibel und auch hinnehmbar.Herr Scharbach und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatten – ganz besonders in der 2. Jahreshälfte 2015 – fast Unmenschliches zu leisten. Und sie haben es in hervor- ragender Weise geschafft! Dafür gebührt ihnen der große Dank des ganzen Hauses. Im laufenden Jahr wird dieser Einsatz wahrscheinlich nicht geringer sein.Noch mehr hab ich mich gewundert, als ich las, dass der Antrag in die Januarsitzung zur Beratung aufgenommen wurde. Nach den heutigen Ausführungen des Innenminis- ters fehlt mir der der letzte Funke Verständnis für diesen Antrag.Die Härtefallkommission ist kein Hilfsorgan des Parlaments. Sie ist nicht Teil des Petiti- onswesens. Insofern besteht überhaupt keine Berichtspflicht der Kommission gegen- über dem Parlament. Was bisher an Berichten von der Härtefallkommission vorgelegt wurde, war hilfreich, nützlich und gute Übung.Ich teile die Auffassung des Innenministers uneingeschränkt, dass es unter den Bedin- gungen der äußersten Arbeitsbelastung wichtiger ist, dass sich Kommission und Ge- Seite 1 von 2 schäftsstelle auf ihre Kernarbeit konzentrieren. Diese besteht darin, humanitär nicht vertretbare Einzelfallenscheidungen gegenüber Schutzsuchenden zu verhindern. Sie besteht nur sehr nachrangig darin, zeitnah jedes Informationsbedürfnis der Piraten zu befriedigen.Umso besser ist es, dass uns heute versichert wurde, dass der Bericht nachgereicht wird und auch zukünftig wieder regelmäßig dem Parlament zugeleitet werden soll. Las- sen Sie mich – wo wir gerade dabei sind – einen anderen Gesichtspunkt im Zusam- menhang mit der Härtefallkommission beleuchten.Nach der Konstruktion ist es so, dass sich die Geschäftsstelle der HFK aus Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Innenministeriums rekrutiert. Auch der oder die Vorsitzende der Kommission wird vom Innenministerium gestellt. Sie oder er ist in dem 11-köpfigen Gremium oft das Zünglein an der Waage. Auch wenn die vom Innenministerium be- nannten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Tätigkeitsfeld der HFK nicht der Fachauf- sicht des Ministeriums unterliegen, bleibt doch ein Problem.Dies wird vor allem in Hinblick auf den sogenannten Vorprüfungsausschuss deutlich. Der sortiert nämlich von vornherein eine Vielzahl der Härtefallanträge aus, ohne dass sich die eigentliche Kommission mit diesen Fällen vorher befassen kann. Meistens handelt es sich um Fälle, die nach summarischer Vorprüfung angeblich keine Erfolg- saussichten haben. Unter diesen Umständen hatte ich oft das Gefühl, dass der Ein- fluss, welches das Innenministerium auf die Entscheidungsfindung der HFK hat, viel- leicht zu stark gewichtet ist.Wir sollten, sobald der Bericht vorliegt, diesen im Innen- und Rechtsausschuss behan- deln. Es wäre gut, wenn wir in diesem Zusammenhang – gemeinsam mit dem Flücht- lingsbeauftragten – auch einen prüfenden Blick auf die soeben angesprochene Frage werfen.Den heutigen Bericht des Innenministers können wir erst einmal nur zur Kenntnis neh- men. *** 2