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Thomas Rother zu TOP 11: Regelung trägt zu Flexibilisierung bei
Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html Kiel, 17. Februar 2016TOP 11, Europäische Dimension der Juristenausbildung (Drs. 18/3736)Thomas Rother:Regelung trägt zu Flexibilisierung beiManchmal ist man etwas irritiert, wenn man die Überschrift eines Antrages liest und dann den Text darunter, weil das nicht so ganz zusammenpasst. Dieser Antrag der FDP ist so ein Beispiel dafür. In der Tat haben andere Bundesländer in ihrer Juristenausbildungsverordnung eine solche Regelung, wie von der FDP vorgeschlagen.Formal ist es richtig, dass in Schleswig-Holstein ein Tausch oder eine Unterbrechung, um eine Ausbildungsstation bei der EU-Kommission, anderen diplomatischen Vertretungen oder anderen internationalen Organisationen zu absolvieren, nicht möglich ist. Eine solche Station kann jedoch bereits jetzt während der Verwaltungsstation sowie in der Wahlstation abgeleistet werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Ausbildung bei der Rechtsanwaltsstation von neun Monaten für die Dauer von einem bis zu drei Monaten bei einem ausländischen Rechtsanwalt zu leisten.Also ist es schon heute möglich, bei entsprechender Planung den gewünschte Ausbildungsabschnitt auch bei der EU-Kommission, dem Hanse Office oder einer anderen 2internationalen Institution zu absolvieren. Und wenn sich die angehende Juristin oder der Jurist damit gezielt auf ihr oder sein Examen vorbereitet, ist das nur zu begrüßen.Der Aufnahme einer Regelung wie von der FDP vorgeschlagen in die Juristenausbildungsverordnung spricht also nichts entgegen, sondern sie trägt zu einer Flexibilisierung der Handhabung bei und daher werden wir dem Antrag auch gerne zustimmen. Das hat dann aber eher eine schleswig-holsteinische Dimension – und die Kürze dieses Beitrages eine zeitökonomische.