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17.02.16 , 17:14 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zur Juristenausbildung

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 11 – Europäische Dimension der Juristenausbildung Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher der Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de Nutzt wahrscheinlich nicht viel, www.sh.gruene-fraktion.de
schadet aber auch nichts Nr. 079.16 / 17.02.2016
Lieber Kollege Dr. Klug,
liest man die Überschrift Ihres Antrages, denkt man zunächst, da muss ja was mächtig Ge- waltiges dahinter stecken: „Europäische Dimension der Juristenausbildung“ ... große Räu- me tun sich auf!
Bei genauer Betrachtung Ihres Antrags schnurrt das aufgeworfene Problem dann doch arg zusammen. Dieser Antrag lässt zweifeln: Wie schaffen es eigentlich einzelne Tagesord- nungspunkte auf die Beratungsliste im Plenum?
Ja, in seltenen Einzelfällen könnte es vielleicht einmal zu einem Problem für Referendarin- nen und Referendare kommen, eine Wahlstation bei der Europäischen Kommission oder beim Hanse Office genau im zeitlichen Anschluss an die Pflichtstationen einzupassen. Denn der bisherige § 32 Abs. 1 unserer Juristenausbildungsverordnung legt fest, dass die 3-monatige Wahlstation im Anschluss an die 21-monatige Ausbildung in den Pflichtstatio- nen stattzufinden hat. Unsere Ausbildungsverordnung ist da starrer formuliert als die Rege- lungen in Hamburg oder Niedersachsen, die insoweit Ausnahmen ermöglichen.
Die europäischen Institutionen, in denen die Wahlstation absolviert werden kann, haben aber keine starren Einstellungsfristen. Mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf bei der Antragstellung von sechs bis neun Monaten bei diesen Institutionen, können Referendarin- nen und Referendare es also durchaus schaffen, die gewünschte Station in der Wahlstati- onszeit zu platzieren.
Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Station bei europäischen oder anderen internatio- nalen Behörden und bei Auslandsvertretungen des Bundes auch im Rahmen der Verwal- tungsstation zu absolvieren.
Um dennoch weitere Flexibilität in den zeitlichen Abläufen der ReferendarInnenausbildung zu schaffen, spricht nichts dagegen, eine Regelung wie im Hamburger Ausbildungsgesetz auch in unsere JAVO einzufügen. Mehr Flexibilität ist wünschenswert, weil die Ausbil- dungsplätze im Ausland zum einen knapp, zum anderen begehrt sind. Seite 1 von 2 Ich glaube, dass es wenig Praxisrelevanz haben wird - aber wir werden sehen. Auslands- stationen bedeuten einen hohen Organisationsaufwand, zum Beispiel bei der Suche nach einer Wohnung. Das ist während der laufenden Anwaltsstation kurz vor dem Examen, wo die Betroffenen vordringlich die anstehende Staatsprüfung im Kopf haben, ganz schöner Stress.
Da es sich in Schleswig-Holstein im Gegensatz zu Hamburg nur um eine Rechtsverordnung handelt, brauchen wir für eine Änderung der JAVO auch keine weitere Befassung im Innen- und Rechtsausschuss und keine weitere Lesung. Von mir aus können wir den Antrag heute wie beantragt beschließen.
Nutzt wahrscheinlich nicht viel, schadet aber auch nichts. Können wir also machen.
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