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Bernd Voß zur Vertagung der Entscheidung über die Neuzulassung von Glyphosat
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Glyphosat: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Ein System ist in der Sackgasse Nr. 117.16 / 08.03.2016Zur Vertagung der Entscheidung über die Neuzulassung von Glyphosat sagt der agrar- politische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß:Die Entscheidung ist erstmal aufgeschoben. Das ist gut. Offensichtlich ist eine Ent- scheidung für die Neuzulassung zurzeit nicht mehrheitsfähig in der EU. Das ist auch ein Erfolg der Verbände und Initiativen. Bleibt zu hoffen, dass der Aufschub von den Ent- scheidern in den nationalen Regierungen für eine kritische Auseinandersetzung genutzt wird.Zuviel spricht gegen ein „weiter so wie bisher“. Glyphosat ist mehr als ein Herbizidwirk- stoff. Glyphosat ist ein System, das auf Arbeits- und Kosteneinsparung durch Chemie setzt, statt auf Fruchtfolgen und angepasste Bewirtschaftung. Es war grob fahrlässig, dass die Suche nach Alternativen im Ackerbau und Pflanzenschutz, abgesehen vom ökologischen Landbau, lange Zeit überhaupt kein Thema war. Zu weit hat sich der Wirkstoff bereits in der Umwelt verbreitet. Das haben die jüngsten Funde von Gly- phosat in Bier erneut dokumentiert.Zu viele Hinweise gibt es über nachteilige Wirkungen, angefangen bei der Beeinträchti- gung der Bodenfruchtbarkeit über Gefahren für die Tiergesundheit bis hin zur kanzero- genen Wirkung. Wer wie der Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt sagt, die Wissen- schaft habe keine unvertretbaren Risiken festgestellt, muss sich fragen lassen, von welcher Wissenschaft er redet. Ein Verstecken hinter der Wissenschaft darf es nicht geben. Diese kann nur Fakten liefern. Die Risikoabwägung bleibt letztlich eine politi- sche Frage.Die Bundesregierung steht in der Verantwortung, auf EU-Ebene der geplanten Neuzu- lassung auf 15 Jahre nicht zuzustimmen. Im Falle einer Neuzulassung, muss die Bun- desregierung den Spielraum für Einschränkungen der Anwendung auf nationaler Ebene prüfen. Privatanwender auszunehmen, reicht aber bei weitem nicht aus. Zumindest die Vorernteanwendung (Sikkation) und der Einsatz auf Verkehrswegen und Plätzen gehört ausgeschlossen. Die Landesregierung muss weiter konsequent ihre Möglichkeiten nut- zen, damit sich alternative Anbaustrategien entwickeln. *** Seite 1 von 1