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Detlef Matthiessen zur Akzeptanz von Windenergie
PresseinformationEs gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 6 – Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Akzeptanz Pressesprecherin der Windenergienutzung Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der energiepolitische Sprecher der Fraktion von Düsternbrooker Weg 70 Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen: 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Akzeptanz geht anders Nr. 121.16 / 09.03.2016Der Vorschlag der Piraten, die Akzeptanz der Landesplanung zu verbessern, ist erst einmal was Gutes.Ihre Voraussetzung, dem Gemeindewillen freie Bahn zu schaffen, ist an das Vorhanden- sein von „ausreichend anderen Flächen“ gebunden. Es gibt dabei keine Flächen, deren Eignung vollständig ist. Selbst die widerstandsfreieste Fläche wäre unbebaut vorteilhaf- ter, mindestens für das Landschaftsbild. Jede Windenergieanlage ist ein Eingriff.Die Landesplanung sucht die Flächen, auf denen die Windenergienutzung am wenigsten stört. Es gibt also in diesem Sinne die von Ihnen geforderten „ausreichend anderen Flä- chen“ nicht. Auch in unserem weiten echten Norden nicht.Der §2 des Raumordnungsgesetzes, auf den sich die Piraten beziehen, hat nicht Akzep- tanz zum Inhalt. Verkürzt wiedergegeben steht dort: „Den räumlichen Erfordernissen für […] Energieversorgung […] ist Rechnung zu tragen“.Akzeptanz ist also nicht Gegenstand des Raumordnungsgesetzes, sondern die planeri- sche Eignungsbestimmung für Flächen. Der politische Wille, zum Beispiel einer Gemein- de, soll danach nicht erforscht werden. Soweit zur Rahmengesetzgebung des Bundes.Ich meine, darin liegt die Hauptschwierigkeit, Ihrem Anliegen im Rahmen des Landespla- nungsgesetzes zu folgen.Sie formulieren: „Im Rahmen der Abwägung ist […] den Entscheidungen kommunaler Gebietskörperschaften gegen […] Windenergie […] Rechnung zu tragen“. Sie schreiben dann aber nicht, was das bedeutet: „Rechnung tragen“. Verzicht auf eine landesplaneri- sche Bewertung? Gewichtung bei gleicher Eignung von Flächen und wenn ja, in welchem Maße: 20 Prozent, 50 Prozent oder völliger Ausschluss? „Rechnung tragen“ ist eine un- scharfe und schwammige Formulierung.Dieser Mangel an Bestimmtheit kann nicht Rechtsfrieden schaffen. Der Wirtschafts- standort Schleswig-Holstein wird nicht gestärkt, sondern der Gerichtsstandort. Seite 1 von 2 Um es nochmal klarzustellen: Wenn eine Gemeinde landesplanerische Belange anführt, dann ist das schon heute möglich und gewünscht. Städtebauliche Aspekte sind zu be- rücksichtigen und werden nicht übersehen. Dafür sorgen die gesetzlichen Beteiligungs- verfahren und die vorgezogene Bürgerbeteiligung.Ich sagte eingangs: Die Absicht, die Akzeptanz zu verbessern, ist ja was Gutes. Aber wie können wir das erreichen? Gerecht kann doch nur sein, wenn es im ganzen Land nach einheitlichen Maßstäben eine Festlegung von Flächen durch die Landespla- nung gibt. Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Das ist wichtig.Für Transparenz sorgt unser Ministerpräsident. Ich war bei allen Windgipfeln dabei und auch bei der ersten großen öffentlichen Unterrichtung mit 600 Teilnehmenden. Ich fand diese Veranstaltung wirklich vorbildlich.Genau wie die Vorgängerregierung berücksichtigte die amtierende Regierung Gemein- devoten. Das OVG-Urteil erklärte ganz wesentlich gerade auch deswegen die bestehen- de Landesplanung für nichtig. Damit müssen wir umgehen.Akzeptanz schaffen heißt: Von Klimaschutz und Atomausstieg reden. Von der Energie- wende überzeugen.Es muss im ganzen Land gleich gerecht zugehen. Wir dürfen dem Einen nicht mehr zu- muten als den BürgerInnen in einer anderen Region. Wenn sich das Gefühl breitmacht, wer am lautesten schreit, setzt sich durch und die Leisen oder die Ehrlichen sind die Doofen, dann kriegen wir ein Problem.Insofern glaube ich, dass der gut gemeinte Gesetzentwurf der Piraten das Gegenteil dessen bewirken könnte, was er beabsichtigt. ** 2