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10.03.16 , 17:01 Uhr
B 90/Grüne

Rasmus Andresen zur Aufhebung des Aufschlusses von homo-und bisexuellen Männern von der Blutspende

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 11 – Generellen Ausschluss von homo-und Düsternbrooker Weg 70 bisexuellen Männern von der Blutspende aufheben 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Dazu sagt der queerpolitische Sprecher der Fraktion Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de Rasmus Andresen: www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 132.15 / 10.03.2016


Gesetzesänderung auf einer Ebene reicht nicht aus
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren, die Blutspendebereitschaft nimmt in Deutschland laut Statistik seit dem Jahr 2011 stetig ab. Während 2011 das Blutspendevolumen noch bei ca. 4,93 Millionen Blutspenden lag, waren es 2014 nur noch 4,32 Millionen Blutspenden.
Unser Gesundheitssystem funktioniert aber nur mit Blutspenden. Der Bedarf ist doppelt so hoch wie die Spendenbereitschaft. Deshalb ist es wichtig, dass alle diejenigen, die gesund sind, Blut spenden. Das haben wir auch im Landtag erkannt. Seit 2005 findet bei uns jährlich durch das Rote Kreuz eine Blutspendeaktion für alle MitarbeiterInnen und Abgeordnete statt.
Wirklich alle? Nein. Der Kollege Garg nicht. Ich nicht. Einige andere auch nicht. Auch bei uns sind einige aufgrund ihrer sexuellen Orientierung automatisch ausgeschlossen. Homo- oder bisexuelle Männer, völlig unabhängig davon, ob Sie häufig wechselnde Sexualpartner haben oder seit Jahrzehnten mit demselben Partner zusammenleben, sind von der Blutspende ausgeschlossen.
Auch wenn sie sich gerne beteiligen würden und ihr Blut genauso gut Leben retten könnte, wie das von allen anderen gesunden Menschen. Der Umstand, allein ein einzi- ges Mal als Mann Sexualverkehr mit einem anderen Mann gehabt zu haben, bringt ei- nen nach geltendem Regelwerk automatisch in eine höhere Risikogruppe. Unabhängig davon, wie lange der Sexualkontakt zurückliegt.
Dabei werden alle Blutspender völlig zu Recht klaren Tests unterzogen, das Blutspen- deverbot für Bi-und Homosexuelle ist deshalb vor allem eines: diskriminierend.


Seite 1 von 2 Das Blutspendeverbot spielt mit üblen Vorurteilen gegenüber homo- und bisexuellen Männern. Es wird bi- und homosexuellen Männern unterstellt, generell viele wechseln- de Sexualpartner zu haben und unvorsichtiger mit Geschlechtsverkehr umzugehen. Dies befördert homophobe Vorurteile und ist deshalb schädlich.
Nach Schätzungen sind unter einem Prozent der homo- und bisexuellen Männer mit HIV infiziert, trotzdem leiden alle unter dem Stigma. Es geht nicht um die sexuelle Ori- entierung, sondern um das individuelle Sexualverhalten.
Deshalb ist es richtig, das Blutspendeverbot für bi- und homosexuelle Männer zu lo- ckern. Deutschland sollte das Blutspendeverbot aufheben und es Bulgarien, Italien, Lettland, Polen, Portugal und Spanien gleich tun und nur das individuelle Risikoverhal- ten abfragen. Oder zumindest, wie etwa Australien, in einem ersten Schritt Männer, de- ren Sexualkontakt mit anderen Männern 12 Monate zurückliegt, zuzulassen.
Gerade das Problem bei der Erkennung von frischen Infektionen kann so ausgeschlos- sen werden. Die untersuchten Blutgruppen wiesen kein höheres Risiko aus, als zu Zei- ten des Pauschalverbots. Jede Blutprobe wird medizinisch professionell geprüft. Darauf kommt es an und darauf muss man sich im Gesundheitssystem verlassen können. Ganz unabhängig davon, wer der Spender ist.
Allerdings gelten die Lücken in Bezug auf Neuinfektionen für alle mit risikobehaftetetem Sexualverkehr oder etwa auch dann, wenn man Falschangaben auf dem Fragebogen macht. Das Blutspendeverbot diskriminiert nicht nur bi- und homosexuelle Männer, auch andere Gruppen, die Kollegin Lange ist darauf eingegangen, sind davon betrof- fen. Selbst die ExpertInnen vom Robert Koch Institut haben sich im Jahr 2012 für eine Lockerung des Blutspendeverbots ausgesprochen.
Um diese Diskriminierung zu beenden reicht aber eine Gesetzesänderung auf einer Ebene nicht aus. Das Paul Ehrlich Institut und die Bundesärztekammer, die für die Qualität von Blutprodukten und die Kontrolle zuständig sind, müssen umdenken.
Deshalb wollen wir den Antrag überweisen und nach einer Anhörung einen gemeinsa- men Antrag mit Ihnen, liebe Opposition, formulieren. Das unsinnige Blutspendeverbot für Bi- und Homosexuelle gehört aufgehoben. Wir Grüne werden dafür weiter kämpfen.



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