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11.03.16 , 13:39 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn zum Umgang mit sexualisierter Gewalt

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin TOP 17+20 – Umgang mit sexualisierter Gewalt / Claudia Jacob Schutz der sexuellen Selbstbestimmung Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin 24105 Kiel der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Marret Bohn: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 140.16 / 11.03.2016


„Nein heißt Nein!“
„Nein heißt Nein“ – das sollte selbstverständlich sein. Ist es aber nicht. In Deutschland erleidet jede siebte Frau schwere sexualisierte Gewalt. Jede vierte Frau erlebt sexuelle Übergriffe. Nur ein Bruchteil der Taten wird angezeigt. Die Dunkelziffer ist erschreckend hoch. Die wenigsten Täter werden verurteilt. Warum ist das so?
Weil unser Strafrecht Lücken hat und die wollen wir schließen. Das Sexualstrafrecht, konkret Paragraph 177 Strafgesetzbuch ist in vielen Fällen nicht ausreichend. Bisher ist es vereinfacht gesprochen so, dass die Strafbarkeit von der gezielten Anwendung von Gewalt oder von der Gegenwehr der Betroffenen abhängig ist.
Das bedeutet, wenn das Opfer sich nicht richtig verhält, geht der Täter straffrei aus. Das kann doch wohl nicht wahr sein!
Frauenverbände prangern das seit Jahren an. Völlig zu Recht wie ich finde. Das Deut- sche Institut für Menschenrechte fordert jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen.
Das entspricht auch der sogenannten Istanbul-Konvention des Europarates. In diesem Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusli- cher Gewalt wird ebenfalls gefordert jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung un- ter Strafe zu stellen. Das deutsche Sexualstrafrecht setzt diese Vorgabe aber immer noch nicht um.
Die grüne Bundestagsfraktion hat im Juli 2015 einen Gesetzentwurf hierzu in den Bun- destag eingebracht. Der wurde allerdings von der CDU im Bund nach Strich und Faden blockiert. Das ist extrem bedauerlich und wird der Situation nicht gerecht!
Am Weltfrauentag waren wir beim Flash Walk in the City, der vom Landesfrauenrat or- Seite 1 von 2 ganisiert wurde. Die Forderung war eindeutig: Nein heißt Nein – Reform des Sexual- strafrechts jetzt! Wir Grüne unterstützen die Forderung der Frauenverbände und Bera- tungsstellen: Wir brauchen eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts. Es ist höchste Zeit!
Auf Initiative des rot-grün regierten Hamburgs ist aktuell eine Bundesratsinitiative für ei- ne Reform des Sexualstrafrechtes auf den Weg gebracht worden. Wir Grüne möchten, dass das Land Schleswig-Holstein diese Initiative nicht nur aktiv unterstützt, sondern auch Mitantragstellerin wird. Hiermit setzen wir ein deutliches Zeichen, dass die Worte „Nein heißt Nein“ bald keine leeren Worte mehr sein werden. Ein entsprechender An- trag der Küstenkoalition liegt ihnen vor. Ich würde mich freuen, wenn Sie dem Antrag ihre Zustimmung geben.
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