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Dr. Patrick Breyer: "Unregulierte Drohnenüberwachung stoppen" #6Piraten
Pressemitteilung Christian Lewin Pressesprecher der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag Tel.: 04 31 - 988 1603 presse@piratenfraktion-sh.de Kiel, 8. April 2016Dr. Patrick Breyer: Unregulierte Drohnenüberwachung stoppen!Jedes Jahr werden vom Land mehr und mehr Kamera-Drohnen genehmigt, die zunehmend auch ungefragt Bürger filmen. Laut Verkehrsministerium hat sich die Zahl der erteilten Drohnenerlaubnisse von 2014 auf 2015 nahezu verdoppelt. Auf Anfrage der PIRATEN vertritt das Ministerium nun die Auffassung, die Schutzvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes für Überwachungskameras gälten für Kameraflüge nicht, weil keine "gezielte" Überwachung erfolge.[1] Deshalb sollen zwei Unterschriften genügen, um die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Bürger zu wahren. In anderen Bundesländern wird mit ähnlichen Antragsformularen gearbeitet.Dr. Patrick Breyer hierzu: "Sobald Drohnenpilot und Antragsteller schriftlich erklären, der Datenschutz werde eingehalten, gibt es die Genehmigung zum Abheben der Drohne. Es wird also in keiner Form geprüft, ob sich die Betreiber auch tatsächlich an den Datenschutz halten. Das ist so, als wenn ein Paparazzo beim Kauf einer Kamera erklärt, dass er nicht die Absicht habe Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Kameraflüge aufgrund eines bloßen Lippenbekenntnisses zu erlauben, ist schlicht gesetzeswidrig und zudem moralisch höchst bedenklich. Fliegende Kameras sind eine eine neue Dimension der Überwachung, weil sie unbemerkt und überall einsetzbar sind.Die Verkehrsminister müssen akzeptieren, dass für Kameradrohnen mindestens derselbe Datenschutz gelten muss wie für andere Überwachungskameras: Die Betroffenen müssen berechtigte Interessen wahrnehmen und auf die Überwachung und den dafür Verantwortlichen hingewiesen werden (§ 6b Bundesdatenschutzgesetz). Piratenfraktion im Pressestelle: http://www.piratenfraktion-sh.de Schleswig-Holsteinischen Tel.: 0431 – 988 1603 fraktion@piratenfraktion-sh.de Landtag Twitter: @fraktionSH Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Tel.: 0431 – 988 1337 Seite 1 / 2 Solange das bei Drohnenflügen nicht sicherzustellen ist, darf kein Kameraeinsatz genehmigt werden. Außerdem brauchen wir ein öffentliches Register aller Drohnengenehmigungen, damit Verantwortliche identifiziert und bei Verstößen zur Rechenschaft gezogen werden können."Das schleswig-holsteinische Verkehrsministerium will jetzt prüfen, ob Drohnenfliegern ein Datenschutzmerkblatt übersandt wird. Die Einhaltung der Vorschriften zur Videoüberwachung soll aber weiterhin nicht verlangt werden. Der saarländische Datenschutzbeauftragte stellt dagegen klar: "Erfolgt der Einsatz der Drohne in einem gewerblichen Kontext, gelten die Regelungen des BDSG uneingeschränkt."[2][1] "Flugerlaubnisse für Drohnen" Drucksache [18/4023] http://www.piratenfraktion- sh.de/wp-content/uploads/2016/04/antwort_ka_flugerlaubnisdrohnen1.pdf [2] Information des saarländischen Datenschutzzentrums: https://datenschutz.saarland.de/fileadmin/themen/Datenschutz_bei_Videoueberwachung en_Zweitauflage_www.pdfAnsprechpartner: Dr. Patrick Breyer, MdL, Tel: +49 431 988 1638 Piratenfraktion im Pressestelle: http://www.piratenfraktion-sh.de Schleswig-Holsteinischen Tel.: 0431 – 988 1603 fraktion@piratenfraktion-sh.de Landtag Twitter: @fraktionSH Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Tel.: 0431 – 988 1337 Seite 2 / 2