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Eka von Kalben und Burkhard Peters zum Eilverfahren für die Afghanen aus Felde
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 183.15 / 22.04.2016Die Saat der Hysterie trägt wieder einmal FrüchteZu dem Eilverfahren für die Afghanen aus Felde sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:„Die Saat der Hysterie trägt wieder einmal Früchte. Anhand der heute bekannt gewor- denen Vorgänge, erkennt man gut, wie die Mechanismen in aufgeheizter politischer Atmosphäre ins Unverhältnismäßige abgleiten. Zwei junge Männer erleiden drastische Nachteile im Asylverfahren im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen, in denen sie noch nicht einmal Beschuldigte sind. Ausländerrechtliche Verfahren und Strafverfahren müssen streng auseinandergehalten werden! Sonst bleibt die Unschuldsvermutung auf der Strecke.Auch der Antrag der FDP „Ausweisung als Nebenstrafe“ geht leider vordergründig in diese Richtung. Nach geltendem Recht bedarf es nach einer strafrechtlichen Verurtei- lung noch einer eigenständigen Entscheidung der Ausländerbehörde zur Ausweisung. Das sollte auch so bleiben – die FDP aber will Entscheidungsbefugnisse, die ins aus- länderrechtliche Verfahren gehören, ins Strafverfahren verlagern.Diese Angelegenheit ist ein gutes Beispiel dafür, warum Politik und Verwaltung sich nicht von rechtspopulistischen Forderungen vor sich hertreiben lassen dürfen. „Krimi- nelle Ausländer sofort ausweisen!“, ist ja bekanntlich eine Urforderung der NPD.“Die migrationspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Eka von Kalben, ergänzt:„Einer der Betroffenen hat gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde nicht geklagt – ein Versäumnis mit möglicherweise fatalen Folgen. Der Fall Sophienhof zeigt, wie wichtig es ist, dass Flüchtlinge einen Zugang zu einer unabhängigen Verfahrensbera- Seite 1 von 2 tung haben.Abschiebungen nach Afghanistan lehnen wir grundsätzlich ab. Die Aussage von de Ma- izière, in Afghanistan gebe es sogenannte „sichere Herkunftsregionen“, ist falsch. Auch er selbst konnte ja wohlweislich noch keine einzige benennen. Afghanistan ist Krisen- gebiet, und terroristische Anschläge bedrohen jeden Winkel des Landes. Eine Ab- schiebung dorthin, darf es unter keinen Umständen geben.Menschen aus Afghanistan haben aufgrund der falschen Politik der Bundesregierung in Deutschland kaum eine Chance auf Integration und leben in ständiger Furcht, in die le- bensgefährlichen Zustände zurückgeschickt zu werden, aus denen sie gerade geflohen sind.“ *** 2